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BFG RV/7101079/2022Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.01.2023

…weder nähere Ausführungen zur finanziellen Situation der Beschwerdeführerin noch substanzielles materiell rechtliches Vorbingen. Rechtlich folgt: Gemäß § 236 Abs 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre…

BFG RV/7101950/2016Nachsicht: Abgabenschuldigkeiten sind uneinbringlich, der Abgabenpflichtige befürchtet eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten zu müssen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.05.2016

… 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der vom Gesetzgeber geforderte Tatbestand der Unbilligkeit der Abgabeneinhebung…

BFG RV/7102633/2023Widerruf einer Löschung von Abgabenschuldigkeiten wegen Guthaben aus der Arbeitnehmerveranlagung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.01.2024

…Erfolg führen werden Gemäß § 235 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten von Amts wegen durch Abschreibung gelöscht werden, wenn alle Möglichkeiten der Einbringung erfolglos versucht worden oder Einbringungsmaßnahmen offenkundig aussichtslos sind und auf Grund der Sachlage nicht angenommen werden kann, dass sie zu einem späteren…

BFG RV/7104527/2019Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.05.2021

…Bf1***, ***1*** und ***2*** wurden vom Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln als Gesamtschuldner zur Entrichtung von Abgabenschuldigkeiten des verstorbenen ***5*** rechtskräftig herangezogen. Gemäß § 236 Abs.1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach…

BFG RV/7104530/2019Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.05.2021

…Bf1***, ***1*** und ***2*** wurden vom Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln als Gesamtschuldner zur Entrichtung von Abgabenschuldigkeiten des verstorbenen ***4*** rechtskräftig herangezogen. Gemäß § 236 Abs.1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach…

BFG RV/4100723/2019Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.03.2021

…(Abweisung) Gemäß § 236 Abs.1 BAO können auf Antrag des Abgabepflichtigen fällige Abgabenschuldigkeiten ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach Lage des Falles unbillig wäre. Die Unbilligkeit der Einhebung einer Abgabe nach Lage des Falles kann eine persönliche oder sachliche…

BFG RV/7100096/2020Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.02.2021

…2000. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Gemäß § 236 Abs.1 BAO können auf Antrag des Abgabepflichtigen fällige Abgabenschuldigkeiten ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach Lage des Falles unbillig wäre. Gemäß § 3 Z.2 lit.b der Verordnung des…

BFG RV/3100061/2020Abschreibung von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.02.2020

…Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Die Beschwerdeführerin hat die mit Bescheid vom 28.12.2018 festgesetzte Zwangsstrafe zur Gänze entrichtet…

BFG RV/3100062/2020Abschreibung von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.02.2020

…Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Die Beschwerdeführerin hat die mit Bescheid vom 28.12.2018 festgesetzte Zwangsstrafe zur Gänze entrichtet…

BFG RV/7103069/2012Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten bei vermögensloser Verlassenschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.06.2018

…und der aktenkundigen Unterlagen folgenden entscheidungswesentlichen Sachverhalt fest: Die Bf. stellte einen Antrag auf Nachsicht von seit 3. Mai 2012 fälligen Abgabenschuldigkeiten in Höhe von insgesamt EUR 142.343,25,-- auf Grund persönlicher Umstände. Dieser Antrag wurde von der belangten Behörde abgewiesen, wogegen die Bf…

BFG RV/7200023/2014Erlass von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.03.2017

…Eine Vorlage an die Kommission hat zu unterbleiben. Gemäß § 235 Abs.1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten von Amts wegen durch Abschreibung gelöscht werden, wenn alle Möglichkeiten der Einbringung erfolglos versucht worden oder Einbringungsmaßnahmen offenkundig aussichtslos sind und auf Grund der Sachlage nicht angenommen werden kann…

BFG RV/5100639/2012Keine Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten nach Abschluss eines rechtskräftig bestätigten Zahlungsplanes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.03.2015

…Begründet wurde dies wie folgt: "Gem. § 236 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Die Unbilligkeit der Einhebung einer Abgabe nach Lage des Falles kann eine…

