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BFG RV/7102097/2024Keine Differenzbesteuerung nach § 1 Abs. 4 GrEStG, wenn einem Vorgang nach § 1 Abs. 1 Z. 2 GrEStG (hier Anwachsung nach § 142 UGB) ein Vorgang nach § 1 Abs. 2a GrEStG (qualifizierte Übertragung von Anteilen an einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft) vorausgegangen ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis20.03.2025

…Hand des Erwerbers, derjenige in dessen Hand die Anteile vereinigt werden, c) bei der Vereinigung von mindestens 95% der Anteile am Gesellschaftsvermögen oder einer Gesellschaft in der Hand einer Unternehmensgruppe, die am Erwerbsvorgang Beteiligten. 4. bei allen übrigen Erwerbsvorgängen die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen. § 6…

BFG RS/7100024/20141. Strittig ist, ob ausschließlich Notare oder Rechtsanwälte die Abgabenerklärung GrESt elektronisch vorlegen müssen oder ob auch eine von den Vertragsteilen im Papiermedium vorgelegte Abgabenerklärung ein Anbringen iSd § 85 BAO darstellt, über welches eine „erstinstanzliche“ Festsetzung der Grunderwerbsteuer zu ergehen hat. (Stattg. der Säumnisbeschwerde + Grunderwerbsteuerbefreiung). 2. Fehlen der Präjudizialität für ein allfälliges Normprüfungsverfahren des § 10 Abs. 2 1.Satz GrEStG 1987, da das BFG über Säumnisbeschwerde die GrESt „erstinstanzlich“ aufgrund des materiellen Abgabenerklärungsbegriffes beurteilte. 3. Das BFG bemerkte als obiter dicta, dass es § 10 Abs. 2 1. Satz GrEStG 1987 für verfassungsrechtlich unbedenklich hält. (siehe auch BFG 18.9.2014, RS/7100139/2014 (Festsetzung der GrESt)
geltende FassungBFG-EntscheidungenSäumnisbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.09.2014Teil 1/2

…die Notare, Rechtsanwälte und sonstigen Bevollmächtigten“ zur Vorlage der Abgabenerklärung verpflichtet und damit auch berechtigt waren. Nach der Rechtslage nach dem StabG 2012 [1680 der Beilagen XXIV. GP –Regierungsvorlage] sind nur mehr Rechtsanwälte und Notare dazu berechtigt; damit sind sowohl die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen…

BFG RS/7100139/20141. Strittig ist, ob ausschließlich Notare oder Rechtsanwälte die Abgabenerklärung GrESt elektronisch vorlegen müssen oder ob auch eine von den Vertragsteilen im Papiermedium vorgelegte Abgabenerklärung ein Anbringen iSd § 85 BAO darstellt, über welches eine „erstinstanzliche“ Festsetzung der Grunderwerbsteuer zu ergehen hat. (Stattg. der Säumnisbeschwerde + GrEStvorschreibung). 2. Fehlen der Präjudizialität für ein allfälliges Normprüfungsverfahren des § 10 Abs. 2 1.Satz GrEStG 1987, da das BFG über Säumnisbeschwerde die GrESt „erstinstanzlich“ aufgrund des materiellen Abgabenerklärungsbegriffes festsetzte. 3. Das BFG bemerkte als obiter dicta, dass es § 10 Abs. 2 1. Satz GrEStG 1987 für verfassungsrechtlich unbedenklich hält. (Siehe auch Parallelfall BFG 18.9.2014, RS/7100024/14 mit Grunderwerbsteuerbefreiung).
geltende FassungBFG-EntscheidungenSäumnisbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.09.2014Teil 1/2

…die Notare, Rechtsanwälte und sonstigen Bevollmächtigten“ zur Vorlage der Abgabenerklärung verpflichtet und damit auch berechtigt waren. Nach der Rechtslage nach dem StabG 2012 [1680 der Beilagen XXIV. GP –Regierungsvorlage] sind nur mehr Rechtsanwälte und Notare dazu berechtigt; damit sind sowohl die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen…

BFG RV/7103116/2021Bauherrnprojekt - 1. Beteiligung einzelner Erwerber an der Konzeption des Projektes 2. Einbeziehung von Nebenleistungen in die Bemessungsgrundlage der GrESt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis20.12.2022Teil 3/4

…dass sowohl die Unterzeichnung des Steuerberatungsvertrages als auch der Vollmacht durch Herrn ***Bf1*** ausdrücklich mit dem Beisatz "für die Miteigentümergemeinschaft" erfolgte. Gemäß § 9 Z. 4 GrEStG sind grundsätzlich die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen Steuerschuldner. Erwerben mehrere Personen von einem Dritten ein Grundstück zu ideellen Anteilen…

BFG RV/5102141/2015Keine Bauherreneigenschaft bei Bauauftragserteilung vor Grundkauf, Fixpreisvereinbarung und nur sehr eingeschränkt möglicher Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis31.07.2019

…I Nr. 85/2008 entsteht die Steuerschuld, sobald ein nach diesem Bundesgesetz steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. Nach § 9 Z 4 GrEStG 1987 in der für den gegenständlichen Fall maßgeblichen Fassung des BGBl. I Nr. 85/2008 sind Steuerschuldner die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen. § 210 Abs…

BFG RV/7100819/20191. Investitionsablöse als Gegenleistung für Liegenschaftshälfte 2. Tilgung eines Darlehens durch die Käuferin, für das der Verkäufer im Innenverhältnis hinsichtlich der Hälfte zur Rückzahlung verpflichtet war
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.12.2021Teil 2/2

…waren und erweist sich in Kenntnis dieser Umstände die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer mit nur € 28.000,00 - ausgehend vom Kaufpreis iHv € 800.000,00 - aus den oben abgeführten Gründen als unrichtig. Gemäß § 9 Z. 4 GrEStG sind Steuerschuldner die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen…

BFG RV/6100077/2016Festsetzung einer Zwangsstrafe, wenn die Abgabenerklärung nicht in der in § 10 Abs. 2 erster Satz GrEStG erforderlichen Form überreicht wird.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.11.2021

…die Notare, Rechtsanwälte und sonstigen Bevollmächtigten' zur Vorlage der Abgabenerklärung verpflichtet und damit auch berechtigt waren. Nach der Rechtslage nach dem StabG 2012 [1680 der Beilagen XXIV. GP -Regierungsvorlage] sind nur mehr Rechtsanwälte und Notare dazu berechtigt; damit sind sowohl die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen…

BFG RV/7101197/2011Kauf einer Liegenschaft durch einen Ehegatten nach Begründung einer allgemeinen Gütergemeinschaft unter Lebenden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.03.2016

…die Wirksamkeit des Erwerbsvorganges vom Eintritt einer Bedingung oder von der Genehmigung einer Behörde abhängig, so entsteht nach Abs. 2 leg.cit. die Steuerschuld mit dem Eintritt der Bedingung oder mit der Genehmigung. Gemäß § 9 Z. 4 GrEStG 1987 sind die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen…

BFG RV/5102140/2015Keine Bauherreneigenschaft bei Bauauftragserteilung vor Grundkauf, Fixpreisvereinbarung und nur sehr eingeschränkt möglicher Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis31.07.2019

…I Nr. 85/2008 entsteht die Steuerschuld, sobald ein nach diesem Bundesgesetz steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. Nach § 9 Z 4 GrEStG 1987 in der für den gegenständlichen Fall maßgeblichen Fassung des BGBl. I Nr. 85/2008 sind Steuerschuldner die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen. § 210 Abs…

BFG RV/5100312/2016Keine Bauherreneigenschaft bei Bauauftragserteilung vor Grundkauf Fixpreisvereinbarung und nur sehr eingeschränkt möglicher Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.05.2019

…85/2008 entsteht die Steuerschuld, sobald ein nach diesem Bundesgesetz steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. Nach § 9 Z 4 GrEStG 1987 idF. BGBl I Nr. 85/2008 sind Steuerschuldner die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen. § 201 der Bundesabgabenordnung (BAO) lautet "Ordnen die Abgabenvorschriften die Selbstberechnung einer Abgabe…

BFG RV/5100313/2016Keine Bauherreneigenschaft bei Bauauftragserteilung vor Grundkauf, Fixpreisvereinbarung und nur sehr eingeschränkt möglicher Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.05.2019

…85/2008 entsteht die Steuerschuld, sobald ein nach diesem Bundesgesetz steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. Nach § 9 Z 4 GrEStG 1987 idF. BGBl I Nr. 85/2008 sind Steuerschuldner die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen. § 201 der Bundesabgabenordnung (BAO) lautet: Ordnen die Abgabenvorschriften die Selbstberechnung einer Abgabe…

BFG RV/5102020/2015Keine Bauherreneigenschaft bei Bauauftragserteilung vor Grundkauf, Fixpreisvereinbarung und nur sehr eingeschränkt möglicher Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.05.2019

…85/2008 entsteht die Steuerschuld, sobald ein nach diesem Bundesgesetz steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. Nach § 9 Z 4 GrEStG 1987 idF. BGBl I Nr. 85/2008 sind Steuerschuldner die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen. § 201 der Bundesabgabenordnung (BAO) lautet "Ordnen die Abgabenvorschriften die Selbstberechnung einer Abgabe…

