…2009), wonach Zinsen, insoweit sie den Verlust, der durch die Wertpapiertilgung entsteht, abdecken, nicht der Kapitalertragsteuer unterliegen (Zulässigkeit der Verrechnung von Zinsen und Tilgungsverlusten) und zu einem früheren Zeitpunkt einbehaltene Kapitalertragsteuer auf solche Zinsen gemäß § 95 Abs. 6 EStG 1988 gutzuschreiben sind. Die Rechtsansicht, dass…
…aus der Überlassung von Kapital ist, unabhängig davon ob diese zu den Einkünften aus Kapitalvermögen oder zu den Einkünften gemäß § 2 Abs 3 Z 1 bis 4 EStG 1988 gehören, mit dem Kapitalertragsteuerabzug abgegolten (§ 97 Abs 1 EStG 1988). Auf die Einkünfte aus der Überlassung…
…behandeln. In der Sache selbst ist auszuführen: Gewinnanteile (Dividenden), Zinsen und sonstige Bezüge aus Aktien, Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung unterliegen gemäß § 93 Abs. 2 Z 1 lit. a EStG 1988 in der im strafrelevanten Zeitraum geltenden Fassung dem Steuerabzug vom Kapitalertrag (KESt) iHv…
…81. III. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt stützt sich auf die Angaben der Bf, auf die dem Gericht vorgelegten Unterlagen des Finanzamtes bzw. der Bf sowie auf die Ergebnisse der vom Gericht durchgeführten Ermittlungen. IV. Rechtsausführungen § 94a EStG 1988 idgF AbgÄG 2004, BGBl I Nr.180…
…an Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Gemäß § 93 Abs. 1 EStG 1988 wird bei inländischen Kapitalerträgen (Abs. 2) die Einkommensteuer durch Abzug vom Kapitalertrag erhoben (Kapitalertragsteuer). Gemäß § 93 Abs. 2 Z. 1 lit. a EStG 1988 unterliegen der Kapitalertragsteuer u.a…
…die im Inland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben, begründen daher mit ihren Zinsen aus Einlagen bei Kreditinstituten und aus Forderungswertpapieren in Österreich keine beschränkte Steuerpflicht (vgl. § 98 Z 5 EStG 1988, Rzen 7772 f der Einkommensteuerrichtlinien 2000). Unterliegen Kapitalerträge ausländischer Anleger nach…
…Rechtsmäßigkeit der finalen Kapitalertragsbesteuerung der inländischen Dividenden der Bf. nicht maßgebend. Die Bf. ist eine in Deutschland ansässige Kapitalgesellschaft und war daher mit den bezogenen Einkünften aus Kapitalvermögen (Dividenden) gemäß §§ 1 Abs. 3 und 21 Abs. 1 iVm. § 98 Abs. 1 Z. 5 EStG 1988…
…Z 1 EStG 1988 die KESt zwingend vorrangig dem Empfänger der Kapitalerträge vorzuschreiben ist und sich daher eine Ermessensprüfung für dessen unmittelbare Inanspruchnahme erübrigt (vgl. BFG 3.10.2014, RV/5100083/2013). Anlässlich der neueren BFG-Judikatur wird daher bei verdeckten Ausschüttungen die KESt gemäß …
…hat die Zuflussthematik in Bezug auf die Habenzinsen bei der Bf diametral zur Rechtsauffassung der Bf beurteilt. Laut dieser sei der Zinsenzufluss nicht gemäß dem Zu- und Abflussprinzip des § 19 EStG 1988 im Zeitpunkt des tatsächlichen Zufließens zu erfassen, sondern würden die (Haben-)Zinsen mit…
…die in Österreich ansässige Beschwerdeführerin zur Haftung heranzuziehen Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unterliegen gemäß § 1 Abs. 3 EStG 1988 der beschränkten Steuerpflicht. Die beschränkte Steuerpflicht erstreckt sich nur auf die in § 98 EStG 1988 aufgezählten Einkünfte…
