… 303 Abs. 1 lit. a BAO heran, wonach diese Bescheide durch eine gerichtlich strafbare Handlung des Finanzamtes, nämlich durch Betrug seitens des Finanzamtes, herbeigeführt worden sei. Damit wird jedoch lediglich ein Wiederaufnahmsgrund für die zugrunde liegenden Einkommensteuerbescheide 2007 und 2008 selbst bescheinigt, die jedoch gemäß…
…anführt, die abgabenrechtliche Offenlegungspflicht könne nur der verletzen, den diese Pflicht treffe und es habe im vorliegenden Fall überhaupt niemand eine Abgabe hinterzogen, weil der Mitarbeiter durch die Veruntreuung von Entgelten eine gerichtlich strafbare Handlung nach § 153 StGB ausgeübt hat, ist auf die Kommentierung zu …
…weiteres, dass die erkennende Behörde mir als unbescholtenem Arzt ohne weiteres die Fälschung besonders geschützter Urkunden im Sinne des § 224 StGB und damit eine gerichtlich strafbare Handlung und ein schweres Disziplinarvergehen unterstellt. In diesen Eindruck fügt sich, dass mir ungeachtet der vorgelegten Fotos vorgehalten wird…
…wenn 1. das Erkenntnis durch Fälschung einer Urkunde, falsches Zeugnis oder eine andere gerichtlich strafbare Handlung herbeigeführt oder sonst wie erschlichen worden ist oder 2. neue Tatsachen oder Beweismittel hervorkommen, die im Verfahren ohne Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten und allein oder…
…geltenden Fassung) kann ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn a) der Bescheid durch eine gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonst wie erschlichen worden ist, oder b) Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind…
…Beschluss durch amtsmissbräuchlich gesetzeswidrige Rechtsbehauptungen und unrichtige Tatsachenbehauptungen mit gerichtlich strafbaren Handlungen belastet und durch einen aktenwidrigen vorsätzlich rechtswidrigen und rechtsfehlerhaften Beschluss den Rechtsmittelwerber in seinen Rechten geschädigt. Die Ausführungen des BFG aber auch aller Vorinstanzen sind alle samt Akten-Tatsachen- und Rechtswidrig. Der Rechtsmittelwerber…
…wenn ein Bescheid durch eine gerichtlich strafbare Tat oder sonstwie erschlichen wurde. Die Erschleichung muss auf den Bescheid als solchen gerichtet sein. Zu einer Wiederaufnahme kommt es nicht, wenn die strafbare Handlung bloß aufgrund eines wirtschaftlichen Ergebnisses zu einer Besteuerung und in weiterer Folge zur…
…303 Abs 1 lit a) liegt vor, wenn die betreffende gerichtlich strafbare Tat darauf gerichtet war, die Hinausgabe eines bestimmten Bescheides herbeizuführen. Wenn dagegen zB strafbare Handlungen lediglich aufgrund ihres Ergebnisses letztlich zur Hinausgabe des Abgabenbescheides führen, dann ist eine auf diesen Tatbestand gestützte Wiederaufnahme…
…2011 durch gerichtlich strafbare Handlung herbeigeführt worden seien und damit von einem Verbrechen des Amtsmissbrauchs gemäß § 12 i.V.m. § 302 StGB auszugehen sei. Die Bescheide seien entweder durch Fälschung einer Urkunde, durch Abgabe eines falschen Zeugnisses oder durch eine andere gerichtlich strafbare Handlung herbeigeführt…
…gegen das Erkenntnis nicht mehr zulässig ist und 1. das Erkenntnis durch Fälschung einer Urkunde, falsches Zeugnis oder eine andere gerichtlich strafbare Handlung herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist oder 2. neue Tatsachen oder Beweismittel hervorkommen, die im Verfahren ohne Verschulden der Partei nicht geltend…
…das Erkenntnis nicht mehr zulässig ist und 1. das Erkenntnis durch Fälschung einer Urkunde, falsches Zeugnis oder eine andere gerichtlich strafbare Handlung herbeigeführt oder sonst wie erschlichen worden ist oder 2. neue Tatsachen oder Beweismittel hervorkommen, die im Verfahren ohne Verschulden der Partei nicht geltend…
…einem verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren an die Tatsachenfeststellungen, auf denen der Schuldspruch beruht, wozu auch jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandselementen zusammensetzt (vgl zB VwGH 27.3.2018, Ra 2018/16/0043; 27.11.2020, Ra 2018/16/0210…
…Abs 1 BAO ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden kann, wenn a) der Bescheid durch eine gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist, oder b) Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind…
…Betroffenen befindlichen Urkunden gemäß Abs. 1 und Schusswaffen der Kategorie B sicherzustellen, … (Abs. 5) Gemäß § 50 WaffG begeht eine gerichtlich strafbare Handlung wer, wenn auch nur fahrlässig, 1. unbefugt Schusswaffen der Kategorie B besitzt oder führt, 2. verbotene Waffen oder Munition (§ 17) mit Ausnahme…
…ein rechtskräftiges Strafurteil hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen sein Schuldspruch beruht, wozu jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandselementen zusammensetzt, nur hinsichtlich jener Personen besteht, denen gegenüber das Strafurteil ergangen ist, bestehen für das Bundesfinanzgericht keine Zweifel…
…wenn 1. das Erkenntnis durch Fälschung einer Urkunde, falsches Zeugnis oder eine andere gerichtlich strafbare Handlung herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist oder 2. neue Tatsachen oder Beweismittel hervorkommen, die im Verfahren ohne Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten und allein oder in…
…wenn 1. das Erkenntnis durch Fälschung einer Urkunde, falsches Zeugnis oder eine andere gerichtlich strafbare Handlung herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist oder 2. neue Tatsachen oder Beweismittel hervorkommen, die im Verfahren ohne Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten und allein oder in…
…wenn 1. das Erkenntnis durch Fälschung einer Urkunde, falsches Zeugnis oder eine andere gerichtlich strafbare Handlung herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist oder 2. neue Tatsachen oder Beweismittel hervorkommen, die im Verfahren ohne Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten und allein oder in…
…für die ESt 2011. Mit keinem der Anträge auf Wiederaufnahme wurde ein tauglicher Wiederaufnahmegrund vorgebracht. Die Bescheide wurden nicht -wie in den Anträgen behauptet- durch eine gerichtlich strafbare Handlung herbeigeführt oder sonst wie erschlichen, noch sind Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen. Rechtsgrundlagen Vorweg ist festzuhalten…
…Aktenlage willkürliches Vorgehen nicht anzulasten, und ebenso auch nicht, wenn er einen Rechtsmittelverzicht verlangte und wird hierdurch auch nicht der Tatbestand einer gerichtlich strafbaren Handlung erfüllt. Jeder Schätzung ist eine gewisse Ungenauigkeit immanent, welche derjenige in Kauf zu nehmen hat, der zu einer Schätzung Anlass…