…2024 erfolgte eine telefonische Kontaktaufnahme seitens des Bf. und wurde diesem mitgeteilt, dass die im Zeitpunkt der Bescheiderlassung der Baumentfernung und Vorschreibung der Ausgleichsabgabe gültige (nunmehr geänderte) Gesetzeslage ausschlaggebend und anzuwenden sei. Des Weiteren wurde er darüber informiert, dass Ersatzpflanzungen nun auch innerhalb des Bezirkes…
…1.2018 einen Vorlageantrag ein. Im Wesentlichen wendet er ein, dass er nicht über die geänderte Gesetzeslage bzw. über den Ablauf der Gültigkeit seines Parkausweises informiert worden sei. In der am 6.3.2019 abgehaltenen mündlichen Verhandlung wiederholte der Bf. sein bisheriges Vorbringen und brachte…
…Nebenbestimmungen---- […] b) […] Die Vertragsparteien vereinbaren ein bis 31. Jänner 2016 befristetes einseitiges Rücktrittsrecht der Übernehmerin für den Fall, dass geänderte Gesetzeslage oder von der hier beschriebenen Spruchpraxis abgehender Vorschreibungen der Abgabenbehörde Änderungen eintreten, die zu einer Erhöhung, oder aber auch für den Fall…
…der Gesetzeslage könne für die Errichtung dieses Gebäudes die volle Vorsteuer geltend gemacht werden. Die Behörde habe über den Zeitraum 2003 bis November 2006 Vorsteuern in der Höhe von 284.971,93 € nicht zur Absetzung zugelassen. Dies mit der Begründung auf die geänderte Gesetzeslage…
…einem nicht vergleichbaren Sachverhalt ergangen und für die gegenständliche Beschwerde nicht präjudiziell sei. Die rechtliche Beurteilung des Finanzamtes ***1*** stelle jedenfalls keine Entscheidung über eine Vorfrage zum Gesellschaftsteuerverfahren dar und eine geänderte rechtliche Beurteilung sei weder vom Vorfragen- noch vom Neuerungstatbestand umfasst. Eine Anwendung des …
…gleichgültig, ob die späteren Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder der Rechtsprechung oder vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden. Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offengelegt gewesenen Sachverhaltes oder einer fehlerhaften rechtlichen Beurteilung lassen sich bei unveränderter…
…etwa: Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden ( VwGH 19.5.1993, 91/13/0224; 19.11.1998…
…herausgestellt, dass die steuerfreie Verwendung von Gasöl für Heizzwecke auf der Bunkerstation "B" dort allgemein bekannt war und der nunmehrigen Abgabenvorschreibung eine geänderte rechtliche Würdigung des Sachverhalts durch die Abgabenbehörde infolge eines Wechsels des zuständigen Sachbearbeiters zugrunde liegt. Keine Wiederaufnahmsgründe (keine Tatsachen) sind laut Ritz…
…Keine Wiederaufnahmegründe sind aber etwa neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder der Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden (vgl. Ritz, BAO-Kommentar 5 …
…räume die Behörde selbst in der Vorentscheidung zur Veranlagung 2004 bis 2008 ein, dass die Berücksichtigung der schweren Körperbehinderung in Bezug auf den Freibetrag für den PKW als außergewöhnliche Belastung zu Unrecht nicht gesetzesgemäß erfolgt sei, was auch auf die Veranlagung 2009 bis 2013 zutreffe…
…um Ergänzung vom 16.02.2017 wurde der Beschwerdeführer darauf hingewiesen, dass mit April 2014 die Rechtslage des § 82 Abs. 8 KFG 1967 dahingehend geändert worden sei, dass nun die Monatsfrist des § 82 Abs. 8 KFG 1967 ex lege durch vorübergehende Verwendung im Ausland nicht…
…dass eine geänderte Rechtsprechung oder das Hervorkommen von Rechtsirrtümern keine geeigneten Wiederaufnahmegründe darstellen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde vom 24.1.2018 - neuerlich mit dem Hinweis auf das zur RV/5100360/2013 ergangene BFG-Erkenntnis. In einer abweisenden Beschwerdevorentscheidung vom 27.6.2018 führt…
…2005, und Ales, geb. 2009, die Ausgleichszahlung zur Familienbeihilfe. Das Finanzamt zahlte die Ausgleichszahlung zur Familienbeihilfe auf Grund der ab Jänner 2019 gültigen Gesetzeslage (§ 8 Abs. 3 und 4 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) in Verbindung mit § 33 Abs. 3 erster Satz Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG) ab…
…KV, abgeleiteten Anspruches die Differenzzahlung zur Familienbeihilfe für das Kind K., geb. am xx.xx.2011. Die Differenzzahlung zur Familienbeihilfe wurde vom Finanzamt auf Grund der ab Jänner 2019 geltenden Gesetzeslage indexiert ausbezahlt. Mit Schreiben vom 23. Oktober 2019, eingelangt beim Finanzamt am 24. Oktober…
…gebunden und haben diese anzuwenden. Durch die Anwendung der geänderten Rechtslage wurde der Vertrauensschutz nicht verletzt. Ein allgemeiner Anspruch auf die Beständigkeit der Gesetzeslage besteht nicht und steht daher auch der Grundsatz von Treu und Glauben einer Gesetzesänderung nicht entgegen (vgl. VwGH 31.07.2002…
…gebunden und haben diese anzuwenden. Durch die Anwendung der geänderten Rechtslage wurde der Vertrauensschutz nicht verletzt. Ein allgemeiner Anspruch auf die Beständigkeit der Gesetzeslage besteht nicht und steht daher auch der Grundsatz von Treu und Glauben einer Gesetzesänderung nicht entgegen (vgl. VwGH 31.07.2002…
…Die geänderte Verwaltungsübung erfolgt auf Grund der Judikatur. Nach wie vor sind höchstgerichtliche Entscheidungen ausständig. Die Anwendung der neuen Verwaltungsübung erfolgte seitens der Verwaltung willkürlich mit dem Jahr 2015. Zum Zeitpunkt der Entscheidung ging der Beschwerdeführer davon aus, dass ihm die steuerliche Begünstigung laut Gesetzeslage…
…Finanzamt diesen Wiederaufnahmeantrag ab. In der Begründung wird im Wesentlichen ausgeführt, dass eine geänderte Rechtsprechung oder etwa das Hervorkommen von Rechtsirrtümern nicht als Wiederaufnahmegründe geeignet seien. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde vom 24.1.2018, in der wiederum auf das oa. BFG-Erkenntnis vom…
… 93, Tz 15). Das Finanzamt erließ im wiederaufgenommenen Verfahren entsprechend den Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung am 29.04.2016 geänderte Bescheide betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für 2012. Mit gleichem Datum wurde ein Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen für 2012 erlassen. Mit Schreiben vom 26…
…wies das Finanzamt diesen Wiederaufnahmeantrag ab. In der Begründung wird im Wesentlichen ausgeführt, dass eine geänderte Rechtsprechung oder etwa das Hervorkommen von Rechtsirrtümern nicht als Wiederaufnahmegründe geeignet seien. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der wiederum auf das oa. BFG-Erkenntnis vom 3.8…