…gegen die Gesellschaft über rund € 650.000 begründet ist. Des Weiteren entstand eine KeSt-Belastung von knapp € 188.000 die auf Grund der - sogar vorzeitigen - Rückführung des Darlehens in keiner Weise gerechtfertigt sein kann. Es entsteht durch die Rückführung des Darlehens und die…
…von Kapitalvermögen auch der Erwerb von dazu vergleichbarem Kapitalvermögen, soweit dessen Erträge im Zeitpunkt des Todes des Erblassers der besonderen Einkommensteuer gemäß § 37 Abs. 8 des Einkommensteuergesetzes 1988 unterliegen, steuerfrei bleibt. Die besondere Besteuerung von Erträgen von Kapitalvermögen nach § 37 Abs. 8 EStG (Ausländische Kapitalerträge…
…die Ermittlung des Einkommens der Körperschaft ohne Bedeutung, ob das Einkommen - im Wege offener oder verdeckter Ausschüttungen verteilt oder - entnommen oder - in anderer Weise verwendet wird. Andererseits unterliegen bei der empfangenden natürlichen Person gemäß § 93 Abs. 2 Z 1 lit. a EStG 1988 Gewinnanteile, Zinsen…
…28 auf die "X. Consulting GmbH" über, von dem für das Jahr 2008 ein Betrag von € 8.230,40 bereits verbraucht worden ist. Somit verbleibt für 2009 ein Restbetrag von € 935,88 als Verlustvortrag. Tz 5) Kapitalertragsteuer (KEST) Die verdeckten Gewinnausschüttungen unterliegen der…
…97 Abs. 2 erster bis dritter Satz des EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988 lautete in der maßgeblichen Fassung BGBl. 12/1993: "§ 97. (1) Die Einkommensteuer für Kapitalerträge gemäß § 93 Abs. 2 Z 3 sowie Abs. 3, die 1. der Kapitalertragsteuer unterliegen und 2. zu…
…Kapitaleinkünfte (insb. Zinsen und Dividenden), die der Kapitalertragsteuer (KESt) iHv 25% unterliegen (vgl. UFS 18.2.2013, GZ. RV/0318-F/08). Im Rahmen des § 21 Abs. 2 und 3 ist die Körperschaftsteuer gemäß § 24 Abs. 2 durch den KESt-Abzug abgegolten (Endbesteuerung), eine Veranlagung…
…mit Verweis auf Fibbe, EC Tax Rev. 2006, 95 (98) mit dem Beispiel der niederländischen "Stichting"). b. Missbrauchsverdacht: Durch die Bestimmungen des § 94 EStG (und der KESt-VO) soll sichergestellt werden, dass die Begünstigungen der Mutter-Tochter-Richtlinie nicht missbräuchlich verwendet werden. Der Gesetzgeber will…
…Auch seien keine fälligen Zinsen verrechnet bzw. vom Geschäftsführer bezahlt worden, Sicherheiten zwischen Gesellschaft und Gesellschafter-GF fehlten ebenfalls (Seite 4 des BP-Berichts). Gemäß § 93 Abs. 1 EStG 1988 wird ua. bei inländischen Kapitalerträgen (Abs. 2) die Einkommensteuer durch Abzug vom Kapitalertrag erhoben (Kapitalertragsteuer…
…bestimmen. Gemäß § 2 Abs. 2 EStG 1988 ist das Einkommen der Gesamtbetrag der Einkünfte aus den im Abs. 3 aufgezählten Einkunftsarten nach Ausgleich mit Verlusten, die sich aus einzelnen Einkunftsarten ergeben und nach Abzug der Sonderausgaben (§ 18), und außergewöhnlichen Belastungen (§§ 34 und 35) sowie der…
…Zinsen und sonstige Bezüge aus Aktien, Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung unterliegen gemäß § 93 Abs. 2 Z 1 lit. a Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 in der im strafrelevanten Zeitraum geltenden Fassung dem Steuerabzug vom Kapitalertrag (KESt). Übernimmt der Schuldner (der Kapitalerträge) die KESt (für Rechnung…