…Juli 2019 außer Kraft getreten ist. Eine Bestrafung für eine gewerbsmäßige Begehung im Sinne des § 38 FinStrG (bis zum Dreifachen des strafbestimmenden Wertbetrages) war zum Zeitpunkt der Bestrafung durch den Spruchsenat gemäß § 4 Abs. 2 FinStrG im Gesetz nicht mehr gedeckt. Für den vorliegenden Fall…
…12.089,00 nicht bis zum Fälligkeitstag, dem 16.11.2015, entrichtet worden sei. ********** In der dagegen nach zwei Fristverlängerungsansuchen am 3.3.2016 rechtzeitig eingebrachten Beschwerde beantragte der Beschwerdeführer (Bf.) die Aufhebung des Bescheides, da zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Einkommensteuer 10-12/2015…
…übergeben worden. Er sei dann gemeinsam mit seinem Vater sowie dem Verkäufer zum Landratsamt E gefahren, um dort ein drei Tage gültiges Überstellungskennzeichen zu beantragen. In der Folge habe er einen Reifenhandel in R aufgesucht und habe dort neue Winterreifen aufziehen lassen. Am 21.12…
…Nachdem der Beschwerdeführer persönlich vorgesprochen hatte, wäre es ein Leichtes gewesen, jegliche Unklarheiten - vor allem das Vorliegen des vorgenannten Wahlrechtes - durch Nachfragen der Sachbearbeiterin etc. abzuklären. Der Senat des Bundesfinanzgerichtes geht daher davon aus, dass die Sachbearbeiterin allem Anschein nach bis zum Zeitpunkt des persönlichen…
…allgemein gültiges betragliches Konstrukt zur Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe zu finden, welches infolge entsprechender Abstraktheit und allgemeiner Vergleichbarkeit auch zur dogmatisch geforderten Einzelfallgerechtigkeit führte, ist jedenfalls insoweit zu begrüßen, als der eine Strafe verhängende Spruchsenat bzw. der erkennende Richter sich im Rahmen des ihm gegebenen Entscheidungskalküls…
…wiedergegebene Rechtsprechung). Ist das Bauprojekt in allen Einzelheiten zum Zeitpunkt des Erwerbsvorganges bereits geplant, so kann er auf die Gestaltung des Gebäudes regelmäßig keinen Einfluss mehr nehmen. Für die Bauherreneigenschaft kommt es ua. darauf an, ob der Erwerber auf die bauliche Gestaltung des Objektes - nämlich…
…wiedergegebene Rechtsprechung). Ist das Bauprojekt in allen Einzelheiten zum Zeitpunkt des Erwerbsvorganges bereits geplant, so kann er auf die Gestaltung des Gebäudes regelmäßig keinen Einfluss mehr nehmen. Für die Bauherreneigenschaft kommt es ua. darauf an, ob der Erwerber auf die bauliche Gestaltung des Objektes - nämlich…
…wiedergegebene Rechtsprechung). Ist das Bauprojekt in allen Einzelheiten zum Zeitpunkt des Erwerbsvorganges bereits geplant, so kann er auf die Gestaltung des Gebäudes regelmäßig keinen Einfluss mehr nehmen. Für die Bauherreneigenschaft kommt es ua. darauf an, ob der Erwerber auf die bauliche Gestaltung des Objektes - nämlich…
…Rechtsprechung). Ist jedoch das Bauprojekt in allen Einzelheiten zum Zeitpunkt des Erwerbsvorganges bereits geplant, so kann er auf die Gestaltung des Gebäudes regelmäßig keinen Einfluss mehr nehmen. Für die Bauherreneigenschaft kommt es ua. darauf an, ob der Erwerber auf die bauliche Gestaltung des Objektes - nämlich…
…mwH). Das gilt auch für allfällige Zustellmängel. Für die Entscheidung über ein Nachsichtsansuchen sind die Vermögens- und Einkommensverhältnisse zum Zeitpunkt der Entscheidung über das Ansuchen maßgebend. Eine persönlich bedingte Unbilligkeit liegt im Besonderen dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlage des Nachsichtswerbers gefährdet…
…Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sei das Grundstück Nr. 2/13 noch nicht verkauft und die Grundstücke Nr. 2/13, Nr. 2/14 sowie Nr. 2/10 seien noch unbebaut. Die Grundstücke Nr. 2/1, Nr. 1/1 und Nr. 1/9 seien im örtlichen Entwicklungskonzept der…
…sind die Vermögens-und Einkommensverhältnisse zum Zeitpunkt der Entscheidung über das Ansuchen maßgebend. Die Beschwerde muss als unbegründet abgewiesen werden. VI.Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt…
…oder Erstattung) sind die Vermögens- und Einkommensverhältnisse zum Zeitpunkt der Entscheidung über das Ansuchen maßgebend. Die Bf ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der schweizerischen ***V-AG***. Sie ist eine als Gesellschaft geführte Zweigniederlassung. Die Muttergesellschaft wie auch die Bf sind im Konzern der ***X-Konzerns***…
…die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses am 17.04.2015 abzustellen sei. Nach Ansicht des Bf. es wäre der Entscheidung ein unrichtiger Vergleichswert für die Bewertung der übertragenen Fläche als Baugrundstück zugrunde gelegt worden, könne nicht gefolgt werden. Unstrittig sei die Widmung der übertragenen Grundstücke…
…3, nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruches folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Nach Abs. 2 betragen die Anspruchszinsen pro…
…Gesetzgeber nicht beabsichtigte Strenge der Abgabenvorschriften durch Billigkeitsmaßnahmen entweder zu beseitigen oder doch zu mildern. Dabei ist von der aktuellen Sach - und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung auszugehen. Im gegenständlichen Fall wird das Vorliegen einer persönlichen Unbilligkeit eingewendet. Insofern in der Berufung ein Vorbringen hinsichtlich…
…Mit Vorlagebericht vom 14.10.2024 legte die belangte Behörde dem Bundesfinanzgericht die Beschwerde zur Entscheidung vor. Die Bf. brachte in der mündlichen Verhandlung vom 05.05.2025 im Wesentlichen vor, dass sich ihre Mutter und ihre Schwester in ***Drittstaat*** befänden und zu dem Zeitpunkt…
…20.01.2023 in Höhe von € 7.315,00 festgesetzt. Zum Zeitpunkt der Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2019 mit 30. Juni 2020 haben die Einkommensteuervorauszahlungen 2019 (laut damals gültigem Bescheid) noch € 23.453,00 betragen. Wenn daher der Beschuldigte davon ausgehen musste…
…sechs Personen ausgerichtet ist. Ausdrücklich wurde festgehalten, dass die Aufzugsanlage nicht behindertengerecht ausgeführt wurde. In Beantwortung eines Auskunftssersuchens des Bundesfinanzgerichtes teilte ein Vertreter der Fa. E dazu im Wesentlichen mit, dass nach der zum Zeitpunkt der Errichtung der Aufzugsanlage gültigen Gesetzeslage (§ 17 d Bautechnikverordnung, LGBl…
…nicht die Vermögens- und Einkommensverhältnisse zum Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenschuld maßgebend, sondern jene zum Zeitpunkt der Entscheidung über das Ansuchen (vgl VwGH 8.9.1992, 88/14/0103). Ist die Abgabenschuld tatsächlich nicht einbringlich, ist im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes keine persönliche…