…18a) würden das VwGH-Erkenntnis vom 27.9.2012, 2012/16/0082 entweder missinterpretieren oder es bleibe völlig unklar, was unter einem e-Fax-System (Online-Fax-System) von den genannten Autoren verstanden werde. Es sei augenscheinlich, dass sich die Autoren nicht ansatzweise mit den…
…ob bzw. in welcher Form ein Anbringen mit einem dem heutigen Stand der Technik entsprechenden „e-Fax-System“ rechtswirksam bei Abgabenbehörden und Verwaltungsgerichten eingebracht werden kann, ist bisher an den Verwaltungsgerichtshof nicht herangetragen worden. (3) In den oben angeführten Erkenntnissen (ua VwGH 25.01.2006…
…der Ablauf der Aussetzung mit Bescheid vom 30.7.2015 verfügt worden sei. Die Zinsen bestünden daher zu Recht. Am 9.11.2015 langte bei der belangten Behörde ein offenbar mit e-Fax übermittelter Vorlageantrag ein, der den Vermerk „elektronisch abgefertigt“ und die Kopfzeile: „Von…
…Aussetzung der Einhebung infolge Beschwerdeerledigung abgelaufen sei. Die dagegen eingebrachte mit 7.9.2015 datierte Beschwerde wies das Finanzamt mit Beschwerdevorentscheidung vom 23.10.2015 als unbegründet ab. Am 27.11.2015 langte bei der belangten Behörde ein offenbar mit e-Fax übermittelter Vorlageantrag ein…
…von € 726,55 fest. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 2.10.2015 wies das Finanzamt eine am 25.9.2015 gegen den Aussetzungszinsenbescheid eingebrachte Beschwerde als verspätet eingebracht zurück. Am 9.11.2015 langte bei der belangten Behörde ein offenbar mit e-Fax übermittelter Vorlageantrag ein…
…berechtigt sei, stelle eine derartige Beschwerde/Revision keine Beschwerde im Sinne der BAO dar, zumal es sich bei dieser um ein außerordentliches Rechtsmittel handle. Am 12.2.2016 langte bei der belangten Behörde ein offenbar mit e-Fax übermittelter, nicht unterschriebener Vorlageantrag ein, der den…
…vom 24.7.2015 sei der Ablauf der Aussetzung mit Bescheid vom 27.7.2015 verfügt worden. Die Aussetzungszinsen bestünden daher zu Recht. Am 9.11.2015 langte bei der belangten Behörde ein offenbar mit e-Fax übermittelter Vorlageantrag ein, der den Vermerk „elektronisch abgefertigt“…
…Bescheid vom 23. 7.2015 verfügte das Finanzamt den Ablauf der Aussetzung der Einhebung betreffend Grunderwerbsteuer 10/2013 in Höhe von € 24.500,00. Am 28.8.2015 langte bei der belangten Behörde eine offenbar mit e-Fax übermittelte Bescheidbeschwerde ein, in der ausgeführt…
…RV/5100278/2014). Im ersten Fall (Einbringung mittels e-FAX) liegt aus rechtlicher Sicht ein Antrag auf Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht gar nicht vor und ist eine Entscheidung in der Sache selbst durch Erkenntnis ausgeschlossen. Aufgrund des der Bundesabgabenordnung innewohnenden Grundprinzips der förmlichen…
…Finanzstrafverfahren in keinerlei Konnexität stehendes Abgabenverfahren, wie gegenständlich, überhaupt als Wiederaufnahmegrund im Finanzstrafverfahren tauglich ist. Zu den o.a. - unbeachtlichen - Eingaben/Anbringen mittels FINANZONLINE, E-Mail und E-Fax führt das Bundesfinanzgericht aus: Gemäß § 56 (2) FinStrG gelten für Anbringen, Niederschriften, Aktenvermerke, Vorladungen, Erledigungen…
