…dass lt. dem der Bf. zur Kenntnis gebrachten Gutachten des Sozialministeriumservice vom 28.3.2017 die dauernde Unfähigkeit sich selbst den Lebensunterhalt zu verschaffen, nicht auf Grund einer vor dem 21. Lebensjahr eingetreten körperlichen oder geistigen Behinderung erfolgt sei. Gegen diesen Bescheid in seiner hinsichtlich…
…dass eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen, mit der bestätigt wird, dass der Eintritt der voraussichtlich dauernden Unfähigkeit sich selbst den Unterhalt zu verschaffen vor (im vorliegenden Fall) Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgt ist, eine unverzichtbare Voraussetzung für die Gewährung der Familienbeihilfe nach…
…fest, dass die Voraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe nach § 6 Abs 2 lit d FLAG 1967 nicht erfüllt sind. Die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit sich selbst den Unterhalt zu verschaffen ist nicht vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten. Steht der Grundbetrag an Familienbeihilfe nicht zu…
…Beachtung der Krankengeschichte revidiert. Das Gutachten und die Bescheinigung aus dem Jahr 2019 ist daher der rechtlichen Würdigung zu Grunde zu legen. - Der Sohn der Beschwerdeführerin stand im Zeitpunkt des Eintritts der voraussichtlich dauernden Unfähigkeit sich selbst den Unterhalt zu verschaffen im 22. Lebensjahr. 3…
…Tochter. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhaltsfestellungen Das Bundesfinanzgericht nimmt es als erwiesen an, dass bei der Tochter der Bf. keine voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, vorliegt. 2. Beweiswürdigung Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis VfGH 10.12.2007, B…
…soweit nicht Art und Umfang eine Änderung ausschließen." Gemäß § 8 Abs. 6 FLAG 1967 ist der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen…
…jede Bedeutung ist, und würde er auch 100 % betragen. Besteht also keine vor dem 21. (bzw. 25.) Lebensjahr eingetretene dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, steht weder Grund- noch Erhöhungsbetrag zu. Für die Einschätzung des Grades der Behinderung sind § 14 Abs. 3 des…
…einem früheren Zeitpunkt. Sollte sich nunmehr ein früherer Zeitpunkt des Eintritts des GdB ergeben, wäre das dritte Gutachten insoweit zu ergänzen bzw. zu berichtigen. ad dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen (Selbsterhaltungsfähigkeit): wurde mit NEIN beantwortet, weil keine Beeinträchtigung vorliege, welche eine dauerhafte…
…nimmt einen derart gravierenden Verlauf, wie sie sich im Beschwerdefall entwickelt hat. 4.1.4. Voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen Ist die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe wegen einer erheblichen Behinderung wie im Beschwerdefall grundsätzlich nach beiden Fallvarianten des § 8 Abs 5…
…Behinderung ist spätestens nach fünf Jahren neu festzustellen, soweit nicht Art und Umfang eine Änderung ausschließen." § 8 Abs 6 FLAG 1967 lautet: "Der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, ist durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales…
…daher ein Kind nur dann, wenn es - auf sich allein gestellt - mit seinen Einkünften auch den fiktiven Geldaufwand zur Erlangung notwendiger Pflegeleistungen decken könnte (OGH 10.04.1997, 2Ob55/97w). voraussichtlich dauernde Unfähigkeit des Kindes, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, in der Rechtsprechung des…
…6 FLAG ergebe, dass der Gesetzgeber nicht nur die Frage des Grades der Behinderung, sondern (bereits seit 1994) auch die (damit ja in der Regel unmittelbar zusammenhängende) Frage der voraussichtlich dauernden Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, der eigenständigen Beurteilung der Familienbeihilfenbehörden entzogen und…
…Gemäß § 8 Abs. 6 FLAG 1967 ist der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Das Bundesfinanzgericht hat unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse…
…sei festgehalten, dass dem Finanzamt systembedingt zur Entscheidung nur die sog. "Metadaten" der Gutachten zur Verfügung stehen, also im Wesentlichen bloß der Behinderungsgrad, die Angabe, ob eine voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, vorliegt, und ob diese vor dem 18. bzw. 21…
…6 FLAG ergebe, dass der Gesetzgeber nicht nur die Frage des Grades der Behinderung, sondern (bereits seit 1994) auch die (damit ja in der Regel unmittelbar zusammenhängende) Frage der voraussichtlich dauernden Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, der eigenständigen Beurteilung der Familienbeihilfenbehörden entzogen und…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf.) ist 1980 geboren. Strittig ist, ob bei ihm eine voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, vor seinem 21. Lebensjahr eingetreten ist. Sein am 25.2.2014 gestellter Eigenantrag auf…
…09.02.2015" II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhaltsfeststellungen Das Bundesfinanzgericht nimmt es als erwiesen an, dass bei der Bf. zwar derzeit eine voraussichtlich dauernde Unfähigkeit vorliegt, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, vorliegt, diese aber nicht vor ihrem 21. Lebensjahr eingetreten ist. 2…
…Durchsicht sämtlicher von uns erstellten Gutachten kann ich nur festhalten, dass nach unseren Kriterien keine Gesundheitsschädigungen vorliegen, welche eine voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich den Unterhalt zu verschaffen bedingen. Ich finde auch keine Hinweise in unseren Unterlagen, dass über die rein körperlichen Beeinträchtigungen hinaus weitere Schädigungen…
…sowie § 8 Abs 5 FLAG 1967 und unter Wiedergabe des Gutachtens vom 13. August 2014 mit der Begründung ab, dass nach der neuerlichen Untersuchung durch die Sachverständige die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, wieder erst ab Jänner 2009 festgestellt worden sei…
…6 FLAG ergebe, dass der Gesetzgeber nicht nur die Frage des Grades der Behinderung, sondern (bereits seit 1994) auch die (damit ja in der Regel unmittelbar zusammenhängende) Frage der voraussichtlich dauernden Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, der eigenständigen Beurteilung der Familienbeihilfenbehörden entzogen und…