BFG RV/7100644/2023Keine Nachsicht bei Uneinbringlichkeit der zugrunde liegenden Abgabenschuldigkeiten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.05.2023

…II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Mit der gegenständlichen Beschwerde bringt der Bf. unwiderlegt vor, einkommens…

BFG RV/4100046/2014Nachsicht, Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.04.2019

…vom 09.12.2013 die Abweisung der Beschwerde. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Gemäß Abs…

BFG RV/4100392/2017Nachsicht, Löschung von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.08.2021

… 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Gegenstand des Verfahrens sind die festgesetzten Abgaben nach den Einkommensteuer- und Umsatzsteuerveranlagungen für die Veranlagungsjahre 2004…

BFG RV/7104611/2018Keine Nachsicht, wenn die wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht gerade durch die Abgabenschuldigkeiten verursacht wurden und sich die Nachsicht ausschließlich zu Lasten des Abgabengläubigers und zu Gunsten der anderen Gläubiger auswirken würde.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis31.01.2019

…dass nach § 236 Abs.1 BAO fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden könnten, wenn ihre Einhebung nach Lage des Falles unbillig wäre. Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach Lage des Falles sei dabei tatbestandsmäßige Voraussetzung für das in…

BFG RV/7101760/2017Abrechnungsbescheid, Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung, Einwendungen gegen den Anspruch und die Vollstreckung und Aufhebung des Rückstandsausweises, Einstellung der Vollstreckung und Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis26.04.2018Teil 2/2

…dass die Abgabenschuldigkeiten zumindest teilweise durch Verjährung getilgt worden seien, wurden im angefochtenen Bescheid die Unterbrechungshandlungen vom 11.11.2010, 07.06.2011, 25.09.2012 und 14.11.2013 entgegen gehalten, sodass bezüglich der ab 16.02.2009 fälligen Abgaben keine Einhebungsverjährung eingetreten sei…

BFG RV/5100110/20091) Vorsteuerberichtigung bei einer vor dem 1.1.1995 eingebuchten Anzahlung 2) Bilanzberichtigung ohne steuerliche Auswirkung 3) steuerliche Auswirkung einer Löschung von Abgabenschuldigkeiten 4) Zinsen von Verrechnungsverbindlichkeiten als Betriebsausgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.12.2015Teil 2/2

…konnte. 3.4. Ausbuchung Abgabenschulden 2005 Gemäß § 235 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten von Amts wegen durch Abschreibung gelöscht werden, wenn alle Möglichkeiten der Einbringung erfolglos versucht wurden, oder Einbringungsmaßnahmen offenkundig aussichtslos sind und aufgrund der Sachlage nicht angenommen werden kann, dass sie zu…

BFG RV/7101760/2017Abrechnungsbescheid, Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung, Einwendungen gegen den Anspruch und die Vollstreckung und Aufhebung des Rückstandsausweises, Einstellung der Vollstreckung und Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis26.04.2018Teil 1/2

…2014 (/15) Gemäß § 235 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten von Amts wegen durch Abschreibung gelöscht werden, wenn alle Möglichkeiten der Einbringung erfolglos versucht worden oder Einbringungsmaßnahmen offenkundig aussichtslos sind und auf Grund der Sachlage nicht angenommen werden kann, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt…

BFG RV/7102759/20131. Haftung gemäß § 9 Abs. 1 BAO - Haftung für Abgabenschuldigkeiten, die in die Zeit vor der alleinigen Vertretertätigkeit des Bf. fielen, bestritten. 2. Keine Gleichbehandlung behauptet und nachgewiesen. 3. Unrichtigkeit der zugrunde liegenden, bescheidmäßig festgesetzten Abgaben bestritten (§ 248 BAO). 4. Ermessenübung bei Erlassung des Haftungsbescheides nach langer verstrichener Zeit (knapp vor Eintritt der Einbringungsverjährung).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.04.2014

…kann der Bf. nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes einer Haftung für die vor dem 1. August 2008 fällig gewordenen haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten aus folgenden Gründen nicht entgehen: Zwar ist dem Bf. zuzustimmen, dass bei einer Mehrheit von Geschäftsführern nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bei Vorliegen einer…