…Auflagen (Wasserschongebiet) als ertragsmindernde Umstände iSd § 32 Abs 3 BewG vorgebracht worden. Schadensereignisse wie Hochwasser , die in der Land- und Forstwirtschaft immer wieder auftreten würden und die Bewirtschaftung erschwerten sowie zu Ertragseinbußen führten, seien grundsätzlich in den Bodenschätzungsergebnissen berücksichtigt. Umstände wie Hochwasser könnten im Rahmen…
…Berechnung in Euro sowie Klarstellungen Pkt. 3.3., haben ertragsmindernde Umstände Berücksichtigung zu finden. Herr ***Nachname*** werde die damaligen Überlegungen zur Erfolgsplanung ausführen. Dazu führte Herr ***Nachname*** aus: "****GmbHName****" - wir haben uns Großteils auf Transporte in die ***7***-Staaten fokussiert. Da war speziell für uns…
…entsprach jedenfalls zum Bewertungsstichtag 2003 nicht den tatsächlichen Verhältnissen auf dem Immobilienteilmarkt; der Verkehrswert lag schon damals höher… Sie haben mich weiters auf den Umstand angesprochen, dass wir beim aktuellen Gutachten bei der Ermittlung des Ertragswertes und in der Folge somit des Verkehrswertes eine…
…der vereinbarten Zahlungsbedingungen, nicht aber auch die dargestellten Vorgeschäfte (innergemeinschaftliche Lieferung an den Vorlieferant) bzw. deren Inhalte (Bezugspreis, Wiederverkaufspreis, Aufschlag HW, sowie ertragsmindernde Provisionszahlungen an SO, etc.), oder Details zu den ihm vom Vermittler vorgegebenen Exportlieferungen (Kundenkreis; Marktverhältnisse in der UA), bekannt waren. Abgesehen von…
…zudem keine eigene Wasser- und Stromversorgung. 4. Die derzeitigen Abzüge / Abschläge berücksichtigen alle diese Umstände nicht. Die derzeitigen Abzüge berücksichtigen nur die "Betriebsgröße", wie sie in § 32 Abs. 3 Z. 2d BewG angesprochen wird. Bei ordnungsgemässer Berücksichtigung der weiteren ertragsmindernden Faktoren (keine Hofstelle, keine Maschinen…
… 32 Abs. 3 Z 1 aufweist und bei dem sich die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen in ihrer Gesamtheit weder ertragsmindernd noch ertragserhöhend auswirken. Die Merkmale der natürlichen und wirtschaftlichen Ertragsbedingungen dieses Hauptvergleichsbetriebes sind vom Bundesministerium für Finanzen nach Beratung im Bewertungsbeirat durch Verordnung rechtsverbindlich festzustellen und im…
…Hinsichtlich der übrigen Umstände, die die Ertragsfähigkeit beeinflussen können, sind ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Verhältnisse die in der betreffenden Gegend als regelmäßig anzusehenden Verhältnisse zu unterstellen (§ 36 Abs. 2 BewG). Die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen können sich nun (bezogen auf die natürlichen Ertragsbedingungen) ertragsmindernd oder ertragserhöhend…
… 32 Abs. 3 Z 1 aufweist und bei dem sich die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen in ihrer Gesamtheit weder ertragsmindernd noch ertragserhöhend auswirken. Die Merkmale der natürlichen und wirtschaftlichen Ertragsbedingungen dieses Hauptvergleichsbetriebes sind vom Bundesministerium für Finanzen nach Beratung im Bewertungsbeirat durch Verordnung rechtsverbindlich festzustellen und im…
…ist. Nach Abs. 3 leg. cit. sind bei der Beurteilung der nachhaltigen Ertragsfähigkeit alle Umstände zu berücksichtigen, die auf den Wirtschaftserfolg von Einfluss sind oder von denen die Verwertung der gewonnenen Erzeugnisse abhängig ist. Demgemäß sind insbesondere die natürlichen Ertragsbedingungen im Sinne des § 1 Abs…
…Dezember seien € 19.010,-- zu veranschlagen (vereinfachte Hochrechnung). Auf Grund diverser Umstände (Auftragslage, Verzögerungen etc.) würden die Echtzahlen somit von der bisherigen Fortführungsprognose abweichen. In dieser Saldenliste seien folgende ertragsmindernden Kosten noch nicht berücksichtigt: Kosten des Masseverwalters (€ 40.600,--), Gutachtenskosten (€ 5.000,--)…
