…eine eingeschränkte Verkehrsfähigkeit hat. Unter diese Ausnahmen fallen Wirtschaftsgüter, die nur für den eigenen Gebrauch angeschafft werden (z.B. Prothesen, Seh- oder Hörhilfen) oder die wegen ihrer spezifischen Beschaffenheit nur für Behinderte verwendet werden können (wie etwa Rollstühle) und keinen oder nur einen eingeschränkten Verkehrswert…
…ag Belastung anzuerkennende Aufwendungen iSd § 4 VO agBel vor, wenn das angeschaffte Wirtschaftsgut auf Grund seiner Beschaffenheit eine im Wesentlichen nur eingeschränkte Verkehrsfähigkeit hat (hier Behinderten-Elektromobil versus übliches KFZ; das gleiche muss aber für Magnetfeldmatten versus handelsübliche Matratzen gelten). Dass Gegenstände theoretisch auch von…
…Belastung qualifiziert werden zu können. Ausgaben, die zu einer bloßen Vermögensumschichtung führen, seien keine außergewöhnliche Belastung („Gegenwerttheorie“), außer das angeschaffte Wirtschaftsgut habe eine bloß eingeschränkte Verkehrsfähigkeit. Darunter verstehe man Wirtschaftsgüter für den persönlichen Gebrauch, die für andere Personen keinen Nutzen haben wie Prothesen, Brillen, Hörgeräte…
…wie oben angeführt, einen sehr weiten Anwendungsbereich und somit keine eingeschränkte Verkehrsfähigkeit aufweist, sodass es hier zu keinem Vermögensabfluss und damit zu keiner Belastung im Sinne der hier maßgeblichen steuerlichen Bestimmungen kommt (Stichwort: "Gegenwerttheorie"). Beim streitgegenständlichen Produkt ist keine eingeschränkte Verkehrsfähigkeit zu erkennen. Somit liegt…
…Diese "Gegenwerttheorie" findet dort ihre Grenze, wo das neu geschaffene bzw. angeschaffte Wirtschaftsgut bloß eine eingeschränkte Verkehrsfähigkeit hat (VwGH vom 11.1.1980, 517/79): darunter fallen Wirtschaftsgüter, die nur für den eigenen persönlichen Gebrauch angeschafft werden und grundsätzlich für jemand anderen keinen Nutzen darstellen…
…sowie bakterien- und milbenfrei durch natürliche Komponenten sind. Aus der Beschreibung ist nicht ersichtlich, dass die Artikel nur für Allergiker verwendet werden können und deshalb nur eine eingeschränkte Verkehrsfähigkeit hätten. Das Finanzamt beantragt die Abweisung, die Aufwendungen seien keine Krankheitskosten iSd § 34 EStG. Ansicht Bf.…
…nicht auf die gerichtsnotorische eingeschränkte Verkehrsfähigkeit der eingebrachten Mitunternehmeranteile eingeht und daher dem Gericht nicht geeignet erscheint, das ursprüngliche Gutachten der ***WT+StB GmbH*** zu entkräften. In ihrer Stellungnahme vom 18.9.2023 brachte die Bf. zunächst vor, dass eine eingeschränkte Verkehrsfähigkeit unter den Umständen…
…des Dreiradrollers sei ein Vergleich mit elektrischen Rollstühlen nicht möglich, weshalb nach der Aktenlage weder von einem eingeschränkten Verkehrswert noch von einer eingeschränkten Verkehrsfähigkeit auszugehen sei. Zu den geltend gemachten Topfsonderausgaben merkte die belangte Behörde an, dass diese in der nachgewiesenen Höhe von 1.613…
…dem Zweck des § 34 EStG 1988 entsprechend danach, ob das Fahrzeug auf Grund seiner Beschaffenheit eine im Wesentlichen nur eingeschränkte Verkehrsfähigkeit besitzt (diesfalls liegen Aufwendungen iSd § 4 vor) oder ob dies - wie bei üblichen Kraftfahrzeugen - nicht der Fall ist (diesfalls liegen Aufwendungen iSd § 3 vor…
…nur eine eingeschränkte Verkehrsfähigkeit hat. Unter diese Ausnahme fallen Wirtschaftsgüter, die nur für den eigenen persönlichen Gebrauch angeschafft werden (z.B. Prothesen, Seh- oder Hörhilfen) oder wegen ihrer spezifischen Beschaffenheit nur für Behinderte (wie z.B. Rollstühle) keinen oder nur einen sehr eingeschränkten allgemeinen Verkehrswert…
