…der vorrangig Anspruch auf die Familienbeihilfe hat, normiert, auf die Bestimmung des § 2a Abs. 1 FLAG 1967 verweist, der den gemeinsamen Haushalt der Kindeseltern voraussetzt (in diesem Sinne auch VwGH 21.09.2009, 2009/16/0081). Zum Zeitpunkt des Verzichts der Kindesmutter war diese aber…
…der gegenständlichen Beschwerde auszugsweise angeschlossen wurde. Gegenteiliges ist auch den aus dem im Verfahren zu GZ. RV/5101062/2014 vorliegenden Zeugenaussagen nicht zu entnehmen. Ab Mitte Juli 2017 lag daher kein gemeinsamer Haushalt der Kindeseltern mehr vor. Ferner geht das Bundesfinanzgericht aufgrund der Aussagen der…
…wurde der Beschwerdeführerin aufgetragen die Familienbeihilfe seit September 2019 bis 2020 und den Kinderabsetzbetrag von September 2019 bis Dezember 2020 zurückzuzahlen. Begründet wird dies damit, dass der Minderjährige nicht im Haushalt der Kindesmutter gelebt hat. Dazu ist festzuhalten, dass zwar zwischen den Kindeseltern eine gemeinsame…
…diese einen gemeinsamen Haushalt führen, dem das Kind angehört. § 7 FLAG 1967 lautet: Für ein Kind wird Familienbeihilfe nur einer Person gewährt. § 10 FLAG 1967 lautet: (1) Die Familienbeihilfe wird, abgesehen von den Fällen des § 10a, nur auf Antrag gewährt; die Erhöhung der Familienbeihilfe für…
…nach den unbestrittenen Ausführungen der Beschwerdeführerin im Zeitraum von Dezember 2010 bis November 2013 noch in (Schul-)Ausbildung und wohnte in dieser Zeit beim Kindesvater in Ungarn. Mangels eines gemeinsamen Haushaltes der Kindeseltern kann die Bestimmung des § 2a FLAG 1967 (mit der Möglichkeit des Verzichtes…
…zum Haushalt der Kindeseltern, wenn eine einheitliche Wirtschaftsführung unter Leitung der Kindesaltern besteht. Wird ein Kind zur Fürsorgeerziehung in ein Erziehungsheim eingewiesen und kümmern sich die Eltern nicht um das Kind und leisten für dessen Heimunterbringung keine Beiträge, dann fehlt es an einer gemeinsamen Haushaltsführung…
…Ermangelung eines (vorrangigen) Anspruches der Kindesmutter auf den Bezug der Familienbeihilfen für ihre Kinder (wegen des ständigen Auslandsaufenthaltes der Kinder) und wegen des Fehlens eines gemeinsamen Haushaltes der Kindeseltern der Beschwerde des Bf. nicht zum Durchbruch verhelfen. 3.1.5. Vorbringen des Beschwerdeführers Der Bf…
…C B und der im September 2001 geborene D B sind die Kinder von A B und Mag. F B. Bis März 2017 lebten die vormaligen Eheleute A B und Mag. F B mit den Kindern C und D B im gemeinsamen Haushalt in Adresse…
…Behörde jedenfalls unzweifelhaft, dass im Jahr 2014 jedenfalls keine Lebensgemeinschaft und keine Partnerschaft mehr zwischen den Kindeseltern bestanden habe, sondern diese bereits getrennt gelebt hätten. Dies ergebe sich aus der Feststellung, dass der gemeinsame Haushalt nur bis 29.07.2013 gegeben gewesen sei. Im Jahr…
…Ehe der Kindeseltern sei am 03/19 rechtskräftig geschieden worden. Im Scheidungsvergleich sei vereinbart worden, dass die Obsorge grundsätzlich gemeinsam ausgeübt werden sollte. Festgelegt worden sei jedoch, dass sich beide minderjährigen Kinder hauptsächlich im Haushalt der Bf aufhalten würden. In dieser Form sei der Sohn…
