…des ***FA*** vom 13. November 2013 betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gem. § 188 BAO für die Jahre 2003 bis 2011 sowie betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2004 bis 2010, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben.…
…Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs. 4 BAO betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gem. § 188 BAO für die Jahre 2004 bis 2008 vom 24. Juni 2010 sowie in der gesonderten Bescheidbegründung wird ausgeführt: „Die Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs. 4 BAO erfolgte…
…GmbH & Co. KG als atypisch stiller Gesellschafter. Die angefochtenen Bescheide über Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte für die Jahre 2008 bis 2010 datieren vom 7. September 2012. Die angefochtenen Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung gemäß § 188 BAO…
…und 2008 in der Sitzung am 30.5.2018 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2007 bis 2009 wird als unbegründet abgewiesen. Die Bescheide bleiben unverändert. Die Beschwerde betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften…
…einheitlich und gesondert im Sinne des § 188 BAO festgestellt. Weiters werde die Umsatzsteuer auf der entsprechenden Steuernummer vorgeschrieben. Die Feststellungen zur Außenprüfung bei diesem Unternehmen seien im Schlussbesprechungsprogramm vom 12.09.2008 zusammengefasst. Nach Abschluss des Prüfungsverfahrens würden die auf den Bf. entfallenden anteiligen Einkünfte…
…Seite 426). Ein Einkommensteuerbescheid, der, wenn auch nur anteilig, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erfasst, an denen mehrere Personen beteiligt sind, ist inhaltlich rechtswidrig, wenn er nicht auf einer bescheidmäßigen einheitlichen und gesonderten Feststellung gemäß § 188 BAO aufbaut." 2. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes beeinträchtigt…
…In der Folge erließ das Finanzamt eine Beschwerdevorentscheidung und wies das Begehren als unbegründet ab. Dagegen richtete sich die beschwerdeführende BeteiligungsOG mit dem Antrag auf Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht mit dem Begehren, die Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften aus…
…am 29.07.2013 erlassenen Bescheiden betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gem. § 188 BAO 2010 und 2011 sowie Umsatzsteuer 2010 in einigen Positionen von den Erklärungen der Bf. ab: Bei den Einkünften 2010 anerkannte es von der geltend gemachten Miete lediglich den nachweislich…
…Mai 2010, gegen die Bescheide des ***FA*** vom 24. April 2010 und vom 10. Mai 2010 zu Steuernummer ***BF1StNr1***, mit denen ausgesprochen wurde, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte für die Jahre 2005 bis 2008 unterbleibt, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird…
…Festsetzung der Einkommensteuer für die Jahre 2000 und 2001 war jedoch im Zeitpunkt der Erlassung der angefochtenen Bescheide aus einem anderen Grund noch nicht verjährt. Die Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte der „Hausgemeinschaft B-Straße" vom 21.11.2001 und 25…
…keine bindenden Feststellungen über eine Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit des Gruppenmitglieds in die Unternehmensgruppe getroffen werden können. Im Verfahren VwGH 24.11.1987, 87/14/0005 wird die Rüge der Beschwerdeführer, dass ihre gemeinschaftlichen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 188 BAO einheitlich und gesondert festgestellt…
…622.179,51 mangels Einreichung der Erklärung über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO im Feststellungsverfahren der ***1*** vorerst nicht berücksichtigt wurden. Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb für das Jahr 2015 seien daher wie folgt ermittelt worden: | Einkünfte GW-Betrieb: |…
…Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte für die Jahre 2001 bis 2008 der „HG" vom 9.4.2002 (2001), 23.6.2003 (2002), 13.7.2004 (2003), 3.5.2005 (2004),11.5.2006 (2006), 29.4.2008 (2007) und von 18…
…der Beschwerde betreffend Einkommensteuer 2005 beantragte die belangte Behörde die Beschwerde abzuweisen. Mit Bescheid vom 21. November 2011 hat die Abgabenbehörde betreffend StNr. ***1*** ua für das Jahr 2005 festgestellt, dass "die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gem § 188 BAO [unterbleibt]. Die Gewinn- und…
…zum (teilweisen) Wegfall der Verbindlichkeiten und erließ am 01.12.2004 für das Streitjahr 2001 im Wege der Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 BAO den Umsatzsteuerbescheid (Vorsteuerberichtigung gemäß § 16 UStG 1994) sowie den Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß …
…die Wiederaufnahmen der Verfahren jeweils mit Bescheiden am 24.4.2012 erfolgten und neue Feststellungsbescheide, jeweils mit Datum 24.04.2012, erlassen wurden. In der Mitteilung über die gesonderte Feststellung 2007 vom 24.4.2012 (OZ 7) wurden für den Bf. die Einkünfte aus Gewerbebetrieb…
…einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte von Personengesellschaften spricht bindend nicht nur über die Höhe der gemeinschaftlichen Einkünfte und deren Aufteilung auf die Beteiligten ab, sondern auch über die persönliche und sachliche Steuerpflicht dem Grunde nach. Im konkreten Fall besteht daher eine Bindungswirkung hinsichtlich der…
…Jänner 2015 wurde der angefochtene Bescheid dahingehend geändert, dass die Einkommensteuer für das Jahr 2012 mit einer Gutschrift in der Höhe von 102,00 Euro festgesetzt wurde. Begründend wurde dargelegt, entsprechend den Feststellungen der für die einheitliche und gesonderte Feststellung der *** B Ltd & Co KG…
…die KG über Internet in D ersteigert und um € 2500,00 verkauft) Es resultieren daher die Einnahmen überwiegend aus Veräußerungen an Dritte. 6. Zusammenstellung der Verluste seit Betriebsbeginn: Das steuerliche Ergebnis macht laut einheitlicher und gesonderter Feststellung von Einkünften - entgegen der Darstellung im Vorhalt - …
…in der ganzen Insolvenzordnung kein Wort von Steuer, Steuerverantwortlichkeiten oder dergleichen angeführt ist, da es sich hier ausschließlich um eine Sonderform des Exekutionsverfahrens und um keine Erwachsenenschutzvertretung oder Ähnliches handelt. Es ist daher die Zustellung des Bescheides über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte…