…Für die Begründung der Abzugsfähigkeit muss das Arbeitszimmer somit "den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen" darstellen. Nach der Rechtsprechung des VwGH genügt es, wenn das Arbeitszimmer für eine betreffende Einkunftsquelle den Mittelpunkt darstellt ("einkunftsquellenbezogene Betrachtungsweise", vgl ua VwGH 27.05.1999…
…iSd § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 darstellt (einkunftsquellenbezogene Betrachtungsweise). Dazu ist Folgendes zu sagen: Für die Begründung der Abzugsfähigkeit muss das Arbeitszimmer - wie bereits oben dargelegt - "den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen" darstellen. Der Umstand, dass der…
…und beruflichen Tätigkeit und das Arbeitszimmer sei nach Art der Tätigkeit des Steuerpflichtigen unbedingt notwendig. Für die einkunftsquellenbezogene Betrachtungsweise des Tätigkeitsmittelpunktes sei nach der Verkehrsauffassung das typische Berufsbild des Steuerpflichtigen maßgeblich. Bei Nichtselbständigen könne allgemein davon ausgegangen werden, dass das Arbeitszimmer idR nicht Tätigkeitsmittelpunkt sei…
…iSd § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 darstellt (einkunftsquellenbezogene Betrachtungsweise). Dazu ist Folgendes zu sagen: Für die Begründung der Abzugsfähigkeit muss das Arbeitszimmer - wie bereits oben dargelegt - "den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen" darstellen. Der Umstand, dass der…
…8.1995, 93/13/0099), sodass eine Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen nicht erfolgen kann. In diesem Fall ist - in typisierender Betrachtungsweise - davon auszugehen, dass die günstigsten Verpflegungsmöglichkeiten bekannt sind und daher kein zu Werbungskosten führender Mehraufwand für Verpflegung entsteht (VwGH 29.5.1996, 93/13/0013;…
…zu. Werbungskosten sind grundsätzlich jene Aufwendungen und Ausgaben, welche durch die auf die Erzielung eigener außerbetrieblicher Einkünfte des Abgabepflichtigen ausgerichtete Tätigkeit veranlasst sind. Die einkunftsquellenbezogene Veranlassung ist dann gegeben, wenn die Aufwendungen oder Ausgaben objektiv mit einer außerbetrieblichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen, subjektiv zur Erwerbung…
…durch eine Tätigkeit veranlasst sind, die auf die Erzielung außerbetrieblicher Einkünfte (hier: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) ausgerichtet ist. Die einkunftsquellenbezogene Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen oder Ausgaben objektiv im Zusammenhang mit der außerbetrieblichen Tätigkeit stehen und subjektiv zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen…
…Abrechnung, Servicierung und sonstiges durchführen zu können. Es ist daher jedenfalls auch das Büro entsprechend betrieblich notwendig, eine einkunftsquellenbezogene Betrachtungs- und Beurteilungsweise jedenfalls geboten und daher auch das Arbeitszimmer als Mittelpunkt der selbstständigen Tätigkeit entsprechend betrieblich anzusetzen und abzugsfähig. 4.4. Die Büroinfrastruktur für Bestellungen…
…nichts. Laut § 21 BAO sei für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Des Weiteren dürfte vermutlich ein Arbeitszimmer im Krankenhaus [Arbeitsplatz der Bf. bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit] vorhanden sein, da…
…der Freibeträge nach den §§ 104, 105 und 106a. Die einkommensteuerrechtliche Einkünfteermittlung ist vom Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise beherrscht. Soweit das Gesetz nicht ausdrücklich auf eine zivilrechtliche Grundlage verweist, ist nicht die formale zivilrechtliche Gestaltung für die Beurteilung eines Sachverhaltes maßgebend, sondern der wahre wirtschaftliche Gehalt…
…und damit über die Einkünfte disponieren kann. Die rechtliche Gestaltung ist nur maßgebend, wenn sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts Anderes ergibt. Bei der Einkünftezurechnung kommt es auf die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über die Einkünfte und nicht - wie etwa im Bereich des § 22 BAO auf das Vorliegen…
…dazu genügt der obligatorische Anspruch. Der Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung (Zufluss, Abfluss) ist für die Verwirklichung des Spekulationstatbestandes (Berechnung der Spekulationsfrist) nicht entscheidend. Es ist die wirtschaftliche Betrachtungsweise (§§ 21 bis 24 BAO) anzuwenden. Der Gewinnanteil von 263.626,90, der formell erst am 22.7…
…auch höhere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen . Die Kosten für die Option dienen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise damit vielmehr der Erhaltung der zukünftigen Ertragskraft und somit der Erzielung von besteuerungsfähigen Einnahmenüberschüssen als der Kursabsicherung. Wären die höheren Belastungen durch Zinsen bei einer Zwangskonvertierung zweifelsohne…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache über die Beschwerde vom 28. Mai 2014 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt, alle datiert vom 28. April 2014, betreffend Einkommensteuer 2008 bis 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde gegen die…
Die Beschwerdeführerin hätte daher im Jahr 2015 den Zugang des Hengstes mit € 14.705,63 als gleichzeitig mit der Aufnahme ins Anlageverzeichnis als Betriebseinnahme, die Transportkosten und die Absetzung für Abnutzung als Betriebsausgaben ansetzen sollen. Da das Ansetzen der Betriebseinnahme unterblieben ist, hat das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 22. Juni 2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt (nunmehr "Finanzamt Österreich") vom 21. Mai 2015 betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch die Vertreter, vom 22. November 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 20. Oktober 2016 betreffend Einkommensteuer 2014 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch STB***1***-Wirtschaftstreuhand-Steuerberatungsgesellschaft, Ort***1*** , über die Beschwerde vom 22. April 2015 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 18. März 2015 betreffend Einkommensteuer 2009 bis…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Gertraud Hausherr in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 17. April 2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Waldviertel nun Finanzamt Österreich vom 18. März 2015 betreffend Einkommensteuer 2010, 2011, 2012 Steuernummer…
…das dann Platz greift, wenn Aufwendungen für typischerweise der Lebensführung dienende Wirtschaftsgüter vorliegen und diese tatsächlich im Einzelfall unter Heranziehung der typisierenden Betrachtungsweise eine (Mit)Veranlassung in der Lebensführung haben. Aufwendungen solcher Art sind auch im Falle einer betrieblichen/beruflichen Mitveranlassung zur Gänze nicht abziehbar…