…Wirtschaftsgut nur eine eingeschränkte Verkehrsfähigkeit hat. Unter diese Ausnahme fallen Wirtschaftsgüter, die nur für den eigenen persönlichen Gebrauch angeschafft werden (zB Prothesen, Seh- oder Hörhilfen) oder wegen ihrer spezifischen Beschaffenheit nur für Behinderte (wie zB Rollstühle) keinen oder nur einen sehr eingeschränkten allgemeinen Verkehrswert haben…
…stellt aber ein Wirtschaftsgut dar, dass von kranken und gesunden Menschen gleichermaßen benutzt werden kann. Er hat somit keine eingeschränkte Verkehrsfähigkeit. Der Einsatz und die Nutzung eines PC samt Internet dienen sowohl beim gesunden als auch beim kranken Menschen der Wissensvermittlung, Verbesserung der Allgemeinbildung sowie…
…1988, § 34 Tz3). Es kann bei der Art der Wirtschaftsgüter (Betteneinsätze, Matratzen) sicherlich nicht unterstellt werden, dass die angeschafften Wirtschaftsgüter nur eine eingeschränkte Verkehrsfähigkeit hätten (vgl. VwGH 11.1.1980, 517/79). Wenn auch der Austausch des Betteneinsatzes und der Matratze gesundheitliche Gründe des Bf…
…das Vorliegen einer außergewöhnlichen Belastung mangels Wertverzehr. Nach Wiedergabe der Beschreibung (www.bemergroup.com) des vom Bf erworbenen "Bemer Pro-Set" wurde ausgeführt, dass auf Grund dieser Beschreibung und der vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten dieses Wirtschaftsgut keine eingeschränkte Verkehrsfähigkeit aufweise. Es sei ein offensichtlich marktgängiges, handelsübliches Produkt…
…den Hometrainer als auch das Dreirad zur "Bewahrung ihrer Kondition" verwendet, ändert dies nichts daran, dass diese Wirtschaftsgüter keine eingeschränkte Verkehrsfähigkeit aufweisen und somit durch ihre Anschaffung kein endgültiger Verbrauch, Verschleiß oder sonstiger Wertverzehr stattgefunden hat. Daher ist schon allein mangels Bestehens einer "Aufwendung" (durch…
…auch mit den Geräten zu Hause intensiv weiterführt, so ändert dies nichts daran, dass die Fitnessgeräte keine eingeschränkte Verkehrsfähigkeit aufweisen und somit durch ihre Anschaffung kein endgültiger Verbrauch, Verschleiß oder sonstiger Wertverzehr stattgefunden hat. Da der Bf. mit dem Ergometer und dem Crosstrainer samt Zubehör…
…namens Jörg L vorgestellt, der in seiner Freizeit passionierter Kite-Surfer ist und sich die nötige Muskel-Power auf dem "Wellengang start" holt (…) Keines der Geräte wies eine eingeschränkte Verkehrsfähigkeit auf und war speziell auf die Bedürfnisse behinderter Personen bzw. an die individuellen körperlichen…
…EStG, § 35 Tz 17, 20. Lfg (Mai 2018)] Gegenstände, die keine eingeschränkte Verkehrsfähigkeit aufweisen, sind in der Regel keine „Hilfsmittel“ (vgl. UFS 17.01.2005, RV/1449-L/02); lediglich behindertenspezifische Adaptierungen und Zusatzfunktionen können „Hilfsmittel“ darstellen. Doralt vertrat in RdW 2009/396 die Ansicht…
…führen und schon deshalb nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden (VwGH 11.01.1980, 513/79). Diese "Gegenwerttheorie" findet dort ihre Grenze, wo das neu geschaffene bzw. angeschaffte Wirtschaftsgut bloß eine eingeschränkte Verkehrsfähigkeit hat (vgl. wiederum VwGH 11.01.1980, 513/79). Darunter fallen Wirtschaftsgüter…
…benützen, in der Regel keinen Gebrauch machen). Es unterscheidet sich damit von einem handelsüblichen gewöhnlichen Elektro-Liegefahrrad, steht einem Elektrorollstuhl wohl jedenfalls näher und besitzt sohin eine nur eingeschränkte Verkehrsfähigkeit; die diesbezüglich geltend gemachten, zweifelsfrei mit der Behinderung der Tochter des Bf. in (unmittelbarem, ursächlichem…