…den Einheitswert zu mindern, indem Sie die Umstände wahrheitsgetreu und korrekt bewerten." 6. Die belangte Behörde legte die Beschwerde mit Vorlagebericht vom 04.01.2018 dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor und gab dazu folgende Stellungnahme ab: "Die Ab- und Zuschläge für wirtschaftliche Ertragsbedingungen (ohne Betriebsgröße…
…Hinsichtlich der übrigen Umstände, die die Ertragsfähigkeit beeinflussen können, sind ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Verhältnisse die in der betreffenden Gegend als regelmäßig anzusehenden Verhältnisse zu unterstellen (§ 36 Abs. 2 BewG). Die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen können sich nun (bezogen auf die natürlichen Ertragsbedingungen) ertragsmindernd oder ertragserhöhend…
…2014). Der Berechnung des Hektarsatzes für die landwirtschaftlich genutzten Flächen wurde unterstellt: | Bodenklimazahl | 62,0 | Ab- bzw. Zuschläge für wirtschaftliche Ertragsbedingungen: Wirtschaftliche Verhältnisse und übrige Umstände Betriebsgröße (20,1117 ha) | - 15 % - 7% | Gesamtsumme Ab- Zuschläge | - 22 % d.s…
…Hinsichtlich der übrigen Umstände, die die Ertragsfähigkeit beeinflussen können, sind ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Verhältnisse die in der betreffenden Gegend als regelmäßig anzusehenden Verhältnisse zu unterstellen (§ 36 Abs. 2 BewG). Die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen können sich nun (bezogen auf die natürlichen Ertragsbedingungen) ertragsmindernd oder ertragserhöhend…
…genutzten Flächen wurde unterstellt: | Bodenklimazahl | 18,7 | Ab- bzw. Zuschläge für wirtschaftliche Ertragsbedingungen: Wirtschaftliche Verhältnisse und übrige Umstände Betriebsgröße (15,1210 ha) | - 27,40 % - 10% | Gesamtsumme Ab- Zuschläge | - 37,40 % d.s. - 7,0 | Daher Betriebszahl…
…1 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ab- bzw. Zuschläge für wirtschaftliche Ertragsbedingungen: Wirtschaftliche Verhältnisse und übrige Umstände -28,90 % Betriebsgröße (18,0926 ha) -10,00 % ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gesamtsumme Ab-/Zuschläge -38,90 % d.s. -7,0 daher Betriebszahl (mindestens 1 bis höchstens 100) 11,1 Für die Betriebszahl 100 beträgt der Ertragswert…
…Hinsichtlich der übrigen Umstände, die die Ertragsfähigkeit beeinflussen können, sind ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Verhältnisse die in der betreffenden Gegend als regelmäßig anzusehenden Verhältnisse zu unterstellen (§ 36 Abs. 2 BewG). Die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen können sich nun (bezogen auf die natürlichen Ertragsbedingungen) ertragsmindernd oder ertragserhöhend…
…Hinsichtlich der übrigen Umstände, die die Ertragsfähigkeit beeinflussen können, sind ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Verhältnisse die in der betreffenden Gegend als regelmäßig anzusehenden Verhältnisse zu unterstellen (§ 36 Abs. 2 BewG). Die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen können sich nun (bezogen auf die natürlichen Ertragsbedingungen) ertragsmindernd oder ertragserhöhend…
…Hinsichtlich der übrigen Umstände, die die Ertragsfähigkeit beeinflussen können, sind ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Verhältnisse die in der betreffenden Gegend als regelmäßig anzusehenden Verhältnisse zu unterstellen (§ 36 Abs. 2 BewG). Die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen können sich nun (bezogen auf die natürlichen Ertragsbedingungen) ertragsmindernd oder ertragserhöhend…
…Ertragswert ist das Achtzehnfache des Reinertrages, den der Betrieb seiner wirtschaftlichen Bestimmung gemäß im Durchschnitt der Jahre nachhaltig erbringen kann (Abs. 2). Bei der Beurteilung der nachhaltigen Ertragsfähigkeit sind die wesentlichen Umstände zu berücksichtigen, die den Wirtschaftserfolg beeinflussen (natürliche Ertragsbedingungen, wirtschaftliche Ertragsbedingungen - Abs. 3). 3…