…Hotel A-KG die Liegenschaft Ort und Ort2 seiner Gattin übergeben. Im Grundbuch wurde ein Belastungs- und Veräußerungsverbot und ein Fruchtgenussrecht zugunsten von Herrn Name sowie eine fideikommissarische Substitution zugunsten von Herrn Sohn einverleibt. Die Übergabe der Liegenschaft wurde im Feststellungsbescheid als Entnahme des Gebäudes…
…für das Veranlagungsjahr 2014 vom 25.1.2021 inhaltsgleich wiedergegeben. Ergänzend wurde angeführt: "Auch die mit Rechtsgeschäft vom 16.12.2012 vereinbarte und im Grundbuch verbücherte fideikommissarische Substitution zugunsten des Sohnes ***Sohn des Kommanditist-Bf*** begründet, selbst wenn diese zum verbücherten Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten…
…Verpflichtungen, liegen beim Übertragenden die entscheidenden Dispositionsbefugnisse, so dass dieser als solcher Fruchtnießer regelmäßig auch wirtschaftlicher Eigentümer ist…". Des Weiteren sei im Grundbuch mit Datum 16.12.2012 eine fideikommissarische Substitution des Grundstückes zu Gunsten des Sohnes von ***Kommanditist-Bf***, ***Sohn des Kommanditist-Bf***…
…bedeutet für die Tauglichkeit der erhobenen Anträge auf Wiederaufnahme der Verfahren, dass der Beschwerdeführerin zunächst die Tatsache der fideikommissarischen Substitution gar nicht bekannt gewesen sein hätte dürfen. Zum Vorbringen der steuerlichen Vertretung sei weiters anzumerken, dass die Einreichung des Schreibens vom 18.2.2020 sowie…
…den Erbrechtstitel, die Erbquoten und den Hinweis auf ein allfälliges Erbteilungsübereinkommen; 4. die Art der abgegebenen Erbantrittserklärung (§ 800 ABGB). (2) Weiters ist gegebenenfalls aufzunehmen: 1. jede Beschränkung der Rechte der Erben durch fideikommissarische Substitutionen oder gleichgestellte Anordnungen (§§ 707 bis 709 ABGB); 2. jeder Grundbuchskörper, auf…
…des Vertrages geht hervor, dass die Verkäufer je zu einem Viertel auch Eigentümer der zweiten Hälfte der gegenständlichen Liegenschaft waren. Diese Anteile waren jedoch zugunsten dreier namentlich genannter Personen mit einer fideikommissarischen Substitution belastet. Die Verkäufer räumten dem Bf. das Vorkaufsrecht an diesen Anteilen ein…
…und Gesprächen mit der Miteigentümerin E. das Objekt neuerlich - nunmehr für eigene Zwecke – zu adaptieren und sodann in dieses zu übersiedeln. An dieser Stelle sei angemerkt, dass ein Verkauf allein auf Grund der juristischen Konstellation der fideikommissarischen Substitution zugunsten des mj. K. nicht möglich war. …
In der im Zuge des Erörterungstermins vom 23. Mai 2022 überreichten "Abschließenden Stellungnahme der Abgabenbehörde" vertritt die belangte Behörde die Meinung, dass die zivilrechtliche Frage, ob M-Z. auch ohne Verzichtserklärung des Bf. die Stiftungsurkunde derart hätte abändern dürfen, dass nur mehr Y.Z. die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache Verlassenschaft nach ***27*** über die Beschwerde des ***28***, ***Bf1-Adr*** vom 16. November 2021 gegen den Bescheid des ***FA******1*** vom 5. November 2021 betreffend Zurückweisung des Antrages auf Durchführung einer…
FL abzuwenden und die Primärabschirmwirkung von der inländischen Besteuerung zu erhalten. Dass weder ein Treuhandvertrag, Mandatsvertrag oder Vertrag mit ähnlichem Gehalt existiert, der zumindest verbindliche Richtlinien im Hinblick auf den Umgang mit einem treuhändisch zu verwaltenden Stiftungsvermögen vorgibt und im Regelfall Aufschluss über die Treugeberstellung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 30. September 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 28. August 2019 betreffend Grunderwerbsteuer (Stichtag: 14. Dezember 2018) zu Steuernummer…
Der BF bringt zusammengefasst vor, dass die Immobilienveräußerung von der juristischen Person "Verlassenschaft nach ***2***" durchgeführt worden sei, die ihrerseits selbst Steuersubjekt sei. Die Verkäufe seien vor der Einantwortung erfolgt, der BF sei nie als Verkäufer aufgetreten. Er habe kein Eigentum an den verkauften Liegenschaften…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Monika Fingernagel in der Beschwerdesache Verlassenschaft nach ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Beschwerde vom 15. November 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 7. November 2018 betreffend Einkommensteuer 2006 Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: Das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** und ***AB***, ***Ort2***, vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH, Renngasse 1 Tür Freyung, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 29. Dezember 2022 gegen den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Senatsvorsitzenden Mag. Dr. Thomas Leitner, die Richterin Dr.in Natalie Brennsteiner sowie die fachkundigen Laienrichter Christine Höll, B.iur.oec., LLM.oec und Dr. Rupert Mayr, BEd in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Steuerberaterin1…
Das o. a. Beistatut wurde nur von den Stiftungsräten unterzeichnet - nicht mehr von der Bf. - und wurde mit dem Tag der Unterfertigung rechtswirksam. - Dem aktenkundigen Vermögensstatus der StiftungFL Vaduz waren angeschlossen: • ein Blatt betreffend Stiftungsdaten, mit folgendem hier wesentlich erachteten Inhalt: "(Kopfzeile) _________________________________________________________________ Stiftungsname; Mandatsnummer: ** - ***** SB…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ilse Rauhofer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 5. Dezember 2016 gegen den Bescheid des (damaligen) Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich, Dienststelle für Sonderzuständigkeiten) vom 4…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin Mag. Heidemarie Winkler über die Beschwerde der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***RA***, vom 30. November 2017, gegen den Haftungsbescheid des (vormaligen) Finanzamtes Baden Mödling, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 30. Oktober 2017 betreffend Inanspruchnahme in Höhe von EUR…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter MMag. Gerald Erwin Ehgartner in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand AG Wirtschaftsprüfungs- u Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, über die Berufung (nunmehr gemäß § 323 Abs 38 BAO Beschwerde) vom 31…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinBE in der Beschwerdesache ***Bf1***, betreffend Beschwerde vom 31. März 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 17. November 2015 betreffend Umsatzsteuer 2007 - 2013 sowie Einkommensteuer 2008 - 2012, Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: Das Beschwerdeverfahren…