…neuen Gesellschafter selbst, sondern von dessen „Muttergesellschaft“ erbracht werde, sei dies als Zahlung des neuen Gesellschafters anzusehen, da bei der Herkunft dieser Zahlung die wirtschaftliche und nicht die formale Betrachtungsweise entscheidend sei (EUGH vom 17.10.2002, C-339/89, C-71-00, C-138…
…der Gesellschafterstellung von Hrn. A trotzdem zum Anfall der Rechtsgeschäftsgebühr geführt. Diese stelle somit für den darlehensgewährenden Gesellschafter eine der Gesellschaftseuer vergleichbare Belastung dar. Die von der belangten Behörde rein formale Betrachtung, dass eine reine mit der Gesellschaftsteuer nicht vergleichbare Urkundensteuer vorliege, greife zu kurz…
…Dem Finanzamt ist darin beizupflichten, dass eine wirtschaftliche Betrachtungsweise im Bereich der Verkehrsteuern dann gilt, wenn ein Sachverhalt vorliegt, bei dem eine rein formale Betrachtung zu Ergebnissen führen würde die dem Sinn und Zweck des betreffenden Abgabengesetzes klar zuwiderlaufen würde. Das ist hier aber jedenfalls…
…Dem Finanzamt ist darin beizupflichten, dass eine wirtschaftliche Betrachtungsweise im Bereich der Verkehrsteuern dann gilt, wenn ein Sachverhalt vorliegt, bei dem eine rein formale Betrachtung zu Ergebnissen führen würde die dem Sinn und Zweck des betreffenden Abgabengesetzes klar zuwiderlaufen würde. Das ist hier aber jedenfalls…
…sondern ausschließlich kraft Gesetzes eintrete. Schon die rein formale Betrachtung der Vereinbarung vom … [Erklärung zur Forderungseinlösung vom 11.12.2013 samt Kenntnisnahme des X vom 16.12.2013] lasse keinen Zweifel darüber aufkommen, dass eine Willenseinigung zwischen den Vertragspartnern über die Zahlung einer fremden…
…decken konnten. Dieser Zweck wurde im vorliegenden Fall vollständig erreicht, da die Beschwerdeführer wirtschaftlich betroffen waren und die Förderung zur Sicherung ihrer Existenz beitrug. Eine rein formale Betrachtungsweise, die trotz erfüllter materieller Voraussetzungen zu einer Rückforderung führt, würde dem Förderungszweck widersprechen. Zum Begründungsmangel gemäß § 93…
…Urkunde keine Bezugnahme auf die in der Beschwerde genannten §§ 1104, 1105 ABGB gibt. Die wirtschaftliche Betrachtungsweise der BAO tritt in Hinblick auf die im Gebührenrecht vorherrschende formale Betrachtungsweise in den Hintergrund (VfGH 8.5.1980, V 14/80, VfSIg 8.807; UFS 11.7.2005…
…Rechtssubjektivität von Kapitalgesellschaften; sowohl dem Abgabenrecht als auch dem Strafrecht ist aber gemeinsam, dass die streng formale Betrachtungsweise einer "wirtschaftlichen Betrachtungsweise" zu weichen hat. Vor diesem Hintergrund ist die Begehung eines strafrechtlichen Vermögensdeliktes gegenüber einer GmbH durch den einzigen Gesellschafter derselben GmbH denkunmöglich. Diese Rechtsprechung…
…1043/79). Allerdings ist kein Abgabenrechtsgebiet von vornherein zur Gänze von der wirtschaftlichen Betrachtungsweise ausgeschlossen (VfGH vom 16. Juni 1979, B 421/77).“ Im Bereich des III. Abschnittes des Gebührengesetzes insbesondere aus den Bestimmungen des § 17 ist die formale Betrachtungsweise deutlich erkennbar. Bei solchen Tatbeständen…
…1043/79). Allerdings ist kein Abgabenrechtsgebiet von vornherein zur Gänze von der wirtschaftlichen Betrachtungsweise ausgeschlossen (VfGH vom 16. Juni 1979, B 421/77).“ Im Bereich des III. Abschnittes des Gebührengesetzes insbesondere aus den Bestimmungen des § 17 ist die formale Betrachtungsweise deutlich erkennbar. Bei solchen Tatbeständen…
