…daher abzuweisen und der Spruch des angefochtenen Bescheides des Zollamtes war wegen res judicata ohne neuerliches Eingehen auf die inhaltlichen Ausführungen zum Erstattungsbegehren in eine Zurückweisung abzuändern. Obiter dictum: Der EuGH hat im Vorabentscheidungsersuchen in der Rechtssache C-207/17 (Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Handelspolitik…
…Rechtssache nur einmal rechtskräftig zu entscheiden ist (ne bis in idem). Mit der Rechtskraft ist die Wirkung verbunden, dass die mit der Entscheidung unanfechtbar und unwiderruflich erledigte Sache nicht neuerlich entschieden werden kann (Wiederholungsverbot). Einer nochmaligen Entscheidung steht das Prozesshindernis der entschiedenen Sache (res iudicata…
…fest, dass daher der neuerliche Antrag auf Zuerkennung der Familienbeihilfe und des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung im Eigenbezug vom 28.02.2022 - aufgrund unveränderter Sach- und Rechtslage - zu Recht mit Zurückweisungsbescheid vom 18.05.2022 wegen entschiedener Sache (res iudicata) zurückzuweisen gewesen sei…
…April 2012 auf Vergütung der Energieabgaben bereits mit Entscheidung vom 4. September 2012, RV/1007-L/12 entschieden. Demnach liegt in gegenständlicher Sache jedenfalls res judicata vor. Richtig ist, dass gegen das BFG-Erkenntnis vom 3. August 2016 eine Amtsrevision beim VwGH anhängig ist. Ein…
…Sachverhalts dar. Diese Tatsache hat daher nicht zur Folge, dass dem Antrag vom 8.9.2017 das Verfahrenshindernis der „res iudicata" entgegensteht. Das Verfahrenshindernis der rechtskräftig entschiedenen Sache kann nur in jenen Fällen eintreten, in denen sich bei identem Parteibegehren weder der Sachverhalt noch die…
…Bf. vom 19. November 2015 auf Zahlungserleichterung wegen entschiedener Sache zum Gegenstand. „Rechtssache“ im Sinne des § 28 VwGVG im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesfinanzgericht ist demnach nur die Rechtmäßigkeit dieser Zurückweisung wegen „Identität der Sache“. Ob die gleiche Sache (res judicata) vorliegt, hängt davon ab, ob…
…Bf. vom 20. November 2015 auf Zahlungserleichterung wegen entschiedener Sache zum Gegenstand. „Rechtssache“ im Sinne des § 28 VwGVG im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesfinanzgericht ist demnach nur die Rechtmäßigkeit dieser Zurückweisung wegen „Identität der Sache“. Ob die gleiche Sache (res judicata) vorliegt, hängt davon ab, ob…
…dass über eine „res iudicata“ entschieden wird, ist zu untersuchen, ob die neuerliche Wiederaufnahme andere Gründe hat als sie bei Wiederaufnahme des vorherigen Bescheides vorlagen. Dies hat sich am jeweils bezogenen Wiederaufnahmegrund zu orientieren, der die Identität der abgesprochenen Sache („res judicata“) durch die Tatsachen…
…durch Zustellung wirksam gewordenen Beschwerdevorentscheidung vom 4. April 2014, Zl. ***3***, das Hindernis der entschiedenen Sache (res iudicata) entgegensteht. Nach § 263 Abs. 1 BAO ist der angefochtene Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Bescheidbeschwerde als unbegründet abzuweisen, wenn in der Beschwerdevorentscheidung die Bescheidbeschwerde…
…in Kraft tritt, welcher keine Abgabenschuldigkeit ausweist (sondern ein geringfügiges Guthaben von EUR 35,74). Damit würde der Festsetzung eines Säumniszuschlags entschiedene Rechtssache (res iudicata) entgegenstehen, sodass das Wiederaufnahmeverfahren sehr wohl für die Festsetzung des Säumniszuschlags präjudiziell ist. Es ist zwar grundsätzlich richtig, dass Säumniszuschläge…
