…Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Mit den Fragen, dass eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei ua dann vorliegt, wenn…
… 167 Abs. 2 BAO unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen. Hat der maßgebliche, steuerlich bedeutsame Sachverhalt seine Wurzeln im Ausland, besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen; in solchen Fällen tritt die amtswegige Ermittlungspflicht der Abgabenbehörde gegenüber der Mitwirkungs- und…
…Erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten Trotz mehrmaliger Aufforderung von Herrn ***5*** ***3*** und Herrn ***2*** ***3***, ***5*** Hinweis auf die erhöhte Mitwirkungsverpflichtung bei Auslandssachverhalten, wurden viele offene Fragen nicht vollständig geklärt. Es wurden zwar Teile von Unterlagen vorgelegt, eine vollständige Rekonstruktion des gesamten Sachverhaltes war jedoch…
…stattgefunden, sei dem entgegenzuhalten, dass die Bf im Abgabenverfahren nicht ihrer Mitwirkungspflicht zum Beweis dieser Behauptungen nachgekommen sei. Es handle sich im ggst Fall um einen Auslandssachverhalt, der gem § 115 BAO eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen fordere. Einer solchen sei die Bf keinesfalls nachgekommen. Aufgrund…
…Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Aufwendungen für Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung können nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn die dafür maßgeblichen Voraussetzungen tatsächlich vorliegen und vom Steuerpflichtigen nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden. Die Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen ergibt sich aus §§ 115, 119…
…05.2021, Ra 2019/13/0101) Wie oben ausgeführt, ist die amtliche Ermittlungspflicht bei erhöhter Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen eingeschränkt, sodass es grundsätzlich Sache des Bf gewesen wäre selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzulegen, die steuerlich anzuerkennende Familienheimfahrten begründen. In…
…den vorgelegten Steuerbescheinigungen entnehmen und stehen unstrittig fest. Zur Abzugsfähigkeit der aus der stillen Beteiligung des Bf resultierenden Erträge bei der H-GmbH bzw H-AG ist folgendes auszuführen: Hat der maßgebliche, steuerlich bedeutsame Sachverhalt seine Wurzeln im Ausland, besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen…
…von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im Wesentlichen war die Entscheidung des Bundesfinanzgerichts von der Lösung von Sachverhaltsfragen abhängig. Die erhöhte Mitwirkungspflicht des Beschwerdeführers ist direkt…
…Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen gemäß § 119 BAO und § 138 BAO gegenüber, wobei in Bezug auf Auslandssachverhalte und der dabei auftretenden Einschränkung der Möglichkeiten behördlicher Ermittlungen den Abgabepflichtigen eine erhöhte Mitwirkungspflicht trifft (Ritz, BAO 6 , § 115 Tz 10 mwN). Ebenso liegt eine erhöhte Mitwirkungspflicht auch…
…trifft eine erhöhte Mitwirkungspflicht, denn ein Großteil des steuerlich relevanten Sachverhalts weist einen Auslandsbezug auf und kann nur durch den Bf. selbst erhellt werden. Überhaupt findet die Pflicht zur amtswegigen Ermittlung dort ihre Grenze, wo nach der Lage des Falles nur die Partei Angaben zum…
…erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen bei Auslandssachverhalten hingewiesen), war auch zu berücksichtigen, dass neben den vom Bf. aufgezeigten wirtschaftlichen Faktoren keine anderen Gründe vorlagen bzw. der Bf. (es ist die Aufgabe des Abgabepflichtigen, im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht im Verwaltungsverfahren die Gründe, die ihn zur Beibehaltung des…
…erhöhte Mitwirkungspflicht, wenn Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland haben, und andererseits hat der eine Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabepflichtige abgabenbegünstigende Umstände selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels vorzulegen (z.B. VwGH 26.01.1995, 89/16/0186). Es war daher primär Aufgabe des Steuerpflichtigen…
…Seiner erhöhten Mitwirkungspflicht hat der Bf nicht entsprochen, da er auch auf mehrmalige Nachfragen keine Unterlagen vorlegte. Auf seine Stellung als Gesellschafter-Geschäftsführer der ausländischen A Limited wird diesbezüglich verwiesen, wonach seine Mitwirkung an der Sachverhaltsermittlung nach Auffassung des Bundesfinanzgerichtes durchaus erfüllbar und zumutbar gewesen…
…Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Diese Verpflichtung wird durch eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen, wie beispielsweise bei Auslandssachverhalten, eingeschränkt.") die Ermittlungspflicht. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz greift jedoch bei abgabenrechtlichen Begünstigungen, bei welchem der Steuerpflichtige, der eine abgabenrechtliche Begünstigung in Anspruch nimmt…
…ist, zumal ja bislang keine Ermittlungen der Abgabenbehörde im gegenständlichen Fall durchgeführt worden sind. Dieses Ersuchen um Ergänzung ist auch unter Bedachtnahme auf die erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabenpflichtigen in die Ermittlung des Sachverhaltes überschießend. Viele dieser Punkte wären schon vom Betriebsprüfer zu ermitteln gewesen bzw…
…erhöhte Mitwirkungspflicht, wenn Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland haben, und andererseits hat der eine Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabepflichtige abgabenbegünstigende Umstände selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels vorzulegen (z.B. VwGH 26.01.1995, 89/16/0186). Es war daher primär Aufgabe des Steuerpflichtigen…
…abgabenrechtlichen Begünstigung treffende erhöhte Mitwirkungspflicht zu verweisen (s dazu die unter Punkt 3.1 erfolgten Ausführungen). Diese hat insbesondere auch zur Folge, dass den Beschwerdeführer eine Beweismittelvorsorge- und Beweismittelbeschaffungspflicht trifft (vgl VwGH 27.2.2014, 2009/15/0212); es ist daher nicht Aufgabe des Bundesfinanzgerichts…
…maßgeblich: "Die Abgabenbehörden haben die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Diese Verpflichtung wird durch eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen, wie beispielsweise bei Auslandssachverhalten, eingeschränkt." (…
…haben die Abgabenbehörden die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Diese Verpflichtung wird durch eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen, wie beispielsweise bei Auslandssachverhalten, eingeschränkt.  …
…der Behörde ergeben, dass die Tochter jedenfalls in vier Filmen als Schauspielerin tätig wurde. Trotz erhöhter Mitwirkungspflicht aufgrund des Auslandsachverhaltes und der - da eine Begünstigung in Anspruch genommen wird - über die allgemeine Mitwirkungspflicht im Verfahren und seine Offenlegungspflicht als Steuerpflichtigen hinausgehenden Nachweispflicht (vgl. VwGH 87…