…für die Beschwerdeführerin für die Geländeverfüllungen auf den oben erwähnten Grundstücken Altlastenbeiträge, Säumnis- und Verspätungszuschläge im Gesamtbetrag von 378.643,20 Euro festgesetzt und ihr zur Entrichtung aufgetragen. Dagegen richtet sich die in der Hauptsache eingebrachte und noch nicht erledigte Berufung vom 18. Dezember 2012…
…diesen Einkommensteuerbescheid erhobene Berufung vom 24.5.2005 erledigte das Finanzamt mit Berufungsvorentscheidung ab 21.7.2010, somit vor Ablauf des Jahres 2010. Folglich verlängerte sich die Verjährungsfrist bis zum Ablauf des Jahres 2011. Mit den genannten von der Abgabenbehörde gesetzten Verfahrenshandlungen im Sinne des…
…dass die am 31. Dezember 2013 beim UFS als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen vom BFG als Beschwerden im Sinne des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen sind. Im Abgabenverfahren kommt als Beweismittel alles in Betracht, was zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes geeignet…
…in der als Beschwerde zu wertenden Berufung und im Vorlageantrag im Allgemeinen: Der Bf unterliegt einem grundsätzlichen Irrtum, wenn er meint, er sei im gegenständlichen Abgabenverfahren als Haftender herangezogen worden. Das diesbezügliche Vorbringen darf sohin unbeachtet bleiben, weil im vorliegenden Verfahren nicht etwa eine persönliche…
…dass die am 31. Dezember 2013 beim UFS als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen vom BFG als Beschwerden im Sinne des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen sind. Im Abgabenverfahren kommt als Beweismittel alles in Betracht, was zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes geeignet…
…den unerledigten Rückzahlungsantrag sprach die Belangte Behörde über eben diesen Antrag positiv ab. 52 Mit dem Bescheid spricht die Belangte Behörde nunmehr nochmals über den bereits mit der Rückzahlung vom 13./18.12.2019 erledigten Rückzahlungsantrag ab. 53 Es ist auch im Abgabenverfahren davon auszugehen…
…Wirkung verbunden, dass die mit dem Bescheid unanfechtbar und unwiderruflich erledigte Sache nicht neuerlich entschieden werden kann (Wiederholungsverbot). Einer nochmaligen Entscheidung steht das Prozesshindernis der res iudicata entgegen (vgl VwGH 9.10.1998, 96/19/3364 uva). Auch im Abgabenverfahren sind neuerliche (wiederholte) Anträge, denen…
…erledigte Sache nicht neuerlich entschieden werden kann (Unwiederholbarkeit - VwGH 30.5.2006, 2006/12/0066 ). Identität der Sache liegt vor, wenn ein neuerlicher Antrag oder eine Abgabenvorschreibung sich auf die gleiche Sache beziehen, die bereits durch einen Bescheid der Abgabenbehörde erledigt wurde. Auch im Abgabenverfahren…
…anhängigen Rechtsmittel vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinne des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen und wirken bereits gestellte Anträge auch gegenüber dem Bundesfinanzgericht. Mit der Einführung des Bundesfinanzgerichtes haben sich diverse Bezeichnungen geändert. So wurde das frühere Rechtsmittel der Berufung ab 1…
…ist (ne bis in idem), auch im Abgabenverfahren (so auch VwGH vom 18. September 2002, 98/17/0281). Mit der Rechtskraft ist die Wirkung verbunden, dass die mit Bescheid unanfechtbar und unwiderruflich erledigte Sache nicht neuerlich entschieden werden kann (Wiederholungsverbot). Einer nochmaligen Entscheidung steht das…
…zugrundeliegende Berufung (vom 31. März 2011) mit Berufungsvorentscheidung entschieden wurde. Mit Bescheid des Zollamtes Graz vom 4. März 2011 (zugestellt am 11. März 2011) wurde vom Zollamt Graz für 1) A und 2) B unter der Zl. 700000/aa/2011, ein Altlastenbeitrag für eine im…
…ist („ne bis in idem“), auch im Abgabenverfahren (so auch VwGH 18.9.2002, 98/17/0281). Mit der Rechtskraft ist die Wirkung verbunden, dass die mit Bescheid unanfechtbar und unwiderruflich erledigte Sache nicht neuerlich entschieden werden kann (Wiederholungsverbot). Einer nochmaligen Entscheidung steht das Prozesshindernis…
…ist (ne bis in idem), auch im Abgabenverfahren (so auch VwGH 18.09.2002, 98/17/0281). Mit der Rechtskraft ist die Wirkung verbunden, dass die mit Bescheid unanfechtbar und unwiderruflich erledigte Sache nicht neuerlich entschieden werden kann (Wiederholungsverbot). Einer nochmaligen Entscheidung steht das Prozesshindernis…
…dass die am 31. Dezember 2013 beim UFS als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen vom BFG als Beschwerden im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen sind. Im Abgabenverfahren kommt als Beweismittel alles in Betracht, was zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes geeignet…
…dass die am 31. Dezember 2013 beim UFS als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen vom BFG als Beschwerden im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen sind. Im Abgabenverfahren kommt als Beweismittel alles in Betracht, was zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes geeignet…
…dass die am 31. Dezember 2013 beim UFS als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen vom BFG als Beschwerden im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen sind. Im Abgabenverfahren kommt als Beweismittel alles in Betracht, was zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes geeignet…
…die mit dem Bescheid unanfechtbar und unwiderruflich erledigte Sache nicht neuerlich entschieden werden kann (Wiederholungsverbot). Einer nochmaligen Entscheidung steht das Prozesshindernis der res iudicata entgegen (vgl VwGH vom 9. Oktober 1998, 96/19/3364 uva). Der aufgezeigte Grundsatz gilt auch im Abgabenverfahren (VwGH vom 18…
…Thienel, Verwaltungsverfahrensrecht4, 230). Wiederaufnahme nach den §§ 68 ff. AVG und Wiederaufnahme im Abgabenverfahren G) Betrachtet man Struktur und Entstehungsgeschichte des § 68 AVG, so wird allerdings deutlich, dass ein innerer Zusammenhang zwischen den Bestimmungen der §§ 68 f AVG besteht und dieser Zusammenhang auf Rechtskraftdurchbrechung (wobei diese…
…kann ich zur Entlastung meiner Person auf die bereits vor Jahren eingebrachte und bis dato nicht erledigte Berufung des Vereins sowie auf meine Aussage als Obmann beim Handelsgericht Wr. Neustadt im Zuge des von ihnen gestellten Konkursantrags gegen den Verein verweisen. Ich verbleibe mit freundlichen…
…bemerke sie abschließend noch einmal ausdrücklich, dass für die Beurteilung des Vorliegens hinterzogener Abgaben die subjektive Tatseite auch im Abgabenverfahren auf Grund des objektiven Sachverhaltes unter Berücksichtigung der Unschuldsvermutung und der Beweislast der Abgabenbehörde sowie des Zweifelsgrundsatzes festgestellt werden müsste, was hier keinesfalls erfüllt sei…