…bringen. Der derivative Firmenwert ist jedoch von später entstehenden firmenwertbildenden Faktoren bzw von später an die Stelle der für den erworbenen Firmenwert maßgebenden Komponenten tretenden firmenwertbildenden Faktoren abzugrenzen. Nach dem Anschaffungszeitpunkt in diesem Sinne zuwachsende firmenwertbildende Faktoren sind als originär entstandener (selbst geschaffener) Firmenwert anzusehen…
…dass der derivative (erworbene) Firmenwert von später entstehenden firmenwertbildenden Faktoren bzw. von später an die Stelle der für den erworbenen Firmenwert maßgebenden Komponenten tretenden firmenwertbildenden Faktoren abzugrenzen ist. Nach dem Anschaffungszeitpunkt in diesem Sinne zuwachsende firmenwertbildende Faktoren sind als originär entstandener (selbst geschaffener) Firmenwert anzusehen…
…Es sei also davon auszugehen, dass sich der Wert des Kundenstockes/Firmenwertes von 01.02.1990 mittlerweile verflüchtigt habe und durch einen neuen Kundenstock/Firmenwert in anderer Zusammensetzung und mit anderen firmenwertbildenden Faktoren ersetzt worden sei. Auch aus diesem Umstand könne bei der Ermittlung des…
…Betriebsbereich auszugehen ist. Die in der Gegenstellungnahme des Unternehmens angeführte, erforderliche dauerhafte Nutzung der Teile jener firmenwertbildenden Faktoren für Vertrieb und Kundenstock ist daher aus Sicht der Betriebsprüfung gegeben. Von einer nur verfestigten tatsächlichen Nutzungsmöglichkeit wie dies bei einer Verpachtung der Fall ist, kann hier…
…6 leg. cit.), ist nicht zu erkennen (aA und ohne nähere Begründung allerdings EStRI Rz. 3194); die Faktoren hierfür wurden in der Berufung genannt. Außerdem sei nochmals darauf hingewiesen, dass die in den "Cirrus"-Dateien gespeicherten xy-Daten (Schrift, Farbe, Bilder, etc.) ohne laufende technische…
…seien zu berücksichtigen. Änderungen der wertbestimmenden Faktoren zwischen dem Bewertungsstichtag und dem Abschluss der Bewertung seien nur dann zu berücksichtigen, wenn sich dies aus dem Bewertungszweck ergebe." finanzielle Überschüsse bei der Ermittlung des objektivierten Unternehmenswertes: Hinsichtlich der Ermittlung der finanziellen Überschüsse sei darauf zu achten…
Mit E-Mail vom 2. Mai 2018 gab das Finanzamt im Wesentlichen folgende Gegenäußerung zum Schriftsatz des Bf vom 16. März 2018 ab: Der Umstand, dass mittlerweile sämtliche mit Kaufvertrag vom 31. August 2010 übernommenen Mitarbeiter aus dem Betrieb des Bf ausgeschieden sind, sei bemerkenswert…
…a.O., S. 177), sei es bei nicht börsennotierten Unternehmen üblich - wie auch Rz 70 KFS/BW1 ausdrücklich festhalte - Beta-Faktoren für Branchen heranzuziehen. Dabei greife man regelmäßig auf die entsprechenden Publikationen von Damodoran zurück, die dieser mit alljährlicher Aktualisierung veröffentliche (vgl. Hirschler/Pröll in…
***Z*** hat sich dabei auf Ebene der ***H Privatstiftung*** die beherrschende Stellung des Stifters durch Vorbehalt von Einflussnahme- und Gestaltungsmöglichkeiten gesichert. So hat sich der Stifter auf Lebenszeit als Stiftungsvorstand mit Einzelzeichnungsberechtigung (nach außen) eingesetzt; das bindende Vorschlagsrecht bei Neubenennung eines Stiftungsvorstandes vorbehalten; ein Änderungsrecht…
…In- und Ausland), drohende Substitutionsprodukte - ... - Kostenstruktur (Fixkostenanteil), Beschaffungsvorgänge und deren Kündbarkeit - ... - ... - Konjunkturlage und erwartete Veränderungen Einer Befundaufnahme bedurften im gegenständlichen Fall folgende Faktoren: Belegschaft: Wer wurde wann und mit welchem Zeit-Einsatz für die betriebsinterne Aktualisierung der Datenbank eingesetzt? Know-how, Lizenzen: Wer war wann…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden***Ri1***, die Richterin ***Ri2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***LRi1*** und ***LRi2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, vertreten durch ***Vertreter1*** und ***Vertreter2***, über die Beschwerde vom 21. Februar 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch (nunmehr Finanzamt…