BFG RV/5102019/2015Keine Bauherreneigenschaft bei Bauauftragserteilung vor Grundkauf, Fixpreisvereinbarung und nur sehr eingeschränkt möglicher Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.05.2019

…85/2008 entsteht die Steuerschuld, sobald ein nach diesem Bundesgesetz steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. Nach § 9 Z 4 GrEStG 1987 idF. BGBl I Nr. 85/2008 sind Steuerschuldner die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen. § 201 der Bundesabgabenordnung (BAO) lautet "Ordnen die Abgabenvorschriften die Selbstberechnung einer Abgabe…

BFG RV/5101959/2015Keine Bauherreneigenschaft bei Bauauftragserteilung vor Grundkauf, Fixpreisvereinbarung und nur sehr eingeschränkt möglicher Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.05.2019

…85/2008 entsteht die Steuerschuld, sobald ein nach diesem Bundesgesetz steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. Nach § 9 Z 4 GrEStG 1987 idF. BGBl I Nr. 85/2008 sind Steuerschuldner die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen. § 201 der Bundesabgabenordnung (BAO) lautet "Ordnen die Abgabenvorschriften die Selbstberechnung einer Abgabe…

BFG RV/5101095/2016Keine Bauherreneigenschaft bei Bauauftragserteilung vor Grundkauf, Fixpreisvereinbarung und nur sehr eingeschränkt möglicher Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.05.2019

…I Nr. 36/2014 entsteht die Steuerschuld, sobald ein nach diesem Bundesgesetz steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. Nach § 9 Z 4 GrEStG 1987 in der für den gegenständlichen Fall maßgeblichen Fassung des BGBl. I Nr. 85/2008 sind Steuerschuldner die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen. Gemäß § 93a…

BFG RV/5101094/2016Keine Bauherreneigenschaft bei Bauauftragserteilung vor Grundkauf, Fixpreisvereinbarung und nur sehr eingeschränkt möglicher Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.05.2019

…entsteht die Steuerschuld, sobald ein nach diesem Bundesgesetz steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. Nach § 9 Z 4 GrEStG 1987 in der für den gegenständlichen Fall maßgeblichen Fassung des BGBl. I Nr. 85/2008 sind Steuerschuldner die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen. Erwägungen Strittig ist, ob die belangte…

BFG RV/5101093/2016Keine Bauherreneigenschaft bei Bauauftragserteilung vor Grundkauf, Fixpreisvereinbarung und nur sehr eingeschränkt möglicher Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.05.2019

…entsteht die Steuerschuld, sobald ein nach diesem Bundesgesetz steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. Nach § 9 Z 4 GrEStG 1987 in der für den gegenständlichen Fall maßgeblichen Fassung des BGBl. I Nr. 85/2008 sind Steuerschuldner die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen. Erwägungen Strittig ist, ob die belangte…

BFG RV/5101092/2016Keine Bauherreneigenschaft bei Bauauftragserteilung vor Grundkauf, Fixpreisvereinbarung und nur sehr eingeschränkt möglicher Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.05.2019

…I Nr. 36/2014 entsteht die Steuerschuld, sobald ein nach diesem Bundesgesetz steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. Nach § 9 Z 4 GrEStG 1987 in der für den gegenständlichen Fall maßgeblichen Fassung des BGBl. I Nr. 85/2008 sind Steuerschuldner die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen. Gemäß § 93a…

BFG RV/5101091/2016Keine Bauherreneigenschaft bei Bauauftragserteilung vor Grundkauf, Fixpreisvereinbarung und nur sehr eingeschränkt möglicher Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.05.2019

…I Nr. 36/2014 entsteht die Steuerschuld, sobald ein nach diesem Bundesgesetz steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. Nach § 9 Z 4 GrEStG 1987 in der für den gegenständlichen Fall maßgeblichen Fassung des BGBl. I Nr. 85/2008 sind Steuerschuldner die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen. Gemäß § 93a…

BFG RV/5101090/2016Keine Bauherreneigenschaft bei Bauauftragserteilung vor Grundkauf, Fixpreisvereinbarung und nur sehr eingeschränkt möglicher Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.05.2019

…I Nr. 36/2014 entsteht die Steuerschuld, sobald ein nach diesem Bundesgesetz steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. Nach § 9 Z 4 GrEStG 1987 in der für den gegenständlichen Fall maßgeblichen Fassung des BGBl. I Nr. 85/2008 sind Steuerschuldner die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen. Gemäß § 93a…