…Österreich verbinden, der im klaren Gesetzeswortlaut in Österreich keine Deckung findet. Der in der Beschwerdevorentscheidung eingeführte (fiktive) Begriff der "Aufwandsverrechnung" (gemeint ist damit wohl die Verwertung eines (ebenso fiktiven) "Aufwandsvortrags") ist demzufolge auch nicht ident mit einer Verlustverrechnung, wenn der Beschwerde Vorentscheidung ausgeführt. Es geht…
…von der Behandlung von ausländischen Betriebsstättenverlusten im Sinn des § 2 Abs. 2c EStG 1988 abweichende Regelung ist im Hinblick auf die nur fiktive Gleichstellung einer ausländischen Körperschaft mit einer ausländischen Betriebsstätte begründet. […]" Die Erläuternden Bemerkungen zu § 9 Abs 6 KStG 1988 im Abgabenänderungsgesetz 2004…
…aus 1994 und 1997 bestünden seitens des Finanzamtes keine Bedenken. Auf Grund der für die Jahre 2000 bis 2002 durchzuführenden fiktiven Verlustverrechnungen bestünde jedoch für die Streitjahre 2003 und 2004 kein vortragsfähiger Verlust mehr. Die Bf. zog im Rahmen des Erörterungstermines ihren Antrag auf Durchführung…
…Quantschnigg/Renner/Schellmann/Stöger KöSt-Kommentar Rz. 521), allerdings unter Beachtung der Verlustverrechnungsgrenze von 75% errechnen. Eine derartige Ungleichbehandlung sei in keiner Weise gerechtfertigt, der Anrechnungshöchstbetrag sei vielmehr auf Ebene des Gruppenmitglieds im Rahmen einer ‚Stand-Alone‘ Betrachtung ohne Berücksichtigung der Gruppenzugehörigkeit zu ermitteln. Beantragt…
…bereits in diesen offenen ESt-Verfahren 2000 bis 2002 die beschwerdegegenständlichen Verluste aus 1994 und 1997 als Verlustabzug geltend machen müssen. Hinsichtlich der Vornahme der fiktiven Verlustverrechnung betreffend die beschwerdegegenständlichen Verluste von EUR 320.111,26 in den Jahren 2000 bis 2002 verweist das BFG…
…die Anerkennung der Verrechnung dem Grunde nach gewährt. Auf Grund der Verlustvortragssituation und demgemäß für die Jahre 2000 bis 2002 vorzunehmenden fiktiven Verlustverrechnungen war der geltend gemachte Verlust von EUR 320.111,26 bereits in diesen Jahren aufgebraucht, weshalb für 2003 und somit auch im…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch Steuerberater, über die Beschwerde vom gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Umgebung vom 30.01.2017, betreffend Körperschaftsteuer 2013 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
…Rechten auf Gleichheit und Unversehrtheit des Eigentums. § 18 EStG 1988 sei verfassungswidrig, weil er für außerbetriebliche Einkunftsarten keine "periodischen Verlustverrechnungsmöglichkeiten" vorsehe. Mit Erkenntnis vom 31.1.2017, RV/5101584/2016 wies das Bundesfinanzgericht diese Beschwerde als unbegründet ab. Dagegen erhob der Revisionswerber zunächst Beschwerde an…
…oder sonstige Gründe (zB Förderer) dagegen stehen. Dies kann G**** jedoch nicht beurteilen. Auch das Thema Verlustverrechnung ist nicht von G**** sondern von seinem persönlichen Steuerberater (*****) zu beurteilen. GesBR bedeutet Miteigentum an allen Aktiva und Passiva und ist eine Innengesellschaft (im Gegensatz zu OG, KG…
…dann würde die Vernachlässigung dieser negativen Einkommenskomponenten zur Besteuerung eines fiktiven Einkommens führen und insoweit mit dem Prinzip der Besteuerung nach der persönlichen Leistungsfähigkeit in Konflikt kommen. Zu eben diesem Ergebnis führt aber die Rechtsauffassung der belangten Behörde: Unstrittig hat das der Beschwerde zugrundeliegende Veräußerungsgeschäft…
…beurteilenden Beschwerde bekämpft. 2012 wurde mit 14. November 2014 erklärungsgemäß veranlagt, ohne dass nach der Aktenlage die Verlustverrechnung dabei eine Rolle gespielt haben dürfte. Dieser Bescheid ist in Rechtskraft. 2013 und 2014 wurden erst nach Abschluss der Außenprüfung mit 6. Juli 2016 erstmals erklärungsgemäß veranlagt…
…4 letzter Satz EStG 1988 idF vor dem 1. StabG 2012, BGBl. I Nr. 22/2012). Diese eingeschränkte Verlustverrechnung wurde vom Verfassungsgerichtshof als verfassungskonform angesehen (VfGH 9.6.1998, B 822/98; vgl. auch SWK 28/1998, S 606). Verluste aus Spekulationsgeschäften (mit Wertpapieren) können…
…der Einordnung dieser Verluste die offenen Siebentelbeträge als noch gemäß der Verteilungsvorschrift des § 12 Abs. 3 Z 2 KStG abzusetzende Betriebsausgaben fiktiv als Vorgruppenverluste zu qualifizieren seien. Diese aus einer Teilwertabschreibung bzw. einem Veräußerungsverlust einer Beteiligung resultierenden Vorgruppenverluste seien ausschließlich mit positiven Einkünften des Gruppenmitglieds…
…iVm § 24 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 In den Erkenntnissen VfGH 29.6.2002, G11/02-G318/02 äußerte sich der Verfassungsgerichtshof im Zusammenhang mit der Normierung einer pauschalen Anpassung der Vorauszahlungen im Konnex mit der Einschränkung der Verlustverrechnung (§ 2 Abs. 2b EStG 1988)…
…Rechten auf Gleichheit und Unversehrtheit des Eigentums. § 18 EStG 1988 sei verfassungswidrig, weil er für außerbetriebliche Einkunftsarten keine "periodischen Verlustverrechnungsmöglichkeiten" vorsehe. Mit Erkenntnis vom 31.1.2017, RV/5101584/2016 wies das Bundesfinanzgericht diese Beschwerde als unbegründet ab. Dagegen erhob der Revisionswerber zunächst Beschwerde an…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden A. und die weiteren Senatsmitglieder B.,C.,D. in der Beschwerdesache XY-GmbH, P-Str, T-Stadt, vertreten durch Steuerberater, E-Str, F…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** nach Durchführung der mündlichen Verhandlung an den Tagen 03. April 2024 sowie 23. Mai 2024 im Beisein der Schriftführerinnen ***SF1*** (03. April 2024) bzw. ***SF2*** (23.05.2024) über die Beschwerde (ursprünglich "Berufung") der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl, über die Beschwerden der bf , adr , vertreten durch Metzler&Partner, Steuer- und Wirtschaftsberatung GmbH, Dorf Rieden 7, 6900 Bregenz, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz, St.Nr. xxx, vom 30.4.2010…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache der ***1***, vertreten durch ***2***, über die Beschwerde vom 26. Februar 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 5. Februar 2020 betreffend Körperschaftsteuer 2017 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Hans Blasina, den Richter Dr. Sebastian Pfeiffer LL.M. sowie die fachkundigen Laienrichter Hermann Greylinger und Mag Andrea Prozek in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft…