…als mildtätiger Zweck iSd § 37 Bundesabgabenordnung (BAO) genannt. Beim Anbieten von Arbeitstherapie sowie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, um die Eingliederung von schwer Vermittelbaren und Langzeitarbeitslosen selbstlos zu fördern, handle es sich aber auch um eine gemeinnützige Tätigkeit (VereinsR Rz 41; UFS vom 12. Juli 2013, GZ…
…nicht erfolgt sei. Zur Gemeinnützigkeit: Von den in § 35 Abs. 2 BAO (beispielhaft) genannten gemeinnützigen Zwecken seien nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nur die Gesundheitspflege und die näher umschriebenen Fürsorgezwecke nach § 8 Z 2. KommStG 1993 von der Kommunalsteuer befreit (zB VwGH vom 19…
…ho. Auffassung keine Berechtigung zu. Von den in § 35 Abs. 2 BAO - dort in einer bloß beispielhaften Aufzählung - genannten gemeinnützigen Zwecken sind nur die Zwecke der Gesundheitspflege und die näher umschriebenen Fürsorgezwecke nach § 8 Z 2. KommStG 1993 von der Kommunalsteuer befreit (VwGH vom 18…
…die näher umschriebenen Fürsorgezwecke von der Kommunalsteuer befreit, nicht jedoch der Tierschutz. In dem Umstand, dass in der taxativen Aufzählung des § 8 Z 2. KommStG 1993 der Tierschutz nicht enthalten sei, könne keine Gesetzeslücke erkannt werden, weil auch für viele andere gemeinnützige Zwecke keine Kommunalsteuerbefreiung…
…mit 10%) versteuert wurden und die Körperschaftsteuer jeweils in Höhe der Mindestkörperschaftsteuer festgesetzt wurde. In den Berufungen gegen diese Bescheide begehrte die Bf. die Zuerkennung des Status als gemeinnützig und damit die Anerkennung der Körperschaftsteuerbefreiung gemäß § 5 Z 6 KStG und des begünstigten Umsatzsteuersatzes gemäß …
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adresse gegen den Einkommensteuerbescheid 2009 des Finanzamtes 12/13/14 Purkersdorf vom 11. November 2010 zu Recht erkannt: Der…
…die Abgabepflichtige am 11. Dezember 2015 fristgerecht Beschwerde, mit der die Befreiung von der Körperschaftsteuer beantragt wurde. Bei der X-GmbH handle es sich um eine gemeinnützige GmbH, deren Tätigkeit (die ambulante Familien-, Kinder- und Jugendarbeit) alle Voraussetzungen eines unentbehrlichen Hilfsbetriebes erfülle. Es werde daher…
…Ziel auf die individuelle persönliche Entwicklung der einzelnen Person gerichtet sei, könne darin kein gemeinnütziges Ziel erkannt werden. Außerdem heiße es in den Statuten unter dem Punkt "Vereinszweck": "…durch die Erlernung der ***1***-Meditationstechnik (nach ***2***)…". Hierbei handle es sich um eine Tätigkeit…
…Kofler (in Achatz, Die Besteuerung der Non-Profit Organisationen, Seite 96f) sehe die Konkurrenzierung auf Mischbetriebe beschränkt. Hinsichtlich der Förderung gemeinnütziger Zwecke solle eine Abwägung mit unbeeinträchtigtem Wettbewerb und mit einer auf gesellschaftspolitischen Werten konstituierten Bevorzugung erfolgen. In Prinz/Prinz, Gemeinnützigkeit im Steuerrecht, S. 113…
…da die außerordentliche Generalversammlung bestimmt, wem das Vereinsvermögen zugewendet wird. Das Bundesfinanzgericht stellt daher fest, dass der Bf. kein gemeinnütziger Verein im Sinne der §§ 34 ff BAO idgF ist. Das Beschwerdebegehren ist daher bereits aus den oben angeführten Gründen abzuweisen. 6. Wird – wie im Beschwerdefall…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Six in der Beschwerdesache A, Adresse1, vertreten durch B, 1130 Wien, gegen den Bescheid des FA Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf (vormals Finanzamt Wien 6/7/15) vom 21. Oktober…
…nbsp; § 16: Verwendung des Vereinsvermögens bei Ausscheiden von Mitgliedern, bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des begünstigten Zwecks Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszwecks ist das nach Abdeckung der Passiva verbleibende Vereinsvermögen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke iSd …
…fest. In der Bescheidbegründung führte das Finanzamt an, dass die Vereinsstatuten die Voraussetzungen für eine Behandlung des Vereins als gemeinnützig erfüllten. Da jedoch bei der tatsächlichen Geschäftsführung 90 % der Einnahmen aus Nachhilfe- und Sprachunterricht erwirtschaftet würden und nur 10 % aus dem Bereich der Bibellehre, stehe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache [...], [...], vertreten durch Mag. Monika Schmalzl, Marterlweg 8, 9220 Velden, über die Beschwerde vom 22. August 2011 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 24. Juli 2013 2011 betreffend Körperschaftsteuer 2010, Steuernummer ***BF1StNr1…
…besondere Vertrauen des Auftraggebers in die Fähigkeiten und die Seriosität des Leistungserbringers im Vordergrund, dies gilt nach wie vor und gilt ebenso für Spenden an gemeinnützige Organisationen. Sponsorzahlungen eines Unternehmers sind dann Betriebsausgaben, wenn sie nahezu ausschließlich auf wirtschaftlicher (betrieblicher) Grundlage beruhen und als angemessene…
…den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (Bf) ist ein gemeinnütziger Verein, dessen Tätigkeit nach seinen Statuten nicht gewinnorientiert ist und die Förderung und Unterstützung selbständigen und selbstbestimmten Wohnens von Menschen, die aufgrund psychosozialer Probleme…
…Auflösung des Vereins enthalten. Danach bedürfe es eines Beschlusses der Generalversammlung mit Zweidrittelmehrheit. Im Falle einer Auflösung sei ein Abwickler zu bestellen und das nach Abdeckung der Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen - soweit möglich - einer Organisation mit gleichen oder ähnlichen gemeinnützigen Zwecken, ansonsten Zwecken der Sozialhilfe, zuzuführen. …
…internationalen Dialogs. Bf. ist ein soziokultureller Verein. Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, dient gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken im Sinne der Bestimmungen der jeweils geltenden BAO. Der Verein ist mit seiner Tätigkeit auf die Unterstützung von Personen ausgerichtet, die aus materiellen, körperlichen…
…in einem gewerblichen Reinigungsbetrieb sei und daher nicht überwiegend materielle Zwecke erfülle. Vielmehr ergebe daraus eindeutig, dass der Verein BBB gemeinnützig und sozial tätig sei. 6. Die Finanzstrafbehörde treffe auf Seite 9 f des bekämpften Erkenntnisses nachstehende Feststellung, welche unter einem als unrichtig bekämpft werde: …
…Stiftungen und andere Zweckvermögen (§ 3). Gemäß § 5 Z 6 KStG 1988 sind Körperschaften im Sinne des § 1 Abs. 2, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke nach Maßgabe der §§ 34 bis 47 der Bundesabgabenordnung dienen, von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreit § 21 KStG 1988 lautet…