…der Familienbeihilfe ab 26.6.2014. Sie lebe in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Kindesvater und das Kind wohne ständig bei ihr. Sie finanziere auch die überwiegenden Kosten. Das Kind besuche die Neue Mittelschule (voraussichtlich bis 2016). Dazu legte die Stiefmutter einen zwischen den Kindeseltern…
…Zeit beim Kindesvater. Die Beschwerdeführerin lebte in dieser Zeit nach ihren Angaben vom Kindesvater dauernd getrennt, es lag daher kein gemeinsamer Haushalt in Rumänien mehr vor. Mangels gemeinsamen Haushaltes der Kindeseltern im beschwerderelevanten Zeitraum kommt die Bestimmung des § 2a FLAG nicht zur Anwendung, sodass auch…
…Haushalt führen, dem das Kind angehört. Ein gemeinsamer Haushalt der Kindeseltern lag im beschwerderelevanten Zeitraum nicht vor, der Anspruch auf Familienbeihilfe richtet sich daher primär danach, bei wem das Kind haushaltszugehörig war. Dabei geht das Gesetz erkennbar davon aus, dass ein Kind nur einem Haushalt…
…zwei weitere Geschwister, die ebenfalls in Einrichtungen der Kinder-und Jugendhilfe untergebracht waren, die Wochenenden und auch Ferientage bei ihm verbracht und er habe sie finanziell unterstützt. Dazu ist zunächst auszuführen, dass ein bestehender gemeinsamer Haushalt wird etwa durch gewisse durch Lebensumstände bedingte, auf nicht…
…Bf.). Mangels eines gemeinsamen Haushaltes der Kindeseltern im beschwerderelevanten Zeitraum gelangt daher die Bestimmung des § 2a FLAG 1967 (Vorrang bzw. Verzicht des haushaltsführenden Elternteils) daher nicht zur Anwendung. Indem § 2 Abs. 5 leg. cit. offenbar davon ausgeht, dass ein Kind gleichzeitig nur einem Haushalt an-…
…Ausbildung und wohnte in dieser Zeit bei der Kindesmutter in Tschechien. Der Beschwerdeführer lebte in dieser Zeit in Österreich und war hier auch nichtselbständig erwerbstätig; es lag daher kein gemeinsamer Haushalt in Tschechien vor. Mangels gemeinsamen Haushaltes der Kindeseltern im beschwerderelevanten Zeitraum kommt die Bestimmung…
…lag daher im beschwerdegegenständlichen Zeitraum ein gemeinsamer Haushalt der Kindeseltern vor, dem auch die beiden Kinder angehörten. 3) Verzichtserklärung der Kindesmutter Da der ursprüngliche Beihilfenantrag im Jahr 2013 – zulässigerweise – über FinanzOnline eingebracht worden war, fand sich auf diesem keine Verzichtserklärung der Kindesmutter im Sinne des …
…gar nicht das Einkommen des Abgabepflichtigen heranzuziehen hat, da dieser 2010 nicht mehr mit Frau ***7*** ***8*** in gemeinsamem Haushalt gewohnt hat, sondern nur das Einkommen der Frau ***7*** ***8*** allein. Beschwerdeantrag: Aufgrund vorstehender Gegebenheiten wird beantragt, den Bescheid vom 01.08.2016 über die…
…wohnte der Sohn in einem gemeinsamen Haushalt mit der Bf und entschieden sich die Kindeseltern aufgrund der bereits fortgeschrittenen Schulausbildung dazu, dass ihr gemeinsames Kind weiterhin in Ungarn die Schule besuchen sollte. Infolge dessen war der Sohn der Beschwerdeführerin seit dem berufsbedingten Umzug der Bf…
…keine Anhaltspunkte. Gemeinsamer Haushalt setzt eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft voraus. Eine einheitliche Wirtschaftsführung setzt in Bezug auf vorübergehend außerhalb der Wohngemeinschaft lebende Kinder voraus, dass diese Kinder im Rahmen der dem Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel entsprechend bedacht und damit noch der elterlichen Obsorge teilhaftig…