…per Telekopierer, nicht aber per E-Mail. Diese Rechtslage erfasst auch nicht den Fall, dass eine E-Mail einen Datei-Anhang hat, den man seinerseits als Rechtsmittelschrift anerkennen könnte oder die Benützung eines e-Fax-Systems, bei dem ebenfalls kein Telefax-Gerät Verwendung findet (vgl…
…BFG per Telekopierer (traditionelles Telefax, sogenanntes "E-Fax" eher nicht) möglich sind, und dass schriftliche Eingaben an Finanzämter per FinanzOnline erfolgen können. Es gibt jedoch keine Verordnung, die E-Mails zulässt. § 86b BAO lässt zwar unter Umständen E-Mails zu, betrifft jedoch nur die Erhebung…
…Familienbeihilfe für den Zeitraum Jänner 2015 bis Juli 2016) am 5. Jänner 2018 ergangen und die mit E-Mail eingebrachte Beschwerde vom 23. Jänner 2018 am 5. März 2018 beim Finanzamt per Fax eingegangen sei. Gemäß § 245 Abs 1 Bundesabgabenordnung (BAO) betrage die Beschwerdefrist einen…
…E legte der Bf. eine Kopie des mit 05.03.2019 datierten - diesmal unterschriebenen - Beschwerdeschreibens vor, auf dem sich der folgende, handschriftlich verfasste Vermerk befand: 050-233-507902 Beschwerde per fax % Auf der Rückseite des Schreibens war der folgende, handschriftlich verfasste Vermerk zu lesen: FAX…
…war. Bei diesem Sachverhalt erübrigen sich Ermittlungen dahingehend, ob die Eingabe – an sich zulässig mittels Telefax oder mit einem prinzipiell unzulässigem E-Fax eingebracht wurde. Demzufolge wurde die Beschwerde erst mit der persönlichen Übergabe des Schriftsatzes an das Finanzamt, somit am 20.5.2016 eingebracht.…
…per E-Mail der belangten Behörde übermittelt, die Einbringung per Fax (am nächsten Tag) sei daher nur zusätzlich erfolgt. Es seien keine organisatorischen Beschränkungen des elektronischen Verkehrs zwischen der Behörde und den Beteiligten im Internet bekannt gemacht gewesen. Beigelegt war dem Antwortschreiben die E-Mail…
…in dem als Beschwerdevorentscheidung bezeichneten Bescheid datiert vom 24. August 2015 davon aus, dass entsprechend der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes und Literatur das Benutzen eines „e-Fax-Systems“ nicht zu einem gültigen Einbringen eines Anbringens führen kann, da diese weder die Voraussetzungen des § 86a BAO (Bundesabgabenordnung…
…wurde nach mehreren bewilligten Fristerstreckungen fristgerecht Beschwerde mittels E-Fax erhoben, wobei die Nachreichung der Begründung auf dem Postweg angekündigt wurde. Die Begründung langte schließlich am 03.05.2021 nach Erlass eines Mängelbehebungsauftrages gemäß § 85 Abs. 2 BAO per E-Fax ein. • Beschwerdevorentscheidung und Vorlageantrag…
…Februar 2024, wurden die gegenständlichen Abgabenerklärungen um ca. 10:24 Uhr mittels E-Fax an die Abgabenbehörde übermittelt. Die Zustellung des Festsetzungsbescheides der Zwangsstrafe erfolgte auf dem Postweg. Das erkennende Gericht stellt fest, dass der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer (Bf.) erst zu einem Zeitpunkt zugestellt…
…m.p. P.S Erkläre an Eides statt, dass der Einschreiter mit **Dr.H** ident ist." Herr Dr. ***H*** bediente sich bei der Übermittlung dieses Anbringens offensichtlich eines sogenannten "e-Fax Systems". Die Eingabe war nicht unterschrieben. Mit dem an Herrn Dr. ***H*** gerichteten Beschluss…