…unter einer Überweisung ein Vorgang zu verstehen, der in der Ausführung eines Auftrags zur Übertragung einer Geldsumme von einem Bankkonto auf ein anderes besteht. Eine Überweisung kann dabei durch eine tatsächliche Übertragung von Geldern oder durch Buchungsvorgänge vorgenommen werden (EuGH DPAS, Rn 34). Kennzeichnend ist…
…wenn ein Verfahrenstitel vorliegt, der es ermöglichen würde, den fehlerhaften Bescheid in Durchbrechung der Rechtskraft zu korrigieren und der Einsatz dieses Verfahrenstitels bloß deswegen nicht möglich ist, weil dem die eingetretene Verjährung entgegensteht. Auf diese Weise würden für eine Fehlerberichtigung in Bezug auf verjährte Zeiträume…
…an sich ein Verfahrenstitel vorliegt, der es ermöglichen würde, den fehlerhaften Bescheid für das jeweilige Wurzeljahr in Durchbrechung der Rechtskraft zu korrigieren, und dass der Einsatz dieses Verfahrenstitels und die Richtigstellung der Steuervorschreibung für die Wurzeljahre nur deswegen nicht möglich sind, weil dem der Eintritt…
…BAO6, § 217 Tz 43ff mwN). Ein Rechtsirrtum bzw das Handeln auf Grund einer vertretbaren Rechtsansicht kann die Annahme eines Verschuldens ausschließen. Allerdings sind Gesetzesunkenntnis oder irrtümliche, objektiv fehlerhafte Rechtsauffassungen nur dann entschuldbar und nicht als Fahrlässigkeit zuzurechnen, wenn die objektiv gebotene, der Sache nach pflichtgemäße…
…dafür gibt es objektiv gar keine Anhaltspunkte, da die einzelnen Rechnungsbeträge ja der Beschwerdeführerin tatsächlich zur Verfügung gestanden haben. Sollten daher unrichtige Buchungsvorgänge in der Buchhaltung, wie insbesondere die Verbuchung dieser Beträge auf dem Gesellschafterkonto des Geschäftsführers erfolgt sein, so sind diese der steuerlichen Vertretung…
…November 1987 vertreten werden, die sich auch im RAE Rz 828 wiederspiegelten. Demnach seien unzulässige Buchungsvorgänge nicht wieder rückgängig zu machen. Mit der Rückgängigmachung würde sie nämlich wiederum gegen dasselbe Gebot verstoßen, sie würde die Rückbu chung ohne Zustimmung des nunmehr Verfügungsberechtigten vornehmen. Um Aufschluss…
…2***, erklärt, dass das Kassasystem Herr Ober Fehlerhaft und Verbesserung bedürftig gewesen sei und er das Programm sehr günstig an die Bf. verkauft habe und als Gegenleistung sollte die Chefin ihm helfen das Programm zu perfektionieren. Hinsichtlich der Gewinnverteilung wird ausgeführt, dass die Kommandisten nicht…
…gezogen, dass die Leistungen als solche erbracht worden sind, sondern festgestellt, dass diese den genannten Fakturenausstellern nicht zuzurechnen sind. Bei allen angeführten Gesellschaften ist ein gemeinsames Muster erkennbar: a) Zum einen sind den Buchungsvorgänge bei F. im Abstand von ca. 1,5 bis ca. 10…
…I.12. Im Antwortschreiben vom 30.1.2020 (Ordner IV Bl. 1259 ff der Finanzamtsakten) wendete der Bf ein, die Abgabenbehörde habe im Jahr 2014 die Buchungsvorgänge nach Vorlage und Prüfung gebilligt. Es sei von Amts wegen zu prüfen, ob Bemessungsverjährung eingetreten sei. Sämtliche Akten…
…18 + 19 „UB Ford. 2004“ ordnungsgemäß, Pos 20/UB 118 lt. AP fehlerhaft, vgl. Tz 8 der NS/SB vom 8.Juli 2013). Im Fall der AR 26 vom 30.Dez.2005 (Konto 4020/2005, Pos 14) war der Nettobetrag der Forderung gegen die Y…
…Mitarbeiterin dahingehend zu überwachen (vgl. GZ RV /1200-W/03 vom 24.05.2004; GZ RV/1414-W/03 vom 24.9.2003). Zum anderen ist das interne Kontrollsystem fehlerhaft. Das Kontrollsystem sollte die Wahrung von Fristen gewährleisten (vgl. GZ RV/1207-W/03 vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch ÖBUG Dr Nikolaus Wirtschaftstreuhand KG , St.-Veit-Gasse 8, 1130 Wien, über die Beschwerde gegen den Abrechnungsbescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 5. Mai 2014…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Straße, Ort, über die Beschwerde vom 18.12.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Salzburg-Land vom 21.11.2017, Abgabenkonto 93A, betreffend Antrag auf Erlassung eines Abrechnungsbescheides…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch RA, über die Beschwerde vom 10.04.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA Innsbruck vom 18.03.2013 über die Abweisung eines Umbuchungsantrages zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf., vertreten durch Dr. Peter Schulte, Steuerberater/Rechtsanwalt, Grabenweg 68, 6020 Innsbruck, sowie durch Mag. Bernhard Ehgartner, Steuerberater, Sauerbrunnstraße 6, 8510 Stainz, über die Beschwerden vom 27.11.2012 sowie…
…ermitteln, somit auch die abgabenrechtliche Beurteilung selbst vorzunehmen und die diesbezüglichen Abgaben binnen Monatsfrist zu begleichen oder ein ZE-Ansuchen zu stellen. Auch wenn von Seiten der Behörde eine fehlerhafte Bescheiderlassung innerhalb dieser Frist erfolge, sei die Abgabe in der korrekten Höhe zu bezahlen, um…
…zu beweisen oder glaubhaft zu machen. Dies obwohl Methode, Art der Ermittlung und Ermittlungsergebnis völlig unklar und fehlerhaft sind. Angesichts der vom Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs gewählten Vorgangsweise (keinerlei Bekanntgaben und falsche respektive unrichtige Vorhalte, die auch trotz Vorbringen mit Hinweisen meinerseits weiterhin falsch und…
…vor dem Hintergrund, dass die BAO explizit eine Korrekturmöglichkeit bei irrtümlichen Buchungen einräumt - aus der Sicht des Bundesfinanzgerichtes unrealistisch hohe Anforderungen an die von der Finanzverwaltung bei jedem einzelnen Buchungsvorgang - über die bloße Würdigung der Belegangaben hinaus - anzustellenden Überprüfungsvorgänge (inklusive landesweiter Untersuchungen, Eruierung ähnlicher Steuernummern…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Beschwerde gegen die Buchungsmitteilung des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel zur Steuernummer ***BF1StNr1***, betreffend Gebühr gemäß § 17a VfGG und Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs.1 GebG 1957 beschlossen: Die Beschwerde…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Beschwerde vom 17. Februar 2022 gegen die Buchungsmitteilung 1/2022 des Finanzamtes Österreich vom 10. Jänner 2022, Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: Die Beschwerde wird gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO…