…ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt die Rechtmäßigkeit einer Säumniszuschlagsvorschreibung nämlich außer dem Eintritt des Säumnisfalles nur den Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuld, nicht hingegen auch den einer sachlich richtigen oder bereits rechtskräftigen Abgabenschuld voraus. Lediglich die objektive Voraussetzung der Säumnis, nicht aber die Richtigkeit des zu…
…sich - in Wahrnehmung seiner amtswegigen Ermittlungspflicht - keine Anhaltspunkte ergeben, an der Richtigkeit des festgestellten Sachverhaltes zu zweifeln. Vor diesem Hintergrund durfte das Bundesfinanzgericht die obigen Sachverhaltsfeststellungen in freier Beweiswürdigung als erwiesen annehmen. Rechtsgrundlage und rechtliche Würdigung: Wie der Verwaltungsgerichtshof zur Frage, wann eine Vollstreckung iSd …
…Auch für das Bundesfinanzgericht haben sich - in Wahrnehmung seiner amtswegigen Ermittlungspflicht - keine Anhaltspunkte ergeben, an der Richtigkeit des festgestellten Sachverhaltes zu zweifeln. Vor diesem Hintergrund durfte das Bundesfinanzgericht die obigen Sachverhaltsfeststellungen in freier Beweiswürdigung als erwiesen annehmen. Rechtsgrundlage und rechtliche Würdigung Wie der Verwaltungsgerichtshof zur…
…liegenden Exekutionstitels eingetreten sind. Einwendungen, die sich gegen den Abgabenanspruch oder gegen die Höhe der Abgabe richten, sind im Veranlagungsverfahren mit Berufung gegen die Abgabenbescheide, und nicht gemäß § 12 Abs. 1 AbgEO geltend zu machen. Im Vollstreckungsverfahren können keine Einwendungen gegen die Richtigkeit des Abgabenbescheides…
…Fachliteratur zum Verwaltungsrecht und die Rechtsprechung seien insbesondere in Bezug auf die wesentlichen Bescheidmerkmale von der Erkenntnis getragen, dass "das Formelle durch seine Evidenz das Materielle überdeckt." In besonders starkem Maße behindere eine mangelhafte Zurechnung des Bescheides dessen rechtserhebliches Zustandekommen. Sei ein Bescheid fehlerhaft erlassen…
…Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrunde liegenden Abgabenforderung ist im Rechtsmittelverfahren betreffend die Abgabenvorschreibung zu prüfen und nicht im Vollstreckungsverfahren. Etwaige Einwendungen gegen den Abgabenanspruch wären daher mit Beschwerde gegen die Abgabenbescheide geltend zu machen gewesen und stellen unzulässige Einwendungen gegen den Exekutionstitel dar…
…Fachliteratur zum Verwaltungsrecht und die Rechtsprechung seien insbesondere in Bezug auf die wesentlichen Bescheidmerkmale von der Erkenntnis getragen, dass "das Formelle durch seine Evidenz das Materielle überdeckt." In besonders starkem Maße behindere eine mangelhafte Zurechnung des Bescheides dessen rechtserhebliches Zustandekommen. Sei ein Bescheid fehlerhaft erlassen…
…machen. Gemäß § 15 AbgEO sind im Exekutionstitel (§ 4) unterlaufene offenbare Unrichtigkeiten von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabenschuldners zu berichtigen. Macht der Abgabepflichtige Gründe geltend, die gegen die Richtigkeit der Ausstellung und gegen die Richtigkeit des Inhaltes des Rückstandsausweises sprechen, so hat die Abgabenbehörde…
…nach § 241 Abs.1 BAO ist daher kein geeignetes Mittel, die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung zu prüfen, die zur Entrichtung geführt hat (VwGH 4.11.2009, 2009/17/0201). Die behauptete inhaltliche Unrichtigkeit der formell und materiell rechtskräftigen Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes vom 26. Februar 2019, GZ…
…H-PFL ~2 MA 240402 IV RA über Euro 158.712,56 13.05.2002 Schützi". Für den Haftpflichtigen war seitdem eindeutig das FA Wien 12 /13 /14 / Purkersdorf, zu SteuerNr. StNr2 zuständig. Die Richtigkeit der telefonischen Mitteilung des Hrn. A.B. wird insofern bestätigt…
