…Belastung § 34. […] (8) Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 Euro pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt." 3…
… 33 V BGBl 1993/605 idF BGBl I 2016/50 zu § 26 Abs 3 Studienförderungsgesetz). Da es im Einzugsbereich des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit gab, ist in Bezug auf den Schulweg des Sohnes keine ag Belastung anzusetzen (§ 34 Abs 8 EStG 1988). 2.) Schulweg der…
…den Besuch einer anderen Schule, ids. Falle öffentlichen Schule als „nicht entsprechende Ausbildungsmöglichkeit“ zu beurteilen. Im Hinblick darauf, dass beide in Frage kommenden Schulen neben den gleichen Lehrinhalten auch die gleiche abgeschlossene Berufsausbildung und die Berechtigung zur Ausübung eines Gewerbes beinhalten , erscheint somit bei beiden…
…8 EStG bestimmt: "Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 Euro pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt." Die zu dieser…
…zusteht. Da Finanzamt X (FA) verneint den Ansatz der pauschalen Kostenabgeltung als außergewöhnliche Belastung, einerseits weil im Einzugsbereich des Wohnortes der Bf eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit bestanden hätte, die mit dem günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel in einer Fahrzeit von unter einer Stunde je Fahrtrichtung erreichbar sei und…
…8 EStG 1988 lautet: „Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 Euro pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt." Die Verordnung…
…21.9.2016 mit der Begründung, dass Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes nicht als außergewöhnliche Belastung gelten, wenn auch im Einzugsgebiet des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit bestehe. Eine solche Möglichkeit sei in ihrem Fall gegeben, sodass die geltendgemachten Aufwendungen nicht zu…
…eingereichten Erklärung festgesetzt. Begründend wurde ausgeführt, dass Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes nicht als außergewöhnliche Belastung gelten, wenn auch im Einzugsbereich des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit bestehen würde. Eine solche Möglichkeit sei gegenständlich gegeben, sodass die geltend gemachten Aufwendungen nicht berücksichtigt…
…und Y. Das Finanzamt versagte die Berücksichtigung des Pauschalbetrages mit der Begründung, dieser stehe nur zu, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes - im Umkreis von 80 km - keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit bestehe. In der gemäß § 323 Abs. 38 BAO nunmehr als Beschwerde geltenden Berufung brachte der Bf…
…außerhalb des Wohnorts nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt. In der Begründung wurde dazu festgehalten, dass keine außergewöhnliche Belastung vorläge sofern im Einzugsgebiet des Wohnorts eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit bestehe. Da eine solche Möglichkeit jedoch im konkreten Fall gegeben sei, seien die Aufwendungen nicht zu berücksichtigen gewesen…
…Anerkennung mit der Begründung versagt, dass eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des (elterlichen) Wohnortes keine agB darstellen würde, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit bestehe. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Beschwerde führte der Bf aus, es sei zutreffend, dass auch die AAU…
…gem. § 34 Abs. 8 EStG 1988 dann zu, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Näher geregelt wird das in einer diesbezüglichen Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen betreffend Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes. Im § 2 Abs. 2 der zitierten Verordnung wird geregelt…
…8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von "110 Euro" [1.500,00 S] pro Monat der Berufsausbildung…
…Berufsausbildung betreffe, sei dieses nach der neueren Rechtsprechung des VwGH jedenfalls ab 2009 nicht mehr ausschlaggebend. Es komme vielmehr darauf an, ob es eine "entsprechende Ausbildungsmöglichkeit" im Nahebereich des Wohnortes gebe. Die Argumentation, dass die Tochter durch Nutzung des Internates beaufsichtigt und betreut sei, vermöge…
… 34 Abs. 8 EStG gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes (80 km) keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht, und daher eine tägliche Heimfahrt nicht stattfindet. Da Ihre Tochter ***6*** die Handelsakademie in Salzburg besuchte…
…34 Abs. 8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für die Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 EUR pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. Zufolge §…
…29. Oktober 2020 ab. Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes würden dann als außergewöhnliche Belastung gelten, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit bestehe. Diese außergewöhnliche Belastung werde durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 € pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. Ausbildungsstätten…
…Gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 würden Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung gelten, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. In § 2 Abs. 2 der zu dieser Bestimmung ergangenen Verordnung des Bundesministers für Finanzen, BGBl…
…Karl-Franzens-Universität ("KFU") Graz begonnen. In den Einkommensteuerbescheiden 2015 bis 2018 brachte das Finanzamt den pauschalen Freibetrag für die auswärtige Berufsausbildung des Kindes nicht in Abzug, weil im Einzugsbereich des Wohnortes an der AAU Klagenfurt eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit bestanden habe. Die Bf. erhob Beschwerde…
…Verbindung mit § 2 Abs 2 der Verordnung zur Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes) setzten voraus, dass im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht, wobei Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen gälten, sofern von…