…VwGH 26.4.2018, Ra 2018/16/0003). Liegt ein bereits rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren vor, ist auf Grund des Wiederholungsverbots bzw. des Prozesshindernisses der entschiedenen Sache (res iudicata) eine neuerliche Entscheidung nicht zulässig (vgl. VwGH 9.12.2020, Ra 2016/08/0059; VwGH 5.3…
…Rechtssache nur einmal rechtskräftig zu entscheiden ist (ne bis in idem). Mit der Rechtskraft ist die Wirkung verbunden, dass die mit der Entscheidung unanfechtbar und unwiderruflich erledigte Sache nicht neuerlich entschieden werden kann (Wiederholungsverbot). Einer nochmaligen Entscheidung steht das Prozesshindernis der entschiedenen Sache (res iudicata…
…Rechtssache nur einmal rechtskräftig zu entscheiden ist (ne bis in idem). Mit der Rechtskraft ist die Wirkung verbunden, dass die mit der Entscheidung unanfechtbar und unwiderruflich erledigte Sache nicht neuerlich entschieden werden kann (Wiederholungsverbot). Einer nochmaligen Entscheidung steht das Prozesshindernis der entschiedenen Sache (res iudicata…
…Rechtssache nur einmal rechtskräftig zu entscheiden ist (ne bis in idem). Mit der Rechtskraft ist die Wirkung verbunden, dass die mit der Entscheidung unanfechtbar und unwiderruflich erledigte Sache nicht neuerlich entschieden werden kann (Wiederholungsverbot). Einer nochmaligen Entscheidung steht das Prozesshindernis der entschiedenen Sache (res iudicata…
…zu vernichten seien, in eventu eine Aufhebung der Anordnungen und Zurückverweisung des Verfahrens an die Finanzstrafbehörde zur neuerlichen Ergänzung beantragt. Zur Begründung dieser Beschwerden wurde gleichlautend ausgeführt wie folgt: 1. Res iudicata Vorab sei darzulegen, dass das Finanzamt Graz-Stadt einen Anlassbericht, datiert vom 10…
…ist im gegenständlichen Fall der Grund der gleiche. Es liegt daher "entschiedene Rechtssache" vor. Die ob zitierte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes bezieht sich auf einen identen Sachverhalt mit Erledigung der "ersten" Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid im Rahmen einer Berufungsvorentscheidung. Der gegenständliche angefochtene Wiederaufnahmebescheid ist daher rechtswidrig…
…Rechtssache nur einmal rechtskräftig zu entscheiden ist (ne bis in idem). Mit der Rechtskraft ist die Wirkung verbunden, dass die mit der Entscheidung unanfechtbar und unwiderruflich erledigte Sache nicht neuerlich entschieden werden kann (Wiederholungsverbot). Einer nochmaligen Entscheidung steht das Prozesshindernis der entschiedenen Sache (res iudicata…
…es entscheidend darauf an, ob die bereits entschiedene Sache ident mit jener ist, deren Entscheidung im Wege des neuerlichen Antrages begehrt wird. Abgesehen von der Identität des Begehrens und der Partei (Parteien) muss Identität des anspruchserzeugenden Sachverhaltes gegeben sein, damit das Verfahrenshindernis der res iudicata…
…Rechtssache nur einmal rechtskräftig zu entscheiden ist (ne bis in idem). Mit der Rechtskraft ist die Wirkung verbunden, dass die mit der Entscheidung unanfechtbar und unwiderruflich erledigte Sache nicht neuerlich entschieden werden kann (Wiederholungsverbot). Einer nochmaligen Entscheidung steht das Prozesshindernis der entschiedenen Sache (res iudicata…
…feststeht, dass der erlassene, gegenständlich bekämpfte Bescheid über die 2. Vollstreckungsverfügung wegen entschiedener Sache (res iudicata) aufzuheben und dem Beschwerdebegehren vollinhaltlich stattzugeben war, war von einer mündlichen Verhandlung im Zuge der Verfahrensökonomie abzusehen. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs…