…Zulassungsbesitzer oder 2. dauernd ausschließlicher Nutzer eines Kraftfahrzeugs ist, der nachweist, dass er ein Dauerschuldverhältnis (insbesondere Leasingvertrag oder Mietvertrag) über einen Zeitraum von mindestens 4 Monaten hat oder nachweist, dass ihm ein arbeitgebereigenes oder von seinem Arbeitgeber geleastes Kraftfahrzeug zur Privatnutzung überlassen wird." § 1 (mit…
…Subfrachtverträge vorgelegen. Drei der Subfrächter hätten zum Zwecke der Durchführung der Subfrachtverträge von der Beschwerdeführerin ein Kraftfahrzeug gemietet. Hierfür seien die monatlich vereinbarten Mietentgelte zu bezahlen gewesen, für die Treibstoffkosten hätten die Subfrächter selbst aufzukommen gehabt. Ein Subfrächter hätte über ein geleastes Fahrzeug verfügt, die…
…Zulassungsbesitzer oder 2. dauernd ausschließlicher Nutzer eines Kraftfahrzeugs ist, der nachweist, dass er ein Dauerschuldverhältnis (insbesondere Leasingvertrag oder Mietvertrag) über einen Zeitraum von mindestens 4 Monaten hat oder nachweist, dass ihm ein arbeitgebereigenes oder von seinem Arbeitgeber geleastes Kraftfahrzeug zur Privatnutzung überlassen wird." § 4 Abs…
…Zulassungsbesitzer oder 2. dauernd ausschließlicher Nutzer eines Kraftfahrzeugs ist, der nachweist, dass er ein Dauerschuldverhältnis (insbesondere Leasingvertrag oder Mietvertrag) über einen Zeitraum von mindestens 4 Monaten hat oder nachweist, dass ihm ein arbeitgebereigenes oder von seinem Arbeitgeber geleastes Kraftfahrzeug zur Privatnutzung überlassen wird." § 4 Abs…
…dauernd ausschließlicher Nutzer eines Kraftfahrzeugs ist, der nachweist, dass er ein Dauerschuldverhältnis (insbesondere Leasingvertrag oder Mietvertrag) über einen Zeitraum von mindestens 4 Monaten hat oder nachweist, dass ihm ein arbeitgebereigenes oder von seinem Arbeitgeber geleastes Kraftfahrzeug zur Privatnutzung überlassen wird. (4a) Eine Bewilligung kann für…
…in der Nähe dieses Wohnsitzes zu parken und Zulassungsbesitzer oder Leasingnehmer eines Kraftfahrzeugs ist, oder nachweist, dass ihm ein arbeitgebereigenes oder von seinem Arbeitgeber geleastes Kraftfahrzeug auch zur Privatnutzung überlassen wird." Für den Eintritt von Rechtswirkungen eines Bescheides ist der Zeitpunkt seiner Erlassung (Zustellung oder…
…Interesse nachweist, in der Nähe dieses Wohnsitzes zu parken und 1. Zulassungsbesitzer oder Leasingnehmer eines Kraftfahrzeugs ist, oder 2. nachweist, dass ihm ein arbeitgebereigenes oder von seinem Arbeitgeber geleastes Kraftfahrzeug auch zur Privatnutzung überlassen wird. § 4 Pauschalierungsverordnung normiert: (1) Wird die Abgabe in pauschaler Form (§…
…den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen hat und ein persönliches Interesse nachweist, in der Nähe dieses Wohnsitzes zu parken und Zulassungsbesitzer oder Leasingnehmer eines Kraftfahrzeugs ist, oder nachweist, dass ihm ein arbeitgebereigenes oder von seinem Arbeitgeber geleastes Kraftfahrzeug auch zur Privatnutzung überlassen wird. § 6 Wiener Parkometergesetz 2006…
…Interesse nachweist, in der Nähe dieses Wohnsitzes zu parken und 1. Zulassungsbesitzer oder Leasingnehmer eines Kraftfahrzeugs ist, oder 2. nachweist, dass ihm ein arbeitgebereigenes oder von seinem Arbeitgeber geleastes Kraftfahrzeug auch zur Privatnutzung überlassen wird. § 4 Pauschalierungsverordnung normiert: (1) Wird die Abgabe in pauschaler Form (§…
…hat und ein persönliches Interesse nachweist, in der Nähe dieses Wohnsitzes zu parken und 1. Zulassungsbesitzer oder Leasingnehmer eines Kraftfahrzeugs ist, oder 2. nachweist, dass ihm ein arbeitgebereigenes oder von seinem Arbeitgeber geleastes Kraftfahrzeug auch zur Privatnutzung überlassen wird." § 2 Abs. 2 Wiener Pauschalierungsverordnung lautet:…
