…nämlich die beschwerdeanhängigen Bescheide an die ***1***, welche nach diesem Verfahrensstand im Zeitpunkt der Bescheiderlassung (im Jahre 2011) nicht mehr existierte. Das Finanzamt übermittelte am 10.10.2024 eine Stellungnahme diesbezüglich und vermeint, dass keine falsche Adressierung seitens des Finanzamtes vorläge (Begründung des Finanzamtes siehe…
…ebenfalls an das Finanzamt Graz-Stadt gerichtet. Dazu ist Folgendes zu bemerken: Mit 1.1.2021 wurde ua der Bereich der Finanzämter neu organisiert (Finanz-Organisationsreform). Das Finanzamt Graz-Stadt ist seit dem 1.1.2021 nicht mehr existent (vgl § 33 AVOG 2010 idF BGBl…
…auf Grund des Vorhaltes des Bundesfinanzgerichtes erfolgten Stellungnahme des Finanzamtes unbestritten, dass eine Zustellung der als Ergebnis einer GPLA erstellten (Erst-)Bescheide nicht nachweisbar ist, wodurch diese nicht wirksam erlassen bzw rechtlich nicht existent wurden. 3. Erwägungen: Gemäß § 26 Abs 1 Zustellgesetz wird das Dokument…
…Beschluss (§ 278 BAO) zurückzuweisen, wenn sie nicht zulässig ist. Eine Bescheidbeschwerde ist vor allem bei mangelnder Bescheidqualität unzulässig. Eine Bescheidbeschwerde gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen Bescheid ist zurückzuweisen (VwGH 27.4.1995, 93/17/0075; VwGH 29.5.1995, 93/17/0318…
…BAO erlassen, obwohl der dazu herangezogene Grundlagenbescheid ins Leere gegangen ist, d.h. rechtlich nicht existent geworden ist, so ist der Änderungsbescheid rechtswidrig ergangen. Die Rechtswidrigkeit ist nicht dadurch sanierbar, dass nachträglich ein (neuer) Grundlagenbescheid erlassen wird. Die angefochtenen Bescheide zur Einkommensteuer des Bf. für…
…3] ZustG ist auch dann zu beachten, wenn eine falsche oder eine bereits nicht mehr existente Person zu Unrecht als Empfänger bezeichnet wird, weil auch in einem solchen Fall die tatsächlich zum Empfang des Schriftstückes bevollmächtigte Person nicht als solche bezeichnet wurde (Schmid in Bumberger…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch CERHA HEMPEL Rechtsanwälte GmbH, Parkring 2, 1010 Wien, betreffend Beschwerden vom 6. März 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 3. Februar 2020 betreffend…
…ergangen, worauf auch der Vorlagebericht (Verf 46) hinweist. Dagegen wurde kein Vorlageantrag eingebracht, die „Berufungsvorentscheidung“ ist vielmehr rechtskräftig geworden. Somit wurde dem unabhängigen Finanzsenat eine nicht (mehr) existente „Berufung“ zur Entscheidung vorgelegt. Gemäß § 276 Abs. 6 BAO in der Fassung vor dem FVwGG 2012, BGBl…
…des Art. 133 Abs. 4 B-VG grundsätzliche Bedeutung zukäme. Im Hinblick auf die Rechtsfolgen einer Bescheidbeschwerde gegen einen rechtlich nicht existenten Bescheid konnte sich das Bundesfinanzgericht auf die zitierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stützen. Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist daher nicht zulässig. …
…1 lit. a BAO belangte Abgabenbehörde zu treten hat. Soll eine Säumigkeit des Finanzamts Österreich gerügt werden, ist dieses - und kein anderes Finanzamt, ob existent oder nicht existent, und keine andere Behörde - in der Säumnisbeschwerde als säumige Abgabenbehörde zu bezeichnen. § 323b Abs. 6 BAO (wonach…
…auch sonst kein Vermögen hat, besteht bei ihm kein Abwicklungsbedarf. Seine Rechtspersönlichkeit ist daher beendet; er existiert rechtlich nicht mehr. Zum Einwand seitens der belangten Behörde gegen die Einstellung des Verfahrens, wonach (möglicherweise haftungspflichtige) Verantwortliche vorhanden seien, ist darauf zu verweisen, dass die Geltendmachung einer…
…so ist das Rechtsmittel unzulässig (BFG 25.6.2014, RV/3200103/20149). Im gegenständlichen Fall wurde eine Beschwerde gegen einen nicht existenten Bescheid eingebracht. Es wurde unter Punkt L- Bezeichnung des angefochtenen Bescheides- der Bescheid über die Abweisung eines Aussetzungsantrages vom 14.04.2023 angeführt…
…0117)". Dies gilt auch für eine Übernahme nach § 142 UGB. Die an die nicht mehr existente G gerichteten Erledigungen konnten daher keine Rechtswirkungen entfalten und sind daher ins Leere gegangen (VwGH 2006/15/0256). Die Feststellungsbescheide wären gem. § 191 Abs 2 BAO an die zuletzt…
…Tz 35). Zulässigkeit einer Revision: Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist aus nachstehenden Gründen nicht zulässig: Dass ein abgeleiteter Bescheid einen rechtlich existenten Grundlagenbescheid voraussetzt, ist durch die Rechtsprechung des VwGH geklärt. Dies gilt auch für den Umstand…
…Nach § 260 Abs 1 lit. a BAO ist die Bescheidbeschwerde mit Beschluss (§ 278 BAO) zurückzuweisen, wenn sie nicht zulässig ist. Zurückzuweisen ist eine Bescheidbeschwerde gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen Bescheid (Ritz/Koran8, § 260, Rz 8, unter Hinweis auf VwGH 27.04.1995…
…BFG vom 27.04.2017, RV/6100272/2016). Da der steuerliche Vertreter aber im Namen der Verlassenschaft handelte und somit ohne Vollmacht (bzw.im Namen einer rechtlich nicht mehr existenten Verlassenschaft), war das Anbringen dem steuerlichen Vertreter als Einschreiter zuzurechnen. Diesem fehlte es in weiterer…
…Neustadt vom 29.12.2010 Berufung gegen den Feststellungsbescheid vom 29.11.2010 betreffend Steuernummer StNr2, X2 GmbH (& stille Ges), auf dessen Existenz der Bf. aus der zusätzlichen Bescheidbegründung zu seinen Einkommensteuerbescheiden für 2001 bis 2008 vom 14. Dezember 2010 geschlossen hatte, ad 2/sog…
…Die Bf als Muttergesellschaft habe somit nachweislich einen endgültigen Vermögensverlust erlitten, da die (türkische) Gesellschaft nicht mehr existent sei. Am 14. April 2014 legte das Finanzamt die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor und verwies in einer Stellungnahme auf die Begründung der Beschwerdevorentscheidungen. Nach erfolgter…
…BAO6, § 79 Tz. 19). Gemäß § 260 Abs. 1 lit. a der Bundesabgabenordnung (BAO) ist eine Beschwerde zurückzuweisen, wenn sie nicht zulässig ist. Zurückzuweisen ist eine Bescheidbeschwerde gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen Bescheid (vgl. Ritz, BAO6, § 260, Tz 8, VwGH 27.4.1995…
…mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen Bescheid ( VwGH 27.4.1995, 93/17/0075; 29.5.1995, 93/17/0318). Die als Abweisungsbescheid intendierte Erledigung des Finanzamtes ist im gegenständlichen Fall mangels einer für die abgabepflichtige Partei rechtswirksamen Zustellung als Bescheid rechtlich nicht existent geworden…