…erst rund 18 Monate nach Einbringung des Antrages, abweislich entschieden wurde. Entscheidend war, dass dem Rückzahlungsantrag aufgrund der - wenn auch erst nach Einbringung des Antrages erfolgten - Pfändung nicht zu entsprechen war, da ein Rückzahlungsantrag, der ein gepfändetes Guthaben betrifft, abzuweisen ist (Ritz, BAO, 6. Auflage, …
…ein Überrechnungsantrag gestellt worden sei, weshalb die Vollstreckungsmaßnahme der Umbuchung des Guthabens auf Finanzverwahrnisse nicht hätte durchgeführt werden dürfen, ist entgegenzuhalten, dass nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ein Überrechnungsantrag nach § 239 BAO iVm § 215 Abs. 4 BAO, der ein gepfändetes Guthaben betrifft, abzuweisen ist (vgl…
…2000/15/0067, wonach ein Rückzahlungsantrag nach § 239 BAO, der ein gepfändetes Guthaben betrifft, abzuweisen ist. Daraufhin erhob der Bf mit Anbringen vom 30. Mai 2015 Beschwerde gegen die Beschwerdevorentscheidung, welche als Vorlageantrag zu werten war. In der Begründung verwies der Bf auf seine Ausführungen…
…1 BAO, dass die Beschwerde abzuweisen war. Auch der Verwaltungsgerichtshof hat im zitierten Erkenntnis vom 27.3.2003 bereits ausgesprochen, dass ein Rückzahlungsantrag abzuweisen ist, wenn dieser ein gepfändetes Guthaben betrifft. Eine grundsätzlich bedeutsame Rechtsfrage war daher nicht zu lösen. Salzburg, am 16. Februar 2024
…Gerichtliche Exekutionstitel bzw. Bewilligungen sind daher grundsätzlich nicht erforderlich. Da mit Bescheid vom 28.12.2015 das sich auf dem Abgabenkonto befindliche Guthaben gepfändet wurde und nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ein Rückzahlungsantrag nach § 239 BAO, der ein gepfändetes Guthaben betrifft, abzuweisen ist (VwGH 27…
…der Abgabenbehörde, weshalb das Abgabenkonto der Bf. im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides kein überrechenbares Guthaben mehr aufwies. Da auch nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ein Überrechnungsantrag nach § 239 BAO iVm § 215 Abs. 4 BAO, der ein gepfändetes Guthaben betrifft, abzuweisen ist (vgl. VwGH…
…54 Abs. 3 AbgEO, das gepfändete Guthaben iHv. € 393,22 dem Pfändungsschutz unterliegt. Laut vorliegendem Kontoauszug für Juni 2017 erfolgten am 9.6.2017 und am 29.6.2017 Einzahlungen (bezeichnet jeweils als Eigenerlag) auf das Konto von € 400,00 bzw. 4.000…
…0214 ist aktenkundig. Weiter führte das Finanzamt aus, dass aufgrund des Sicherstellungsauftrages das auf dem Abgabenkonto des Beschwerdeführers bestehende Guthaben in Höhe von 34.513,97 € mit Bescheid vom 13.5.2014 gepfändet worden sei. Eine Ablichtung des Pfändungsbescheides vom 13.5.2014 (samt…
…verhängt worden sowie über 365 € vom Steuerkonto (Guthaben 2023). Ich erhebe hiermit Berufung, da ich weder die Möglichkeit eines Einspruches hatte noch sonstiges, da niemand für den Akt zuständig war. Hiermit bitte ich Sie den gepfändeten Betrag zu stornieren sowie des Abgabenkontos und den…
…Gelder des Bf auf seinen Kontokorrent- oder Girokonten, und zwar sind das die Konten: ***AT1*** und ***AT2*** und die Einlagenkonten ***1*** und ***2***, gesperrt und die auf den Konten vorhandenen Guthabensbeträge gepfändet. Dieser Bescheid ist rechtskräftig (BFG 09.09.2022, RV/6100219/2018). Auf dem…