…in der Nähe dieses Wohnsitzes zu parken und 1. Zulassungsbesitzer oder Leasingnehmer eines Kraftfahrzeugs ist, oder 2. nachweist, dass ihm ein arbeitgebereigenes oder von seinem Arbeitgeber geleastes Kraftfahrzeug auch zur Privatnutzung überlassen wird. (4a) Eine Bewilligung kann für die in der Verordnung gemäß § 43 Abs…
…in der Nähe dieses Wohnsitzes zu parken und 1. Zulassungsbesitzer oder Leasingnehmer eines Kraftfahrzeugs ist, oder 2. nachweist, dass ihm ein arbeitgebereigenes oder von seinem Arbeitgeber geleastes Kraftfahrzeug auch zur Privatnutzung überlassen wird. (4a) Eine Bewilligung kann für die in der Verordnung gemäß § 43 Abs…
…Interesse nachweist, in der Nähe dieses Wohnsitzes zu parken und 1. Zulassungsbesitzer oder Leasingnehmer eines Kraftfahrzeugs ist, oder 2. nachweist, dass ihm ein arbeitgebereigenes oder von seinem Arbeitgeber geleastes Kraftfahrzeug auch zur Privatnutzung überlassen wird." § 4 Pauschalierungsverordnung normiert: (1) Wird die Abgabe in pauschaler Form (§…
…in der Nähe dieses Wohnsitzes zu parken und 1. Zulassungsbesitzer oder Leasingnehmer eines Kraftfahrzeugs ist, oder 2. nachweist, dass ihm ein arbeitgebereigenes oder von seinem Arbeitgeber geleastes Kraftfahrzeug auch zur Privatnutzung überlassen wird. (4a) Eine Bewilligung kann für die in der Verordnung gemäß § 43 Abs…
…4 Abs. 5, wie der Sachbezug bei Leasing-Fahrzeugen zu berechnen ist. Die Verordnung spricht dabei von „geleasten" Kraftfahrzeugen. Eine Unterscheidung nach der Form des Leasing wird dabei nicht gemacht. U.E. hat das Bundesfinanzgericht daher zu Recht die Vorlage der Leasingverträge verlangt, weil diese…
…in der Nähe dieses Wohnsitzes zu parken und 1. Zulassungsbesitzer oder Leasingnehmer eines Kraftfahrzeugs ist, oder 2. nachweist, dass ihm ein arbeitgebereigenes oder von seinem Arbeitgeber geleastes Kraftfahrzeug auch zur Privatnutzung überlassen wird. (4a) Eine Bewilligung kann für die in der Verordnung gemäß § 43 Abs…
…in der Nähe dieses Wohnsitzes zu parken und 1. Zulassungsbesitzer oder Leasingnehmer eines Kraftfahrzeugs ist, oder 2. nachweist, dass ihm ein arbeitgebereigenes oder von seinem Arbeitgeber geleastes Kraftfahrzeug auch zur Privatnutzung überlassen wird. § 2 Abs 1 Wiener Pauschalierungsverordnung (Langtext: Verordnung des Wiener Gemeinderates über die…
…in der Nähe dieses Wohnsitzes zu parken und 1. Zulassungsbesitzer oder Leasingnehmer eines Kraftfahrzeugs ist, oder 2. nachweist, dass ihm ein arbeitgebereigenes oder von seinem Arbeitgeber geleastes Kraftfahrzeug auch zur Privatnutzung überlassen wird. (4a) Eine Bewilligung kann für die in der Verordnung gemäß § 43 Abs…
…in der Nähe dieses Wohnsitzes zu parken und 1. Zulassungsbesitzer oder Leasingnehmer eines Kraftfahrzeugs ist, oder 2. nachweist, dass ihm ein arbeitgebereigenes oder von seinem Arbeitgeber geleastes Kraftfahrzeug auch zur Privatnutzung überlassen wird. (4a) Eine Bewilligung kann für die in der Verordnung gemäß § 43 Abs…
…in der Nähe dieses Wohnsitzes zu parken und 1. Zulassungsbesitzer oder Leasingnehmer eines Kraftfahrzeugs ist, oder 2. nachweist, dass ihm ein arbeitgebereigenes oder von seinem Arbeitgeber geleastes Kraftfahrzeug auch zur Privatnutzung überlassen wird." § 6 Wiener Parkometergesetz 2006 lautet: "Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und der Vereinheitlichung…