…für das Vorliegen einer Berufsausbildung herangezogen werden können. Eines davon ist das ernstliche und zielstrebig, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg. Das dieses ernstliche und zielstrebige Bemühen nur mittels der Vorlage eines Zeugnisses mit Notensystem möglich ist, ist der Judikatur jedoch nicht zu entnehmen…
…kein ernstliches Bemühen um den Ausbildungserfolg vorgelegen hat, gebührt im Zeitraum Juli bis Oktober 2018 keine Familienbeihilfe (vgl. UFSI vom 09.04.2003, RV/0493-I/02)." Im Akt liegt weiters die vom Finanzamt verfasste Zeitaufstellung für die Ausarbeitung der Vorwissenschaftlichen Arbeit, die auf den…
…nicht beurteilt. Damit ist kein ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg erkennbar. Die Voraussetzungen für eine zielstrebige und ernsthafte Berufsausbildung im Rückforderungszeitraum liegen nicht vor. Ein positiver Ausbildungsfortschritt kann nicht festgestellt werden. Im Vorlageantrag vom 24.06.2025 brachte die Bf vor, dass ihr…
…Berufsreifeprüfung das ernstliche und zielstrebige nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen manifestiert. Es ist nicht nur der Prüfungserfolg ausschlaggebend, sondern der Berufsreifeprüfungsschüler muss auch durch das Antreten zu Prüfungen innerhalb angemessener Zeit versuchen, die Voraussetzungen für den Abschluss…
…0050; VwGH 8.7.2009, 2009/15/0089; VwGH 18.11.2009, 2008/13/0015): - Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. - Das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essenzieller Bestandteil der Berufsausbildung…
…94/15/0130; 19.3.1998, 96/15/0213). Im Fall des Besuches einer Maturaschule manifestiert sich das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg im Antreten zu den erforderlichen Vorprüfungen. Zwar ist nicht (nur) der Prüfungserfolg ausschlaggebend, der Maturaschüler muss aber…
…dem trotz ordentlicher Vorbereitung bisher nicht erfolgten Bestehen einer Prüfung allein könne nicht abgeleitet werden, dass der Tochter das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg abgesprochen werden könne, zumal sie gleichzeitig an der Universität Wien zahlreiche positiv absolvierte Prüfungen abgelegt habe…
…Studienbeginn hatte die Tochter der Bf. drei Anläufe zur Absolvierung der Prüfung "Analytische Chemie I" unternommen (und sich einem ernstlichen und zielstrebigen, nach außen erkennbaren Bemühen um den Ausbildungserfolg unterzogen). Betreffend die ins Treffen geführten Bemühungen wurde es überdies verabsäumt, diese im Rahmen der Beweisvorsorge…
…eine klare Aussage. Auch im Fall des Besuches einer Maturaschule führt der Verwaltungsgerichtshof nur allgemein aus, das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg manifestiere sich im Antreten zu den erforderlichen Vorprüfungen. Zwar sei nicht (nur) der Prüfungserfolg ausschlaggebend, der Maturaschüler müsse…
…deren Rahmen. Ziel einer Berufsausbildung ist es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Weiters muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essenzieller…
…laufende Besuch einer schulischen Einrichtung genügt für sich allein demnach nicht, um das Vorliegen einer Berufsausbildung anzunehmen. Hinzu muss vielmehr das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg treten, das sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen bzw. Vorprüfungen zu manifestieren hat…
…Ausbildung für den Beruf auch tatsächlich erfolgt. Das Vorliegen rein formaler Erfordernisse genüge nicht. Ziel einer Berufsausbildung sei es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Es müsse das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein…
…zu schließen, dass die Tochter des Bf für die Berufsreifeprüfung am BFI die ihr zur Verfügung stehende Zeit nicht ausschließlich dazu verwendete um einen Ausbildungserfolg zu erzielen. Da ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg somit nach außen hin nicht erkennbar ist, kann nicht…
…8.7.2009, 2009/15/0089; VwGH 18.11.2009, 2008/13/0015): - Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. - Das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essenzieller Bestandteil der Berufsausbildung. Berufsausbildung liegt…
…Degree“ abschließe. Trotz wiederholter Aufforderung zur Vorlage von Studienerfolgsnachweisen seien lediglich Unterlagen übermittelt worden, die den Collegebesuch bzw. die Belegung diverser Kurse im Beschwerdezeitraum bestätigen würden. Nachweise über ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg (zB. In Form von Semesterzeugnissen über die absolvierten Kurse…
…als Berufsausbildung nach ständiger Rechtsprechung voraus, dass das Studium tatsächlich betrieben wird und ein ernstliches und zielstrebiges, nach außen erkennbares Bemühen um den Ausbildungserfolg vorliegt. Dieses Bemühen zeigt sich typischerweise im Besuch von Lehrveranstaltungen sowie insbesondere im Antreten zu Prüfungen. Dabei ist nicht der Prüfungserfolg…
…FLAG 1967 besonders geregelten Besuchs einer Einrichtung im Sinn des § 3 des Studienförderungsgesetzes nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes das ernstliche, zielstrebige und nach außen erkennbare Bemühen um einen Ausbildungserfolg erforderlich, das sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen bzw. Vorprüfungen zu manifestieren hat (vgl…
…nicht aus (vgl. VwGH 27.09.2012, 2010/16/0013). Ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg Das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg hat sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen bzw. Vorprüfungen zu manifestieren (vgl. VwGH 17.09.1990…
…8.7.2009, 2009/15/0089; VwGH 18.11.2009, 2008/13/0015): - Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. - Das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essenzieller Bestandteil der Berufsausbildung. Berufsausbildung liegt…
…dieser liegt eine "Berufsausbildung" iSd FLAG 1967 vor, wenn die Ausbildung ernsthaft und zielstrebig absolviert wird und dieses Bemühen um den Ausbildungserfolg durch den regelmäßigen Besuch des Unterrichts und das Antreten zu den geforderten Prüfungen auch nach außen in Erscheinung tritt (vgl. dazu VwGH v…