IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch Steuerberatung Construktiv Mag. Sonja Buchinger – Czech, 2013 Göllersdorf, Wischathal 59, über die Beschwerde vom 30.12.2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 30.11…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Ri über die als Beschwerde zu erledigende Berufung des B, Adresse1, vertreten durch D, Adresse2, vom 31. Jänner 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 6. November 2012 betreffend Haftung gemäß § 9 BAO zu Recht…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte OG, Domgasse 2, 3100 St. Pölten, betreffend Beschwerde vom 22. April 2016 gegen den Bescheid/die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte OG, Domgasse 2, 3100 St. Pölten, betreffend Beschwerde vom 22. April 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel als Vorgängerorganisation…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte OG, Domgasse 2, 3100 St. Pölten, betreffend Beschwerde vom 22. April 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel als Vorgängerorganisation…
…AW 2013/15/0039; 22.07.2015, Ra 2014/15/0023). Das obig dargelegte Erfordernis der Konkretisierung des dem Antragsteller drohenden Nachteils besteht unabhängig vom notwendigen Fehlen eines zwingenden öffentlichen Interesses und stellt der Verwaltungsgerichtshof an diese Konkretisierungspflicht strenge Anforderungen. Die Beurteilung, ob die geltend…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte OG, Domgasse 2, 3100 St. Pölten, betreffend Beschwerde vom 22. April 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel als Vorgängerorganisation…
…der damaligen Situation keine andere Wahl geblieben, als die Entscheidung für eine rasche Operation - gezwungenermaßen auf eigene Kosten - zu treffen, um ihren Arbeitsplatz zu erhalten und einer drohenden Aussteuerung der Gebietskrankenkasse zuvorzukommen. Weitere 3 bis 6 Monate auf einen Operationstermin zu warten, hätte die Bf…
…der Prüfung vorzugehen. Außerdem bestehe grundsätzlich kein Beweisverwertungsverbot und keine Möglichkeit, sich gegen das Verbot der Wiederholungsprüfung durchzusetzen. Mit diesem Vorbringen wird ein durch die Nichtzuerkennung aufschiebender Wirkung drohender unverhältnismäßiger Nachteil nicht konkret dargetan. Die Antragstellerin beschreibt hier in allgemeiner Weise Auswirkungen, mit denen jeder…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R in der Beschwerdesache A gegen den am 6. März 2013 ausgefertigten Bescheid des Finanzamt B betreffend Einkommensteuer 2012 zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. II. Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Günter Narat in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** Steuernummer: ***BF1StNr1***, vertreten durch die Aschauer & Rachbauer OG Steuerberatungsgesellschaft, Hochstraße, 4060 Leonding, über die Beschwerde vom 19. Dezember 2024 gegen die Einkommensteuerbescheide 2020 bis 2022 des…
Die vom Gutachter errechnete Entschädigung für Erwerbsverlust führt weder zu einer Gegenleistungsverpflichtung des Bf etwa zu einem künftigen Handeln oder Unterlassen noch steht dieser ein Verzicht auf die Ausübung eines Rechts gegenüber. Inwieweit die vom Bf in der Stellungnahme vom 24.02.2026 getroffenen Ausführungen…
…seit Jahren nicht gewechselt worden. Der Bf. habe in seiner Beschwerdebegründung nicht vorgebracht, dass ihm eine Versetzung konkret drohen würde. Die abstrakte Möglichkeit einer Versetzung an einen anderen Dienstort führe beim Bf. und sowohl auch bei jedem anderen Arbeitnehmer nicht dazu, dass die Aufwendungen für…
…13/0073). Die abstrakte Möglichkeit einer Abberufung reicht dazu nicht aus, es muss sich vielmehr um eine konkret, ernsthaft und latent drohende Möglichkeit handeln (VwGH 17.2.1999, 95/14/0059). Nach der Verwaltungsübung liegt eine ständig wechselnde Arbeitsstätte nicht mehr vor, wenn die Arbeitsstätte…
…13/0073). Die abstrakte Möglichkeit einer Abberufung reicht dazu nicht aus, es muss sich vielmehr um eine konkret, ernsthaft und latent drohende Möglichkeit handeln (VwGH 17.2.1999, 95/14/0059). Nach der Verwaltungsübung liegt eine ständig wechselnde Arbeitsstätte nicht mehr vor, wenn die Arbeitsstätte…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter rr über die Beschwerde des bf, gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, Buchhaltungsabteilung, Meiereistraße 7/Sektor E, 1020 Wien vom…
…B-VG ist nicht zulässig (§ 25 a Abs 1 VwGG). Entscheidungsgründe Ablauf des Verfahrens: In den gegenständlichen Einkommensteuerbescheiden wurde eine Rückstellung für einen drohenden Verlust in Höhe von 65.000 € nicht mit Wirksamkeit für das Jahr 2007, sondern mit Wirksamkeit für das Jahr 2008…
…die Bf. im Falle der Verlegung ihres Familienwohnsitzes die Gewissheit bestehe, dass der neu gewählte Wohnort ständig benützt werde könne und nicht wegen einer drohenden Auslandsversetzung und damit verbundener Ortsabwesenheit auf längere Dauer nicht bewohnt werden könne, wäre eine Wohnsitzverlegung zumutbar. Die Bf. könne jedoch…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***R1***, den Richter ***R2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***LR1*** und ***LR2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 23…
…in seiner Aktivzeit verpflichtet hat, von seinen Bezügen als Mandatar und von den aus dieser Tätigkeit resultierenden Pensionsbezügen eine Mandatsabgabe bei ansonsten drohendem Parteiausschluss und Verlust des Mandats und der damit verbundenen Bezüge an die ihn entsendende Partei zu zahlen, dann haben die Zahlungen der…