…Zuständig für den Vollzug des Abgabenrechts gegenüber der x.AG war im maßgeblichen Zeitraum das Finanzamt Wien 1/23. Gegenstand der Vereinbarung ist keine Abgabenschuld der Höhe oder dem Grund nach. Ziel der Vereinbarung war vielmehr, der Republik Österreich einen wirksamen Exekutionstitel für den Fall…
…die das innerstaatliche Recht des ersuchten Staates vorsieht. (3) Eine Vertragspartei kann die Zustellung von Schriftstücken an eine Person im Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei unmittelbar durch die Post vornehmen. (4) Dieses Übereinkommen ist nicht so auszulegen, als bewirke es die Nichtigkeit einer durch eine Vertragspartei…
…RV/2101094/2017). Zinsenbescheide setzen somit nicht die (im gegenständlichen Fall nicht zu beurteilende) materielle, sondern nur die formelle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides voraus. Es sind daher Anspruchszinsenbescheide nicht - so wie sinngemäß im gegenständlichen Fall - bloß mit der Begründung anfechtbar, dass die Stammabgabenbescheide rechtswidrig wären. Erweist…
…ist auszuführen, dass ein Anspruchszinsenbescheid an die Höhe der im Bescheidspruch des entsprechenden Stammabgabenbescheides - im gegenständlichen Verfahren der Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2012, 2013 und 2014 - ausgewiesenen Nachforderung gebunden ist. Zinsenbescheide setzen somit nicht die materielle, sondern nur die formelle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides voraus. Es…
…sondern nur die formelle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides voraus. Da gemäß § 254 BAO die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides nicht gehemmt ist und in § 205 BAO eine Ausnahme hievon für den Bereich der Festsetzung von Anspruchszinsen nicht normiert ist, ist die eingetretene Rechtskraft des die Anspruchsverzinsung auslösenden…
…205, Rz. 35). Bescheide über die Festsetzung von Anspruchszinsen sind somit an die Höhe der im Bescheidspruch des Grundlagenbescheides ausgewiesenen Nachforderung gebunden. Zinsenbescheide setzen nicht die materielle, sondern nur die formelle Richtigkeit des Grundlagenbescheides voraus. Es sind daher Anspruchszinsenbescheide nicht mit der Begründung anfechtbar, dass…
…bloß abstrakten oder generalisierenden Betrachtung erfolgen kann oder sich zum Zeitpunkt der Zollabfertigung auf die formelle Richtigkeit des CMR-Frachtbriefs stützen darf. Nochmal: Nicht jede geringfügige Unstimmigkeit oder jeder formale Fehler im CMR-Frachtbrief vermag für sich allein besondere Nachforschungen zu rechtfertigen oder den Vertrauensschutz…
…von Anspruchszinsen sind an die Höhe dier im Bescheidspruch der Grundlagenbescheide ausgewiesene Nachforderung gebunden. Zinsenbescheide setzen nicht die materielle, sondern nur die formelle Richtigkeit des Grundlagenbescheides voraus. Es sind daher Anspruchszinsenbescheide nicht mit der Begründung anfechtbar, dass der Grundlagenbescheid rechtswidrig wäre. Wird der Grundlagenbescheid abgeändert…
…als unbegründet abgewiesen und dies damit begründet, dass Bescheide über die Festsetzung von Anspruchszinsen an die Höhe der im Bescheidspruch des Grundlagenbescheides ausgewiesene Nachforderung gebunden seien. Zinsenbescheide setzten nicht die materielle, sondern nur die formelle Richtigkeit des Grundlagenbescheides voraus. Es seien daher Anspruchszinsenbescheide nicht mit…
…führe in der Begründung der Beschwerdevorentscheidungen zu den Anspruchszinsenbescheiden für 2010 bis 2013 aus, dass Zinsenbescheide keine "materielle", sondern nur eine "formelle Richtigkeit des Grundlagenbescheides" voraussetzen würden. Daher wären "Anspruchszinsenbescheide nicht mit der Begründung anfechtbar, dass der Grundlagenbescheid rechtswidrig wäre." Diese Begründung wäre nicht nachvollziehbar…