…1043/79). Allerdings ist kein Abgabenrechtsgebiet von vornherein zur Gänze von der wirtschaftlichen Betrachtungsweise ausgeschlossen (VfGH vom 16. Juni 1979, B 421/77).“ Im Bereich des III. Abschnittes des Gebührengesetzes insbesondere aus den Bestimmungen des § 17 ist die formale Betrachtungsweise deutlich erkennbar. Bei solchen Tatbeständen…
…die formale Betrachtungsweise deutlich erkennbar. Bei solchen Tatbeständen ist schon aus dem Tatbestandsmerkmal heraus bei der Beantwortung der Frage, ob der Sachverhalt unter eine Norm subsumiert werden kann, die entsprechende formalrechtliche Beurteilung geboten und nur in diesem tatbestandsmäßig vorbestimmten Rahmen für die wirtschaftliche Betrachtungsweise Raum…
…die formale Betrachtungsweise deutlich erkennbar. Bei solchen Tatbeständen ist schon aus dem Tatbestandsmerkmal heraus bei der Beantwortung der Frage, ob der Sachverhalt unter eine Norm subsumiert werden kann, die entsprechende formalrechtliche Beurteilung geboten und nur in diesem tatbestandsmäßig vorbestimmten Rahmen für die wirtschaftliche Betrachtungsweise Raum…
…als nicht verhältnismäßig erachtet (BFH 25.8.2009, I R 88, 89/07). ● Wirtschaftlicher Fondsbegriff bei ausländischen Investmentfonds Bei inländischen Investmentfonds gilt auch im Abgabenrecht eine formale Betrachtungsweise. Der ausländische Investmentfondsbegriff ist hingegen wirtschaftlich definiert. Die daraus resultierende Ungleichbehandlung beschränkt den freien Kapitalverkehr iSd…
…Obendrein sei der Wortlaut des § 10 KStG eindeutig, es handle sich eindeutig um Grundkapital. Würde durch eine wirtschaftliche Betrachtungsweise jede formale und dem Gesetz entsprechende Vorgehensweise umgedeutet werden, ginge das zu weit und sei überschießend. Zudem sei nachgewiesen, dass die Auszahlung aus dem Bilanzgewinn erfolgt…
…vom Käufer ausgewählte Person ohne dass der Verkäufer in irgendeiner Weise sein früheres Verfügungsrecht über das Kaufobjekt wiedererlangt, so ist der frühere Erwerbsvorgang trotz formaler Aufhebung nicht 'rückgängig' gemacht. Aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes und der dargestellten Rechtslage konnte dem Antrag auf Rückerstattung der Grunderwerbsteuer gemäß …
…Sicht lägen, so die Prüferin, zwei getrennte Dienstverhältnisse dann vor, wenn das bisherige Dienstverhältnis formal beendet werde und anschließend das neue Dienstverhältnis mit einer wesentlich verminderten Entlohnung begonnen werde. Der Anspruch auf steuerliche Begünstigung sei zwingend an die Auflösung des Dienstverhältnisses geknüpft, was sich aus §…
…als erhöhte Sonderausgabe in Abzug bringen kann, wenn sie die Versicherungsprämie tatsächlich geleistet hat und als Begünstigte den wirtschaftlichen Nutzen aus der Polizze zieht, sowie ob die Falllösung auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise des § 21 Bundesabgabenordnung gestützt werden kann. Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 1 EStG 1988 in…
…Beurteilung als gesellschaftsteuerpflichtig spricht insbesondere die Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise. Die Feststellung, ob ein Vorgang in den Anwendungsbereich von Artikel 4 der Richtlinie 69/335/EWG fällt, ist anhand einer wirtschaftlichen und nicht einer formalen, allein auf die Herkunft der Einlagen abstellenden Betrachtungsweise zu treffen…
…2001/16/0273, mwN). Nach der Rechtsprechung des EuGH und des Verwaltungsgerichtshofes ist anhand einer wirtschaftlichen und nicht einer formalen, allein auf die Herkunft des Zuschusses abstellenden Betrachtungsweise zu beurteilen, wem die Zahlung von - der Gesellschaftsteuer unterliegenden – Zuschüssen tatsächlich zuzurechnen ist (vgl. die Urteile des…