…dass "der zu Unrecht gepfändete Betrag von EUR 14.663,77 zur Gänze zurückbezahlt wird" wird. Seitens der Abgabenbehörde weiterhin festgehalten, dass für dieses Anbringen ein Antrag iSd § 241 BAO benötigt wird. Das verbleibende Guthaben beläuft sich hierbei auf € 7.590,77. Berechnung: Pfändungserlös…
…7.2018 bei der belangten Behörde ein, daher nach Ablauf der am 16.7.2018 endenden zweiwöchigen Frist. Dass seitens der drittschuldnerischen Bank die Überweisung der gepfändeten Guthaben erst danach am 31.7.2018 erfolgte, ändert jedoch nichts daran, dass die gegenständliche Pfändung erloschen ist…
…Beschwerdeführerin gegen die ***Bank*** aus dem erliegenden Guthaben auf dem Kontokorrent- oder Girokonto Bankverbindung ***IBAN*** und allen weiteren Kontoverbindungen wegen Abgaben einschließlich Nebengebühren in Höhe von € 66.032,64 sowie Gebühren und Barauslagen für die Pfändung in der Höhe von € 668,08 gepfändet…
…vom 29. März 2018 hat das Finanzamt Salzburg-Stadt ein Guthaben des Abgabenschuldners bei der ***StNr*** in Höhe von EUR 1.316,86 gemäß § 65 Abgabenexekutionsordnung (AbgEO) gepfändet. Grundlage für die Pfändung war der Sicherstellungsauftrag vom 15. Februar 2018. Gegen den Pfändungsbescheid hat ***Bf*** (nachstehend…
…mit, dass der Bf. von der ***Sozialversicherung*** monatlich den exekutionsfreien Mindestbetrag von € 932,12 erhalte. Bei dem bereits von der belangten Behörde gepfändeten Guthaben handle es sich um unpfändbare Pensionseinkünfte des Bf. Dem Schreiben lag eine Umsatzliste zum Konto des Bf. von 1. Februar…
…Z1 und alle auf anderen Konten erliegende Guthaben des Abgabenschuldners. Mit Beschwerde vom 19.06.2018 führte der Bf durch seine Vertreterin wie folgt aus: „Herr CM hat das gepfändete Guthaben bei der B-AG angespart aus erhaltenen Mindestsicherungsbeträgen und übermittle ich ihnen dazu in…
…überwiesen. Der Bf. brachte gegen den Bescheid - Pfändung einer Geldforderung vom 21.05.2025 am 28.05.2025 das Rechtsmittel der Bescheidbeschwerde mit der Begründung ein, beim gepfändeten Guthaben handle es sich teilweise um sein unpfändbares Existenzminimum gemäß § 54 AbgEO. Er beantragte die teilweise Aufhebung…
…gibt, aber die Finanz hat mich so ungerecht behandelt und seckiert, jetzt bin ich an der Reihe…"). In der vorliegenden Entscheidung ist entscheidungsrelevant, dass das gepfändete Guthaben aus Einkommensteuerveranlagungen (Arbeitnehmerveranlagung, Negativsteuer) resultiert (siehe dazu weiter unten). Dieser unbestreitbare Sachverhalt ist dem Bf bewusst. In…
…zum 23. März 2021. In diesem Ersuchen um Ergänzung/Auskunft wurde zur Überprüfung der in der Beschwerde aufgestellten Behauptung, dass das gepfändete Guthaben hinsichtlich des Girokontos die Mindestpension darstelle, ein vollständiger Kontoauszug (Haben- und Sollbuchungen) der letzten 3 Monate angefordert. Der beigefügte Auszug, auf dem…
…worden, ob bzw. in welchem Umfang sich das gepfändete Guthaben aus unpfändbaren Beträgen zusammengesetzt hat, oder aber auch anderweitiges Guthaben sich am Konto befunden hat. Herr ASt hätte ihr dann in zahlreichen E-Mails vom 22. und 23.04.2020 diverse Informationen und Unterlagen übermittelt…