…Studienbeginn hatte die Tochter der Bf. drei Anläufe zur Absolvierung der Prüfung "Analytische Chemie I" unternommen (und sich einem ernstlichen und zielstrebigen, nach außen erkennbaren Bemühen um den Ausbildungserfolg unterzogen). Betreffend die ins Treffen geführten Bemühungen wurde es überdies verabsäumt, diese im Rahmen der Beweisvorsorge…
…glaubhaft gemacht hat, dass im hier maßgeblichen Zeitraum das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg des Sohnes gegeben war erweist sich der Rückforderungsbescheid des Finanzamtes als nicht rechtswidrig. Der Sohn des Beschwerdeführers hat im beschwerdegegenständlichen Zeitraum keine Berufsausbildung iSd § 2 Abs…
…Ein nach außen erkennbares ernstliches und zielstrebiges Bemühen um einen Studienfortgang" bei fehlenden Prüfungsantritten im Studienjahr 2021/22 nicht gegeben war. Einen Familienbeihilfenanspruch, ausschließlich aus einer Studienfortsetzungsmeldung abzuleiten ist unzulässig. 2; Die Beschwerde hinsichtlich des Rückforderungszeitraum Oktober 2022-Juni 2023 abzuweisen. Laut den Ausführungen in…
…nicht beurteilt. Damit ist kein ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg erkennbar. Die Voraussetzungen für eine zielstrebige und ernsthafte Berufsausbildung im Rückforderungszeitraum liegen nicht vor. Ein positiver Ausbildungsfortschritt kann nicht festgestellt werden. Im Vorlageantrag vom 24.06.2025 brachte die Bf vor, dass ihr…
…94/15/0130; 19.3.1998, 96/15/0213). Im Fall des Besuches einer Maturaschule manifestiert sich das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg im Antreten zu den erforderlichen Vorprüfungen. Zwar ist nicht (nur) der Prüfungserfolg ausschlaggebend, der Maturaschüler muss aber…
…des neuen Studiums - für den Zeitraum April bis September 2025 nicht in einem Ausmaß feststellbar, das die Annahme einer fortlaufenden Berufsausbildung rechtfertigen könnte. Zusammengefasst fehlt es im Zeitraum April 2025 bis September 2025 an jenem ernstlichen und zielstrebigen, nach außen erkennbaren Bemühen um den Ausbildungserfolg…
…für sich alleine nicht aus, um das Vorliegen einer Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967 anzunehmen, das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg manifestiere sich vielmehr im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen. Zwar sei nicht (nur…
…des Verwaltungsgerichtshofes reicht der bloße Besuch einer Maturaschule oder von Vorbereitungskursen nicht aus, um das Vorliegen einer Berufsausbildung anzunehmen. Erforderlich ist vielmehr ein ernstliches und zielstrebiges, nach außen erkennbares Bemühen um den Ausbildungserfolg, das sich insbesondere in der Ablegung von Prüfungen oder zumindest in einer…
…vgl. VwGH 26.6.2001, 2000/14/0192). Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Auf die allenfalls nur wenige Monate währende Dauer eines dabei zu beurteilenden Lehrganges kommt es nicht an (vgl. VwGH 14.12.2015…
…8.7.2009, 2009/15/0089; VwGH 18.11.2009, 2008/13/0015): - Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. - Das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essenzieller Bestandteil der Berufsausbildung. Berufsausbildung liegt…
…Um von einer Berufsausbildung sprechen zu können, ist außerhalb des im § 2 Abs. 1 lit b FLAG besonders geregelten Besuchs einer Einrichtung im Sinn des § 3 des Studienförderungsgesetzes nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes das ernstliche, zielstrebige und nach außen erkennbare Bemühen um einen Ausbildungserfolg…
…Ra 2018/16/0203). • Ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg Es muss ein ernstliches, zielstrebiges und nach außen erkennbares Bemühen um einen Ausbildungserfolg erkennbar sein, um von einer Berufsausbildung sprechen zu können. Ein solches Bemühen manifestiert sich insbesondere im Antreten zu Prüfungen (VwGH 21…
…sind: Unter den Begriff "Berufsausbildung" sind jedenfalls alle Arten schulischer oder kursmäßiger Ausbildung zu zählen, in deren Rahmen noch nicht berufstätigen Personen das für das künftige Berufsleben erforderliche Wissen vermittelt wird. Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben…
…der Prüfungskommission an der öffentlichen Schule abgelegt. Im Fall des Besuches einer Maturaschule führt der VwGH nur allgemein aus, das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg manifestiere sich im Antreten zu den erforderlichen Vorprüfungen. Zwar sei nicht (nur) der Prüfungserfolg ausschlaggebend…
… 26 FLAG 1967 sind die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen, sofern die Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen wurde. Für das Vorliegen einer Berufsausbildung muss ein ernstliches und zielstrebiges, nach außen hin erkennbares Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Das Ablegen von Prüfungen ist dabei essentieller Bestandteil der Berufsausbildung…
…eine klare Aussage. Auch im Fall des Besuches einer Maturaschule führt der VwGH nur allgemein aus, das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg manifestiere sich im Antreten zu den erforderlichen Vorprüfungen. Zwar sei nicht (nur) der Prüfungserfolg ausschlaggebend, der Maturaschüler müsse…
…nach § 2 Abs. 1 lit. b ersichtlich darauf ab, dass sich das Kind einer Berufsausbildung mit dem ernstlichen und zielstrebigen, nach außen erkennbaren Bemühen um den Ausbildungserfolg unterzieht (VwGH 9.7.2008, 2005/13/0142). Mit dem Verweis in § 2 Abs. 1 lit. b FLAG…
…oder ein "gesetzlicher Schutz der Berufsbezeichnung" existiert (s VwGH 26.6.2001, 2000/14/0192). Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Auf die allenfalls nur wenige Monate währende Dauer eines dabei zu beurteilenden Lehrganges kommt es…
…ausgeführt: "Mit der Beschwerdevorentscheidung vom 04.12.2019 zum Rückforderungsbescheid der Familienbeihilfe wurde meine Beschwerde vom 03.10.2019 als unbegründet abgewiesen. Es wird angezweifelt, ob das ernstliche und zielstrebige, nach außen, erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben ist. Die vom Finanzamt geforderten Unterlagen (Studienbuchblatt…
…b) FLAG ist es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Zudem muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein (VwGH 28.1.2003, 2000/14/0093). Der Besuch von allgemeinen - nicht auf eine Berufsausbildung…