…Entrichtung von selbst zu berechnenden bzw. einzubehaltenden und abzuführenden Abgaben ist keine erhebliche Härte zu erblicken. Dagegen wendet sich der Beschwerdeführer mit am 01.04.2014 bei der belangten Behörde eingegangenem Beschwerdeschriftsatz und begehrt im Sinne einer Antragsstattgabe nochmals die Teilzahlung. Zur Begründung wird vorgebracht:…
…Quartal bzw 784 Euro pro Jahr. Durch diese Beträge sei die Entrichtung der Abgabenschuldigkeiten innerhalb einer angemessenen Frist nicht gewährleistet. Da das Vorliegen einer erheblichen Härte in der sofortigen Entrichtung der Abgabe mangels Angaben über monatliche Einnahmen und Ausgaben, sowie das Nichtbestehen einer Gefährdung der…
…abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Liegt in der sofortigen Zahlung der dem Versicherungsnehmer vorgeschriebenen Aussetzungszinsen betreffend Versicherungssteuer eine erhebliche Härte, die eine Stundung rechtfertigt, wenn er Verwaltungsgerichtshofbeschwerde erhebt und mit einer Stattgabe…
…ab, und führte aus, dass der aushaftende Rückstand im Wesentlichen auf die nicht erfolgte Zahlung solcher selbst zu berechnenden bzw. einzubehaltenden Abgaben zurückzuführen sei, in deren sofortiger voller Entrichtung keine erhebliche Härte erblickt werden könne. Gemäß § 212 Abs. 1 BAO können Zahlungserleichterungen nicht bewilligt werden…
…es würden sowohl die Voraussetzungen für die Hinausschiebung des Entrichtungszeitpunkts (Stundung) als auch für die Entrichtung der Steuerschuld in Raten vorliegen. Die sofortige Einhebung der gesamten Abgabenschuld wäre für den Antragsteller mit erheblicher Härte verbunden. Die Einhebung würde den notwendigen Unterhalt des Antragstellers beeinträchtigen bzw…
…in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Grundsätzlich müssen für die Bewilligung von (beantragten) Zahlungserleichterungen sämtliche der im § 212 Abs…
…Beschwerdeführer zwar die Ratenzahlung für den im November 2009 ausständigen Betrag beantragt, in dem Antrag allerdings nicht dargestellt, dass die sofortige volle Entrichtung eine erhebliche Härte darstellt. Er hat auch weder behauptet noch glaubhaft gemacht, dass die Einbringlichkeit der Abgabenschuld nicht gefährdet wäre. Der erst…
…dass es sich bei den nicht einbehaltenen und abgeführten Abgaben um Selbstberechnungsabgaben handle, deren sofortige volle Entrichtung keine erhebliche Härte darstellen würde. In der Beschwerde (vormals: Berufung) wendet der Beschwerdeführer ein, er habe im Jahre 2012 bereits seine Wohnung verkaufen müssen und sei es Ziel…
…und beantragte, seine ausstehende Abgabenschuld mit Anzahlung und anschließenden wöchentlichen Raten in Höhe von € 250,00 zu begleichen. Die sofortige Einhebung der Abgaben wäre für den Beschwerdeführer mit erheblichen Härten verbunden, da er sich zur Zeit in einer schlechten wirtschaftlichen Situation befinden würde. Es…
…einzubehaltender und abzuführender Abgaben zurückzuführen sei. In deren sofortiger Entrichtung könne keine erhebliche Härte erblickt werden. Der Bf. brachte mit Eingabe vom 18.10.2017 beim Bundesfinanzgericht Beschwerde gegen den Abweisungsbescheid ein. Er führte darin folgende Anfechtungspunkte an: - die begehrte Stundungsfrist sei noch nicht abgelaufen…
…die Gewährung der Zahlungserleichterung die Einbringlichkeit keinesfalls gefährdet ist: Mit dem beabsichtigten entgeltlichen pensionsbedingten Ausscheiden von Herrn ***Bf1*** aus dem Betrieb … und dem damit mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Veräußerungserlös würde die Restrate abgedeckt werden. Es würde für unseren Klienten eine erhebliche Härte bedeuten…
…Regelungen in absehbarer Zeit wieder gelockert werden. Dass der notdürftige Unterhalt des Beschwerdeführers durch die sofortige (volle) Entrichtung des Rückstandes gefährdet wäre, wurde nicht vorgebracht und ist auch nicht erkennbar. Eine erhebliche Härte i.S.d. § 212 Abs. 1 BAO kann daher nicht angenommen werden…
…fällig am 25.8.2016. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass in der sofortigen vollen Entrichtung von selbst zu berechnenden Abgaben keine erhebliche Härte zu erblicken sei. Aus diesem Grunde habe die Zahlungserleichterung nur in der Form von 3 Raten bewilligt werden können. In der dagegen…
…von monatlich EUR 500,00. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 24.05.2022 wies die belangte Behörde die Beschwerde mit der Begründung ab, dass in der sofortigen vollen Entrichtung von selbst zu berechnenden bzw. einzubehaltenden und abzuführenden Abgaben keine erhebliche Härte zu erblicken sei. Gemäß § 212 Abs…
…§ 212 Tz 3). Der Berufungswerber hätte hat daher konkretisiert, anhand seiner aktuellen Einkommens- und Vermögenslage darzulegen gehabt, dass eine erhebliche Härte vorliegt, weil er durch die sofortige und volle Entrichtung der Abgaben in eine wirtschaftliche Notlage, in finanzielle Bedrängnis gerate oder die Einziehung, gemessen an…
…führt und dieser auch bisher eingehalten wird. Darüberhinausgehend führt unser Klient die laufenden Zahlungen durch, woraus die Zahlungsfähigkeit ersichtlich ist. Die vollständige Bezahlung des bestehenden Abgabenrückstandes würde eine erhebliche Härte und eine Gefährdung des Unternehmens darstellen. Die laufende Entrichtung stellt aber wiederum keine Gefährdung dar…
…vor allem am Zweck der Norm zu orientieren (VwGH 25.11.2010, 2009/16/0093). Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der erheblichen Härte führen, wobei lediglich eine Verschleuderung des Vermögens nicht verlangt werden darf (VwGH…
…wird aus diesen Grund vorsorglich obiges Ansuchen bis 31.12.2018 gestellt. Die erhebliche Härte für die Gesellschaft sowie die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit für das Finanzamt ist mit obigen und untenstehenden Ausführungen klar- und eindeutig dargestellt." Die belangte Behörde wies das Stundungsansuchen mit dem hier…
…oder sogar eine Zuhilfenahme von Rechtsmitteln (Anrufung des Bundesfinanzgerichtes) notwendig wird. Aus diesen Gründen wird vorsorglich obiges Ansuchen bis 31.12.2018 gestellt. Die erhebliche Härte für die Gesellschaft sowie die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit für das Finanzamt ist mit obigen Ausführungen klar- und eindeutig dargestellt…
…oder sogar eine Zuhilfenahme von Rechtsmitteln (Anrufung des Bundesfinanzgerichtes) notwendig wird. Aus diesen Grunden wird vorsorglich obiges Ansuchen bis 31.12.2018 gestellt. Die erhebliche Härte für die Gesellschaft sowie die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit für das Finanzamt ist mit obigen Ausfiihrungen klar- und eindeutig dargestellt…