…ist, trifft nicht zu. Tatsachen und Beweismittel stellen nur dann taugliche Wiederaufnahmsgründe dar, wenn sie bereits vor Abschluss des Verfahrens, dessen Wiederaufnahme angestrebt wird, bestanden haben (novae causae repertae), aber erst nach rechtskräftigem Abschluss dieses Verfahrens bekannt wurden (vgl. VwGH 23.10.1990, Zl. 89…
…Bezüge finden sich für den Beschwerdezeitraum nunmehr in § 27 Abs. 2 EStG 1988. Verzichtet eine Kapitalgesellschaft causa societatis zu Gunsten eines Gesellschafters auf eine ihm gegenüber bestehende Forderung, so liegt im Zeitpunkt des (allenfalls schlüssigen) Verzichts eine verdeckte Ausschüttung vor (vgl. VwGH 20.01.2010…
…Bezüge finden sich für den Beschwerdezeitraum nunmehr in § 27 Abs. 2 EStG 1988. Verzichtet eine Kapitalgesellschaft causa societatis zu Gunsten eines Gesellschafters auf eine ihm gegenüber bestehende Forderung, so liegt im Zeitpunkt des (allenfalls schlüssigen) Verzichts eine verdeckte Ausschüttung vor (vgl. VwGH 20.01.2010…
…Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wäre, kann nicht festgestellt werden. Daher erfolgte im WJ 2011 jedenfalls vom 1.6.2011-30.9.2011 die Überlassung dieser Wohnung causa societatis durch die Bf an den beherrschenden Gesellschafter, durch diesen an dessen Lebensgefährtin und durch…
…Wohnzwecke), kam es im WJ 2011 (1.6.2011-30.9.2011) zu einer Überlassung dieser Wohnung durch die Bf an den beherrschenden Gesellschafter VNGs BfGs sen. causa societatis , sodann uno actu zu einer weiteren Überlassung der Wohnung durch den beherrschenden Gesellschafter an dessen Lebensgefährtin …
…Beweismittel gestützt werden, die beim Abschluss des wiederaufzunehmenden Verfahrens schon vorhanden waren, deren Verwertung der Partei aber erst nachträglich möglich wurde (so genannte novae causae repertae). Erst nach der Bescheiderlassung zustande gekommene Beweismittel bilden keine taugliche Grundlage für die Wiederaufnahme des Verfahrens (vgl. VwGH 21…
…dann einen Wiederaufnahmsgrund bilden, wenn sie bei Abschluss des Verfahrens schon vorhanden gewesen sind (nova reperta), nicht aber auch, wenn die Tatsachen oder Beweismittel erst nach dem Abschluss des Verfahrens neu entstanden sind (nova causa superveniens, nova producta; VwGH 20.11.1997, 96/15/0221…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. über den Antrag der ASt vertreten durch Causa Wirtschaftstreuhand GmbH., Türkenstraße 25 Tür 8, 1090 Wien, auf aufschiebende Wirkung der Revision gegen den Beschluss des Bundesfinanzgerichts vom 30.10.2018 beschlossen: Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri über den Antrag der Rw, vertreten durch Causa Wirtschaftstreuhand- gesellschaft m.b.H., Türkenstraße 25 Tür 8, 1090 Wien, der den Beschluss des Bundesfinanzgerichts vom 18.10.2018 betreffend die Zurückweisung eines Antrags auf Aufhebung nach § 299…
Eben erlaubt diese Auffassung nach Ansicht des Gerichtes die Berücksichtigung der Ursache des verlorenen Aufwandes nur insoweit, als diese wirkende Ursache ist (causa efficiens) ist. (Nur) als solche ist sie von Bedeutung, nämlich als sie einen Aufwand (selbst) außergewöhnlich werden und den betroffenen Steuerpflichtigen auch…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Richter1*** in der Beschwerdesache ***Verl. N. Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Causa Wirtschaftstreuhand GmbH, Türkenstrasse 25/8, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 29. April 2015 gegen den Bescheid des ehem. Finanzamtes Baden Mödling, nunmehr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Regina Vogt in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Causa Wirtschaftstreuhand GmbH, Türkenstraße 25, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 21. März 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich (ehemals Finanzamt Hollabrunn Korneuburg…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht fasst durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Causa Wirtschaftstreuhand GmbH, Türkenstrasse 25/8, 1090 Wien, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Österreich in einer Angelegenheit betreffend Einkommen- und Umsatzsteuer 2020 den Beschluss: Die Säumnisbeschwerde wird gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch die Causa Wirtschaftstreuhandgesellschaft m.b.H., Türkenstraße 25 Tür 8, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 28.12.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 12…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adresse_Bf., vertreten durch Causa Wirtschaftstreuhand GmbH, Türkenstrasse 25/8, 1090 Wien, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf betreffend Erlassung des Einkommensteuerbescheides und des Umsatzsteuerbescheides für das Kalenderjahr…
…iSd § 284 Abs. 3 BAO durch die Richterin R über den Antrag der ASt KG, Adr., vertreten durch Causa Wirtschaftstreuhandgesellschaft m.b.H., Türkenstraße 25/8, 1090 Wien, den an sie ergangenen Prüfungsauftrag des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 28.6.2017 gemäß …
…in der Beschwerdesache A-GmbH & Co KG, A-Straße, 1XXX Wien, vertreten durch Causa Wirtschaftstreuhandgesellschaft m.b.H., Türkenstraße 25 Tür 8, 1090 Wien, wegen behaupteter Verletzung der Entscheidungspflicht durch das Finanzamt Wien 2/20/21/22 betreffend die Erlassung der Beschwerdevorentscheidung bezüglich des Bescheides…
…R3 und R4, im Beisein des Schriftführers in der Beschwerdesache Bf, Adresse, vertreten durch die Causa Wirtschaftstreuhandgesellschaft m.b.H., Türkenstraße 25 Tür 8, 1090 Wien, gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt 12/13/14 Purkersdorf vom 29.11.2017 betreffend Abweisung des Antrages…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der XY GmbH i.L., Adresse-Bf, vertreten durch YY, als Abwickler, vertreten durch Causa Wirtschaftstreuhand GmbH, Türkenstraße 25/8, 1090 Wien, diese vertreten durch ****, über die Säumnisbeschwerde vom 24. August 2018 wegen Verletzung…
… 284 Abs. 3 BAO durch die Richterin R über den Antrag der X KG, Adr., vertreten durch Causa Wirtschaftstreuhand- gesellschaft m.b.H., Türkenstraße 25 Tür 8, 1090 Wien, den an sie ergangenen Prüfungsauftrag des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 28.6.2017…