…an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr idHv € 14,30. Der erhöhten Eingabengebühr von € 47,30 unterliegen gemäß § 14 TP 6 Abs. 2 Z 1 GebG 1957 Ansuchen um Erteilung einer…
…Stattgabe) 3.1.1. Gebühr Gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG entsteht für Eingaben von Privatpersonen an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen eine feste Gebühr iHv 14,30 Euro. Gemäß § 14 TP 5 Abs…
…Bestimmungen: Gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG 1957 idgF. beträgt die feste Gebühr bei Eingaben von Privatpersonen (juristische und natürliche Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, 14,30 Euro. Nach § 14 TP 5…
…das sind Schriften und Druckwerke aller Art, wenn sie einer gebührenpflichtigen Eingabe (einem Protokolle) beigelegt werden, von jedem Bogen feste Gebühr € 3,90 jedoch nicht mehr als € 21,80 je Beilage. Gemäß § 14 TP 6 GebG unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen…
…an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr idHv € 14,30. Der erhöhten Eingabengebühr von € 47,30 unterliegen gemäß § 14 TP 6 Abs. 2 Z 1 GebG 1957 Ansuchen um Erteilung einer…
…wie folgt erwogen: Gemäß § 14 Tarifpost 6 (TP 6) des Gebührengesetzes 1957 (GebG) unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr. Gemäß § 14 TP 6 Abs…
…der für den gegenständlichen Fall anzuwendenden Fassung) beträgt die feste Gebühr bei Eingaben von Privatpersonen (juristische und natürliche Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, 13,20 Euro. § 11 (1) GebG: Die Gebührenschuld entsteht 1…
…wofür die entsprechenden Gebühren entrichtet worden seien. Über die Beschwerde wurde erwogen: 1.) Gesetzliche Bestimmungen: Gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG 1957 idgF. beträgt die feste Gebühr bei Eingaben von Privatpersonen (juristische und natürliche Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich rechtlichen…
…GebG sind die festen Gebühren durch Barzahlung, durch Einzahlung mit Erlagschein, mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen zu entrichten. Die über die Barzahlung und Einzahlung mit Erlagschein hinausgehenden zulässigen Entrichtungsarten sind bei der Behörde, bei der die gebührenpflichtigen Schriften oder Amtshandlungen…
…GebG sind die festen Gebühren durch Barzahlung, durch Einzahlung mit Erlagschein, mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen zu entrichten. Die über die Barzahlung und Einzahlung mit Erlagschein hinausgehenden zulässigen Entrichtungsarten sind bei der Behörde, bei der die gebührenpflichtigen Schriften oder Amtshandlungen…
…GebG sind die festen Gebühren durch Barzahlung, durch Einzahlung mit Erlagschein, mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen zu entrichten. Die über die Barzahlung und Einzahlung mit Erlagschein hinausgehenden zulässigen Entrichtungsarten sind bei der Behörde, bei der die gebührenpflichtigen Schriften oder Amtshandlungen…
…GebG sind die festen Gebühren durch Barzahlung, durch Einzahlung mit Erlagschein, mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen zu entrichten. Die über die Barzahlung und Einzahlung mit Erlagschein hinausgehenden zulässigen Entrichtungsarten sind bei der Behörde, bei der die gebührenpflichtigen Schriften oder Amtshandlungen…
…Organe der Gebietskörperschaften verpflichtet, die bei ihnen anfallenden Schriftenund Amtshandlungen auf die Einhaltung der Vorschriften des GebG zu überprüfen. Stellensie hiebei eine Verletzung der Gebührenvorschriften fest, so haben sie hierüber einenBefund aufzunehmen und diesen dem Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspielzu übersenden. Die näheren Bestimmungen…
…die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung ab und führte begründend aus: "Unbestritten steht fest, dass die Beschwerde für JW gegen das Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien vom 11.11.2016, ZI. VGW-***1*** -8 gem. § 17a VfGG gebührenpflichtig ist. Aus den vom Verfassungsgerichtshof übersandten Unterlagen ist zu ersehen…
…10.2019 zugestellt, ich welchem ich aufgefordert wurde, die offene Gebührenschuld zu begleichen. Ich hielt die Zahlungsfrist in meinem Jahreskalender noch am gleichen Tag schriftlich fest. Ebenfalls am gleichen Tag verfasste ich Ansuchen Nr. 623 u datierte es mit 31.10.2019, da erst an…
…GebG sind die festen Gebühren durch Barzahlung, durch Einzahlung mit Erlagschein, mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen zu entrichten. Die über die Barzahlung und Einzahlung mit Erlagschein hinausgehenden zulässigen Entrichtungsarten sind bei der Behörde, bei der die gebührenpflichtigen Schriften oder Amtshandlungen…
…€ 120,00 fest. Das Adressfeld dieser Erledigungen lautet: " E, Adresse Postleitzahl " Der Betreff lautet: "Fristsetzungsantrag gem. Art 133 Abs. 1 Z 2 B-VG eingereicht beim Bundesverwaltungsgericht am 24.01.2014 unter ZI. xy (Antragsteller: K )" In der Begründung des Gebührenbescheides führte das Finanzamt…
…von € 120,00 fest. Das Adressfeld dieser Erledigungen lautet: " E- Adresse Postleitzahl " Der Betreff lautet: "Fristsetzungsantrag gem. Art 133 Abs. 1 Z 2 B-VG eingereicht beim Bundesverwaltungsgericht am 20.02.2014 unter Zahl (Antragsteller: Z. )" In der Begründung des Gebührenbescheides führte das Finanzamt…
…€ 120,00 fest. Das Adressfeld dieser Erledigungen lautet: " Rechtsanwalt Adresse Postleitzahl " Der Betreff lautet: "Fristsetzungsantrag gem. Art 133 Abs. 1 Z 2 B-VG eingereicht beim Bundesverwaltungsgericht am 20.02.2014 unter Zl. Zahl (Antragsteller: N. )" In der Begründung des Gebührenbescheides führte das Finanzamt…
…öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, unterliegen gemäß § 14 TP 6 Abs 1 GebG einer festen Gebühr von 14,30 Euro. Gemäß § 14 TP 6 Abs 5 Z 1 GebG unterliegen der Eingabengebühr nicht die Eingaben an die Gerichte, wobei gemäß § 14…