…Vorfeld vorausgegangen sei. Zudem werde im genannten Erkenntnis auch ausgeführt: „… Ob damit beteiligte seine Verpflichtung zur Kostentragung durch freiwilliges Verhalten selbst mitverursacht hat …. Auch die Annahme einer Schenkung kann ein solches Verhalten darstellen..." Weiters werde im Erkenntnis noch auf Jakom 2013 § 37 Rz…
…zwangsläufig erwachse, wenn sie unmittelbare Folge eines freiwilligen Verhaltens sei, zu dem sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen habe oder sich als Folge eines vom Steuerpflichtigen übernommenen Unternehmerwagnisses darstelle. Die Erteilung einer Geldvollmacht an den steuerlichen Vertreter stelle ein freiwilliges Verhalten dar, sodass aus…
…Grund für die strittigen Aufwendungen im freiwilligen Entschluss zur Knüpfung des Ehebandes zu sehen. Auch könne nicht jedes freiwillige Verhalten der Anerkennung einer außergewöhnlichen Belastung abträglich sein, gebe es doch grundsätzlich keine Aufwendungen, für die nicht mehr oder weniger freiwillige Entschlüsse des Steuerpflichtigen ursächlich seien…
… 34 Abs. 2-5 EStG 1988, Tz 8 und die dort zitierte hg. Judikatur). Bestimmte Umstände unterbrechen den Kausalzusammenhang zum freiwillig gesetzten Verhalten. Dies ist dann der Fall, wenn die Verknüpfung zwischen Ursache und Wirkung keine unmittelbare und typische (adäquate) mehr ist. Erwächst eine Belastung…
…verwertbares Vermögen zur Deckung der strittigen Aufwendungen zugekommen. Es fehle den Aufwendungen auch am Merkmal der Zwangsläufigkeit. Die Belastung stelle sich im vorliegenden Fall als Ergebnis eines freiwilligen Verhaltens dar, weil der Beschwerdeführer laut Punkt 2.) des Vertrages zu keinem finanziellen Beitrag verpflichtet worden wäre.…
…ist es als erwiesen anzusehen, dass hier eine freiwillige Zusatzversicherung vorliegt, zumal es für die Bf darum geht, einen - durch den Entfall des Krankengeldes bedingten - Verdienstentgang, der zweifelsohne der Privatsphäre zuzuordnen ist, hintanzuhalten. Für ein freiwilliges Verhalten spricht weiters der Umstand, dass alle (privat bzw…
…nicht entziehen kann" ergibt sich mit aller Deutlichkeit, dass freiwillig getätigte Aufwendungen nach § 34 EStG 1988 ebenso wenig Berücksichtigung finden können wie Aufwendungen, die vom Steuerpflichtigen vorsätzlich herbeigeführt wurden oder die sonst die Folge eines Verhaltens sind, zu dem sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken…
…ein freiwilliges Verhalten iSd. höchstgerichtlichen Judikatur, das zur Vermögenslosigkeit seines Mutter und zur daraus folgenden Notwendigkeit der Unterhaltsleistung führte: Die Mutter übergab mit Übergabsvertrages vom 19. Februar 2013 ihr einziges werthaltiges Vermögen dem Bf. und hat der Bf. die Schenkung der Liegenschaft seiner Mutter freiwillig…
…2010/15/0130 zu verweisen, wonach die Zwangsläufigkeit der Belastung mit der Begründung verneint wurde, dass sie der Steuerpflichtige durch Annahme der Schenkung und somit durch ein freiwilliges Verhalten selbst mitverursacht hat. Dies trifft auch auf den gegenständlichen Fall zu, da es die Bf in…
…die Partei "verhindert" gewesen sei, ihr notwendig erscheinende Schritte rechtzeitig zu setzen. Ein außerhalb eines unabwendbaren oder unvorhergesehenen Ereignisses gesetztes rein freiwilliges Verhalten wie zB das Hinausschieben von Anträgen bis zum Ende einer Frist, sei für sich allein nicht als "Verhinderung" iSd § 308 BAO anzusehen. …
