…Unter diese Bestimmungen fallen sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Versicherungsverhältnisse. Auch hier besteht keine Beschränkung auf Pflichtbeiträge zu einer gesetzlichen Sozialversicherung und keine Einschränkung der Zahlungen auf die Leistung an eine deutsche gesetzliche Sozialversicherung. Vielmehr muss es sich um ein Versicherungsunternehmen mit Sitz oder…
…zu einer ausländischen Pflichtversicherung, die einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung entspreche, abgezogen worden. Die deutsche gesetzliche Sozialversicherung sei der österreichischen gesetzlichen Sozialversicherung sehr ähnlich. Es handle sich um eine Pflichtversicherung und es würden die Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung (Pensionsversicherung) vom Bruttoarbeitslohn abgezogen. Mit Schreiben vom…
…um einen Ruhegehalt einer deutschen Gebietskörperschaft. 3.) Beweiswürdigung: 3.a) Der streitgegenständliche Sachverhalt ergibt sich im Wesentlichen aus der vorliegenden Aktenlage, insbesondere aus den oben näher bezeichneten Unterlagen. Im vorliegenden Fall steht außer Streit, dass die Rentenanstalt_A eine Versicherungsanstalt der gesetzlichen Sozialversicherung darstellt (siehe…
…Erhaltung der Einnahmen. Gemäß Abs 1 Z 4 lit a leg cit sind auch Werbungskosten Beiträge des Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung. Der von der Pensionsversicherungsanstalt für ausländische Leistung einbehaltene Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 55,92 € ist somit als Werbungskosten von der…
…eindeutigen Regelung des Art. 18 Abs. 2 DBA der Vorzug zu geben. Da die deutsche Finanzverwaltung die DRB-Rente unstrittig als Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung qualifiziert und besteuert, würde eine abweichende Einordnung durch die österreichische Behörde als Ruhegehalt (Art. 19 Abs. 2) zu einem…
…dass nach Art. 18 Abs. 2 DBA-Deutschland für die von der Bf. im Beschwerdejahr aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung (Deutsche Rentenversicherung Bund) bezogene Rente hingegen Deutschland das alleinige Besteuerungsrecht zusteht und in Österreich diese Einkünfte nach Art. 23 Abs. 2 lit. a DBA-Deutschland…
…ebenfalls, dass nach Art. 18 Abs. 2 DBA-Deutschland für die von der Bf im Beschwerdejahr aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung (Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd) bezogene Rente hingegen Deutschland das alleinige Besteuerungsrecht zusteht und in Österreich diese Einkünfte nach Art. 23 Abs. 2 lit. a…
…ebenfalls, dass nach Art. 18 Abs. 2 DBA-Deutschland für die von der Bf im Beschwerdejahr aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung (Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd) bezogene Rente hingegen Deutschland das alleinige Besteuerungsrecht zusteht und in Österreich diese Einkünfte nach Art. 23 Abs. 2 lit. a…
…aufgrund seines inländischen Hauptwohnsitzes unbestritten auch als eine in Österreich ansässige Person im Sinne des Art. 4 DBA-Deutschland. Der Anspruch auf die strittige Rente basiert ohne jeden Zweifel auf der Zahlung von Pflichtbeiträgen zur deutschen gesetzlichen Sozialversicherung (DRV). Diese Zahlungen wären in Österreich gem…
…des DBA Deutschland dürfen Bezüge, welche eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der gesetzlichen Sozialversicherung des anderen Vertragsstaates erhält, nur im anderen Vertragsstaat besteuert werden. Im gegenständlichen Fall ist der Steuerpflichtige in Österreich ansässig und bezieht eine deutsche Sozialversicherungsrente, welche demnach in Deutschland zu…
…32 im gegenständlichen Fall aufgrund der aus Deutschland bezogenen Einkünfte Beachtung zu finden hat. Aus Art. 18 Abs. 2 DBA Deutschland ergibt sich, dass Österreich als Wohnsitzstaat des Bf für Bezüge aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung kein Besteuerungsrecht zukommt. Zufolge Art. 23 Abs. 2 lit…
…BAO4, § 167 Tz 8 mit vielen weiteren Nachweisen). In Befolgung dieser Grundsätze ist der oben dargestellte Sachverhalt deshalb wie folgt zu würdigen und zu subsumieren: Der Anspruch auf die strittige Rente basiert ohne jeden Zweifel auf der Zahlung von Pflichtbeiträgen zur deutschen gesetzlichen Sozialversicherung (DRV)…
…4 , § 167 Tz 8 mit vielen weiteren Nachweisen). In Befolgung dieser Grundsätze ist der oben dargestellte Sachverhalt deshalb wie folgt zu würdigen und zu subsumieren: Der Anspruch auf die strittige Rente basiert ohne jeden Zweifel auf der Zahlung von Pflichtbeiträgen zur deutschen gesetzlichen Sozialversicherung (DRV)…
…Länder) bzw. gemäß Art. 19 Abs. 2 DBA-Deutschland (Rente von der Deutschen Rentenversicherung Bund) im Ansässigkeitsstaat Österreich steuerpflichtig seien. Die Besteuerung der Regelaltersrente aus der gesetzlichen Sozialversicherung durch das Finanzamt Neubrandenburg sei somit abkommenswidrig erfolgt. Mit Berufungsvorentscheidungen vom 19. Juli 2011 bzw. 2. August…
…Von dieser Grundregel ausgenommen sind nach Art. 18 Abs. 2 DBA Bezüge, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der gesetzlichen Sozialversicherung des anderen Vertragsstaats erhält. Diese dürfen abweichend von Art. 18 Abs. 1 DBA nur in diesem anderen Staat besteuert werden. Der Beschwerdeführer…
…€ im Jahr erzielt. 2) Wie der Bf in der Vorhaltsbeantwortung vom 15. Oktober 2010 mitgeteilt hat, bezieht seine Ehegattin aus der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung eine jährliche Rente von rd. 12.000 €. Der zulässige Höchstbetrag von 2.200 € jährlich ist damit erheblich überschritten…
…Mitteilungen über die Anpassung der Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung“ ergaben. Aufgrund der vorliegenden Aktenlage im Konnex mit der Begründung der Beschwerdevorentscheidung kann sachverhaltsmäßig kein Zweifel daran bestehen, dass bei der (in die Progressionsberechnung einbezogenen) deutschen Sozialversicherungsrente die damit in Zusammenhang stehenden Beiträge für die…
…eindeutigen Regelung des Art. 18 Abs. 2 DBA der Vorzug zu geben. Da die deutsche Finanzverwaltung die DRB-Rente unstrittig als Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung qualifiziert und besteuert, würde eine abweichende Einordnung durch die österreichische Behörde als Ruhegehalt (Art. 19 Abs. 2) zu einem…
…Schröder-C -450/09 und darin zitierte Vorjudikatur). Das Finanzamt Neubrandenburg vertrete hinsichtlich der von der Österreichischen Pensionsversicherung von der deutschen Rente eingehobenen Krankenversicherungsbeiträge die Ansicht, dass diese nicht von der in Deutschland zu versteuernden gesetzlichen Sozialversicherungsrente - bei Vorliegen beschränkter Steuerpflicht - steuerlich abgezogen werden könnten…
…er ersucht wurde, die deutschen Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2012 bis 2016 vorzulegen. Weiters wurde er ersucht, die Renten-, bzw. Pensionsbescheide vorzulegen und dazu vorgehalten, dass gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland Pensionen, die nicht von einer gesetzlichen Sozialversicherung ausbezahlt werden, im Ansässigkeitsstaat voll…