…15/0023-3, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Während das Bundesfinanzgericht für den strittigen Ort der Verwertung - eng auslegend - auf den Sitz der Lizenznehmerin abstellte, erachtete der Verwaltungsgerichtshof die Orte der Umsätze der Lizenznehmerin als maßgeblich für die Bestimmung des Ortes der Verwertung. Das Höchstgericht…
…den Grundsatz der Rechtssicherheit vor einer Rückforderungsanordnung geschützt. Hier ist jedoch zu beachten, dass die Unionsgerichte den Grundsatz der Rechtssicherheit eng auslegen und somit die Rückforderung nur unter außergewöhnlichen, jeweils im Einzelfall zu prüfenden Umständen eingeschränkt wird. Die Grundsätze des Vorrangs und der Effektivität des…
…den Grundsatz der Rechtssicherheit vor einer Rückforderungsanordnung geschützt. Hier ist jedoch zu beachten, dass die Unionsgerichte den Grundsatz der Rechtssicherheit eng auslegen und somit die Rückforderung nur unter außergewöhnlichen, jeweils im Einzelfall zu prüfenden Umständen eingeschränkt wird. Die Grundsätze des Vorrangs und der Effektivität des…
…den Grundsatz der Rechtssicherheit vor einer Rückforderungsanordnung geschützt. Hier ist jedoch zu beachten, dass die Unionsgerichte den Grundsatz der Rechtssicherheit eng auslegen und somit die Rückforderung nur unter außergewöhnlichen, jeweils im Einzelfall zu prüfenden Umständen eingeschränkt wird. Die Grundsätze des Vorrangs und der Effektivität des…
…den Grundsatz der Rechtssicherheit vor einer Rückforderungsanordnung geschützt. Hier ist jedoch zu beachten, dass die Unionsgerichte den Grundsatz der Rechtssicherheit eng auslegen und somit die Rückforderung nur unter außergewöhnlichen, jeweils im Einzelfall zu prüfenden Umständen eingeschränkt wird. Die Grundsätze des Vorrangs und der Effektivität des…
…den Grundsatz der Rechtssicherheit vor einer Rückforderungsanordnung geschützt. Hier ist jedoch zu beachten, dass die Unionsgerichte den Grundsatz der Rechtssicherheit eng auslegen und somit die Rückforderung nur unter außergewöhnlichen, jeweils im Einzelfall zu prüfenden Umständen eingeschränkt wird. Die Grundsätze des Vorrangs und der Effektivität des…
…Senatex). Der Gerichtshof hat bei der Auslegung der Mehrwertsteuervorschriften anstelle eines eher formalistischen Ansatzes einen realistischen und pragmatischen Ansatz verfolgt. Dieser scheint im Widerspruch mit nationalen Maßnahmen zu stehen, die nicht nur das Erfordernis einer Anschrift in der Rechnung besonders eng und formalistisch auslegen, sondern…
…Komm/Deutschland, dezidiert ausgeführt (Rn 47), dass der Begriff "eng verbundene Dienstleistungen" keiner engen Auslegung bedarf, da durch die Befreiung der mit dem Unterricht eng verbundenen Dienstleistungen gewährleistet werden soll, dass der Zugang zum Unterricht nicht durch höhere Kosten versperrt wird, die entstünden wenn diese…
…Abs. 1 MwStSystRL für die Mitgliedstaaten eine Ermächtigung, Personen, die zwar rechtlich unabhängig, aber durch gegenseitige finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen eng miteinander verbunden sind, zusammen als einen Steuerpflichtigen zu behandeln. Auch Nichtsteuerpflichtige können mit einbezogen werden (vgl. EuGH 9.4.2013, Kommission/Irland, C…
…dass Leistungen, die zur Deckung gewisser durch den Beginn des Schuljahres der Kinder veranlasster Kosten bestimmt sind, eng an das soziale Umfeld und damit auch an den Wohnort der Betroffenen gebunden sind, so dass dieser Wohnort berücksichtigt werden kann, doch hat der Gerichtshof in Rn…
…dass Leistungen, die zur Deckung gewisser durch den Beginn des Schuljahres der Kinder veranlasster Kosten bestimmt sind, eng an das soziale Umfeld und damit auch an den Wohnort der Betroffenen gebunden sind, so dass dieser Wohnort berücksichtigt werden kann, doch hat der Gerichtshof in Rn…
…dass Leistungen, die zur Deckung gewisser durch den Beginn des Schuljahres der Kinder veranlasster Kosten bestimmt sind, eng an das soziale Umfeld und damit auch an den Wohnort der Betroffenen gebunden sind, so dass dieser Wohnort berücksichtigt werden kann, doch hat der Gerichtshof in Rn…
…dass Leistungen, die zur Deckung gewisser durch den Beginn des Schuljahres der Kinder veranlasster Kosten bestimmt sind, eng an das soziale Umfeld und damit auch an den Wohnort der Betroffenen gebunden sind, so dass dieser Wohnort berücksichtigt werden kann, doch hat der Gerichtshof in Rn…
…dass Leistungen, die zur Deckung gewisser durch den Beginn des Schuljahres der Kinder veranlasster Kosten bestimmt sind, eng an das soziale Umfeld und damit auch an den Wohnort der Betroffenen gebunden sind, so dass dieser Wohnort berücksichtigt werden kann, doch hat der Gerichtshof in Rn…
…dass Leistungen, die zur Deckung gewisser durch den Beginn des Schuljahres der Kinder veranlasster Kosten bestimmt sind, eng an das soziale Umfeld und damit auch an den Wohnort der Betroffenen gebunden sind, so dass dieser Wohnort berücksichtigt werden kann, doch hat der Gerichtshof in Rn…
…dass Leistungen, die zur Deckung gewisser durch den Beginn des Schuljahres der Kinder veranlasster Kosten bestimmt sind, eng an das soziale Umfeld und damit auch an den Wohnort der Betroffenen gebunden sind, so dass dieser Wohnort berücksichtigt werden kann, doch hat der Gerichtshof in Rn…
…dass Leistungen, die zur Deckung gewisser durch den Beginn des Schuljahres der Kinder veranlasster Kosten bestimmt sind, eng an das soziale Umfeld und damit auch an den Wohnort der Betroffenen gebunden sind, so dass dieser Wohnort berücksichtigt werden kann, doch hat der Gerichtshof in Rn…
…dass Leistungen, die zur Deckung gewisser durch den Beginn des Schuljahres der Kinder veranlasster Kosten bestimmt sind, eng an das soziale Umfeld und damit auch an den Wohnort der Betroffenen gebunden sind, so dass dieser Wohnort berücksichtigt werden kann, doch hat der Gerichtshof in Rn…
…dass Leistungen, die zur Deckung gewisser durch den Beginn des Schuljahres der Kinder veranlasster Kosten bestimmt sind, eng an das soziale Umfeld und damit auch an den Wohnort der Betroffenen gebunden sind, so dass dieser Wohnort berücksichtigt werden kann, doch hat der Gerichtshof in Rn…
…dass Leistungen, die zur Deckung gewisser durch den Beginn des Schuljahres der Kinder veranlasster Kosten bestimmt sind, eng an das soziale Umfeld und damit auch an den Wohnort der Betroffenen gebunden sind, so dass dieser Wohnort berücksichtigt werden kann, doch hat der Gerichtshof in Rn…