…grundlegenden Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung gehört, dass die Partei "verhindert" war, ihr notwendig erscheinende Schritte rechtzeitig zu setzen. Ein außerhalb eines unabwendbaren oder unvorhergesehenen Ereignis gesetztes rein freiwilliges Verhalten, wie z.B. das Hinausschieben von Anträgen bis zum Ende einer Frist, ist für sich allein nicht…
…grundlegenden Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung gehört, dass die Partei "verhindert" war, ihr notwendig erscheinende Schritte rechtzeitig zu setzen. Ein außerhalb eines unabwendbaren oder unvorhergesehenen Ereignis gesetztes rein freiwilliges Verhalten, wie z.B. das Hinausschieben von Anträgen bis zum Ende einer Frist, ist für sich allein nicht…
…grundlegenden Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung gehört, dass die Partei "verhindert" war, ihr notwendig erscheinende Schritte rechtzeitig zu setzen. Ein außerhalb eines unabwendbaren oder unvorhergesehenen Ereignis gesetztes rein freiwilliges Verhalten, wie z.B. das Hinausschieben von Anträgen bis zum Ende einer Frist, ist für sich allein nicht…
…dienen. Der Tragung von Wohnungskosten fehle nämlich das Element der Außergewöhnlichkeit. Im gegenständlichen Beschwerdefall setzte der Bf. allerdings weder im Streitjahr noch in den Jahren davor oder danach ein freiwilliges Verhalten, das zur Vermögenslosigkeit seines Vaters und zur daraus folgenden Notwendigkeit der Unterhaltsleistung führte. Der…
…nicht entziehen. Diese Rechtspflicht darf jedoch zur Begründung der Zwangsläufigkeit der daraus folgenden Ausgaben nicht freiwillig übernommen worden sein. Es ist daher zu untersuchen, ob die Beschwerdeführerin durch freiwilliges Verhalten (Übernahme der alleinigen Obsorge im Gegensatz zur in § 179 Abs 1 ABGB vorgesehenen aufrechten gemeinsamen…
…wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, weil dem Aufwand (der Übernahme der Pflegekosten) eine Bereicherung (die Schenkung einer unbelasteten Liegenschaft) gegenüberstand. Zum anderen setzte die Bf mit Annahme der geschenkten Liegenschaft ein freiwilliges Verhalten, das zur Vermögenslosigkeit ihrer Mutter und zur daraus folgenden Notwendigkeit der Unterhaltsleistung führte, weshalb die…
…dann nicht zwangsläufig erwächst, wenn sie eine unmittelbare Folge eines Verhaltens ist, zu dem sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken, also freiwillig, entschlossen hat. Weil nahezu jedes Ereignis letztlich in irgendeiner Form auf ein “freiwilliges“ Verhalten zurückgeführt werden kann (was nach Wanke, a.a.O…
…Die Zwangsläufigkeit der Belastung wurde mit der Begründung verneint, dass sie der Steuerpflichtige durch Annahme der Schenkung und somit durch ein freiwilliges Verhalten selbst mitverursacht habe. Dem vorzitierten Erkenntnis sind in diesem Zusammenhang folgende Kernaussagen zu entnehmen: „….Gegenständlich war eine wesentliche Ursache für das…
…dienen. Der Tragung von Wohnungskosten fehle nämlich das Element der Außergewöhnlichkeit. Im gegenständlichen Beschwerdefall setzte der Bf. allerdings weder im Streitjahr noch in den Jahren davor oder danach ein freiwilliges Verhalten, das zur Vermögenslosigkeit seines Vaters und zur daraus folgenden Notwendigkeit der Unterhaltsleistung führte. Der…
…nicht entziehen kann" ergibt sich mit aller Deutlichkeit, dass freiwillig getätigte Aufwendungen nach § 34 EStG 1988 ebenso wenig Berücksichtigung finden können wie Aufwendungen, die vom Steuerpflichtigen vorsätzlich herbeigeführt wurden oder die sonst die Folge eines Verhaltens sind, zu dem sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken…