…konkreten Fall nicht anwendbar, da die Überlassung der Liegenschaften und die Einräumung der Pfandrechte nicht gesondert oder gar als über- und untergeordnet zu betrachten sind, sondern als ein einheitlicher Rechtsvorgang mit mehreren sich gegenüberstehenden Leistungen. Dieser einheitliche Vorgang unterliegt aber, wie oben aufgezeigt, der Grunderwerbsteuer…
…Gegen diese Entscheidungen wurde der Vorlageantrag gestellt und ergänzend vorgebracht, dass es zwar richtig sei, dass ein Rechtsvorgang bezüglich mehrerer Grundstücke als einheitlicher Rechtsvorgang zu bezeichnen sei, wenn diese Grundstücke zu einer wirtschaftlichen Einheit gehören, im gegenständlichen Fall aber nicht von einer wirtschaftlichen Einheit der…
…Gegen diese Entscheidungen wurde der Vorlageantrag gestellt und ergänzend vorgebracht, dass es zwar richtig sei, dass ein Rechtsvorgang bezüglich mehrerer Grundstücke als einheitlicher Rechtsvorgang zu bezeichnen sei, wenn diese Grundstücke zu einer wirtschaftlichen Einheit gehören, im gegenständlichen Fall aber nicht von einer wirtschaftlichen Einheit der…
…Gebührenpflicht ausgenommen, die (u.a.) dem Grunderwerbsteuergesetz unterliegen würden. Zweck dieser Bestimmung sei insb. die Vermeidung der Doppelbesteuerung einheitlicher Rechtsvorgänge. Bei der Beurteilung der Frage, ob ein einheitliches Rechtsgeschäft (im Sinne des § 15 Abs. 3 GebG) vorliege oder zwei getrennte (und somit getrennt steuerbare), komme…
…fallen, von der Gebührenpflicht ausgenommen. Für Zwecke des § 15 Abs. 3 GebG sei zu beurteilen, ob ein einheitlicher Rechtsvorgang oder zwei selbständige Rechtsgeschäfte vorliegen. Sinn und Zweck des § 15 Abs. 3 GebG sei die Vermeidung einer Doppelbelastung desselben Rechtsgeschäfts mit einer Rechtsgeschäftsgebühr und einer Verkehrsteuer…
…hier deshalb nicht, weil die Überlassung des Liegenschaftsanteiles und die Einräumung der Dienstbarkeit nicht gesondert oder gar als über- und untergeordnet zu betrachten sind, sondern als ein einheitlicher Rechtsvorgang mit zwei sich gegenüber stehenden Leistungen. Dieser einheitliche Vorgang unterliegt aber, wie oben aufgezeigt, der Grunderwerbsteuer…
…hier deshalb nicht, weil die Überlassung des Liegenschaftsanteiles und die Einräumung der Dienstbarkeit nicht gesondert oder gar als über- und untergeordnet zu betrachten sind, sondern als ein einheitlicher Rechtsvorgang mit zwei sich gegenüber stehenden Leistungen. Dieser einheitliche Vorgang unterliegt aber, wie oben aufgezeigt, der Grunderwerbsteuer…
…Zur Frage, unter welchen tatbestandsmäßigen Voraussetzungen von einer wechselseitigen, in engem sachlichen und insbesondere engem zeitlichen Zusammenhang stehende Übertragung von Grundstücken und damit in der Folge von einem einheitlichen Rechtsvorgang ("Tausch") auszugehen wäre, liegt die in obiger Begründung angeführte langjährige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vor. Auf…
…Zur Frage, unter welchen tatbestandsmäßigen Voraussetzungen von einer wechselseitigen, in engem sachlichen und insbesondere engem zeitlichen Zusammenhang stehenden Übertragung von Grundstücken und damit in der Folge von einem einheitlichen Rechtsvorgang ("Tausch") auszugehen wäre, liegt die in obiger Begründung angeführte langjährige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vor. Auf…
…der engen wirtschaftlichen Verknüpfung und dem einheitlichen Vertragswerk bilden Erwerb der echten stillen Beteiligung und Bürgschaft eine Einheit und sind im Hinblick auf den Zweck der Befreiungsbestimmung gemäß § 2 Artikel XXVII SteuerreformG 1993 (Förderung der Kapitalausstattung von Mittelstandsunternehmen) als ein einheitlicher gebührenbefreiter Rechtsvorgang anzusehen.“ Der…
…der engen wirtschaftlichen Verknüpfung und dem einheitlichen Vertragswerk bilden Erwerb der atypisch stillen Beteiligung und Bürgschaft eine Einheit und sind im Hinblick auf den Zweck der Befreiungsbestimmung gemäß § 2 Artikel XXVII SteuerreformG 1993 (Förderung der Kapitalausstattung von Mittelstandsunternehmen) als ein einheitlicher gebührenbefreiter Rechtsvorgang anzusehen.“ Der…
…21 BAO (iSd. wirtschaftlichen Betrachtungsweise) steht die Notwendigkeit, die Beurteilung einer Tatfrage auf den Gesamtzweck abzustellen, wenn mit mehreren Rechtsvorgängen ein einheitlicher Zweck verfolgt wurde (VwGH 19.8.1997, 96/16/0148, 0149). Ein rechtlicher Zusammenhang zwischen Verträgen besteht auch dann, wenn die Vereinbarungen ohne…
…21 BAO (iSd. wirtschaftlichen Betrachtungsweise) steht die Notwendigkeit, die Beurteilung einer Tatfrage auf den Gesamtzweck abzustellen, wenn mit mehreren Rechtsvorgängen ein einheitlicher Zweck verfolgt wurde (VwGH 19.8.1997, 96/16/0148, 0149). Ein rechtlicher Zusammenhang zwischen Verträgen besteht auch dann, wenn die Vereinbarungen ohne…
…VwGH 19.8.1997, 96/16/0148). Besteht zischen den wechselseitigen Übergaben von Grundstücken ein enger sachlicher Zusammenhang, sind sie als Einheit aufzufassen. Wenn mit mehreren Rechtsvorgängen ein einheitlicher Zweck verfolgt wird, so besteht im Einklang mit § 21 BAO die Notwendigkeit , die Beurteilung der Tatfrage…
…VwGH 19.8.1997, 96/16/0148). Besteht zischen den wechselseitigen Übergaben von Grundstücken ein enger sachlicher Zusammenhang, sind sie als Einheit aufzufassen. Wenn mit mehreren Rechtsvorgängen ein einheitlicher Zweck verfolgt wird, so besteht im Einklang mit § 21 BAO die Notwendigkeit , die Beurteilung der Tatfrage…
…6. 1989, 89/07/0019), konnte im Hinblick auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, die im Bereich der Grunderwerbsteuer keine Trennung eines einheitlich vereinbarten Rechtsvorganges vorsieht, dennoch nichts gewonnen werden. Das ***18*** hat mit Bescheid vom 26. Mai 2015 u.a. festgestellt, dass nur die…
…abgekürzt Bf), ob auch das Gebäude Oberdorf 10, 003 Mitteltweng, in welchem der Verstorbene oder die von ihm beherrschten rechtsvorgängerischen Gesellschaften seit 1980 ein kleines Museum betrieben haben, zum Betriebsvermögen des Antiquitätenbetriebes gehört (Niederschrift über die Außenprüfung vom 11.9.2012, TZ 3; Berufung vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin **** in der Beschwerdesache Bf (als Rechtsnachfolgerin der RechtsvorgängerinBf), AdresseBf, vertreten durch Hergovits & Pinkel Steuerberatungs GmbH, Triester Straße 14, 2351 Wr. Neudorf über die Beschwerde vom 15. Juni 2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde…
…hat der Unternehmer die Möglichkeit, durch Verkauf von Anlagevermögen Finanzierungskapital freizusetzen". Eine GesbR werde steuerrechtlich als einheitlicher Betrieb betrachtet; es sei daher seitens der Bf die Fortführung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes mit den wesentlichen Betriebsgrundlagen der bisherigen Land- und Forstwirtschaft erfolgt. Bei "wirtschaftlicher Betrachtungsweise…
…§ 10 Abs 2 FLAG 1967 Platz zu greifende Monatsbetrachtung hat zur Folge, dass ein mehrer Monate umfassender Familienbeihilfenbescheid unter rechtlichen Aspekten kein einheitlicher Bescheid ist, sondern eine behördliche Erledigung, in der die für den im Spruch genannten Zeitraum zugehörigen Monatsbescheide in einer gemeinsamen Erledigung zusammengefasst…