***Y*** hat sich auf Ebene der ***G Privatstiftung*** die beherrschende Stellung des Stifters durch Vorbehalt von Einflussnahme- und Gestaltungsmöglichkeiten gesichert. So hat sich der Stifter auf Lebenszeit als Stiftungsvorstand mit Einzelzeichnungsberechtigung (nach außen) eingesetzt; das bindende Vorschlagsrecht bei Neubenennung eines Stiftungsvorstandes vorbehalten; ein Änderungsrecht der…
…Bewertungsstichtags 31.12.2007 durchaus plausibel war. In diesem Zusammenhang weist der Sachverständige darauf hin, dass Änderungen der wertbestimmenden Faktoren zwischen dem Bewertungsstichtag und dem Abschluss der Bewertung gemäß der herrschenden Lehre nur dann zu berücksichtigen sind, wenn deren "Wurzel" bereits vor dem Bewertungsstichtag liegt…
…wobei eine Betriebsfortführung angenommen wird. 3.1.2. Teilwertermittlung Maßgebende Faktoren zur Ermittlung des Teilwertes einer Beteiligung sind der Substanzwert, der Ertragswert und der funktionale Wert der Beteiligung; die Gewichtung der Faktoren hängt vom Einzelfall ab. Der Substanzwert ergibt sich aus den Buchwerten des Wirtschaftsgutes…
***Y*** hat sich auf Ebene der ***G Privatstiftung*** die beherrschende Stellung des Stifters durch Vorbehalt von Einflussnahme- und Gestaltungsmöglichkeiten gesichert. So hat sich der Stifter auf Lebenszeit als Stiftungsvorstand mit Einzelzeichnungsberechtigung (nach außen) eingesetzt; das bindende Vorschlagsrecht bei Neubenennung eines Stiftungsvorstandes vorbehalten; ein Änderungsrecht der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache der *1* L. GmbH & Co KG, Anschrift, vertreten durch PwC PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Donau-City-Straße 7, 1220 Wien, über die Beschwerden vom 19.01.2012, 14.02…
Die Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen im Abgabenverfahren nimmt in dem Maß zu, in dem die amtswegigen Ermittlungsmöglichkeiten aus Gründen eingeschränkt sind, die der Sphäre des Steuerpflichtigen zugehören. Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug besteht gemäß § 115 Abs. 1 BAO eine erhöhte Mitwirkungspflicht - die eine entsprechende Beweisvorsorgepflicht mitumfasst (VwGH…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Mag. Marco Laudacher und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Susanne Haim, Dr. Ernst Grafenhofer und Leopold Pichlbauer im Beisein des Schriftführers Mag. Martin Gruber, in der Beschwerdesache SCH, vom 30. Dezember 2014, vertreten durch MagWA, gegen…
In diesem Zusammenhang hält der Geschäftsbericht 2007 der ***XY*** auf Seite 226 (Anhang) fest, dass ***XY*** "den Konzernabschluss im Einklang mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten International Financial Reporting Standards (IFRS) und deren Interpretationen, wie sie die Europäische Union fordert, sowie gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Markus Knechtl LL.M., die Richterin Mag.a Gertraud Hausherr sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Johannes Denk und Mag Markus Fischer, BA in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH…