…3.2017 stellte der nunmehrige Bf einen Antrag auf Änderung des ESt-Bescheides 2013 gem. § 295a BAO. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Bf den Rücktritt vom Kauf erklärt habe, worauf dieser rückabzuwickeln gewesen sei. Es sei also zu keinem Zufluss eines Kaufpreises gekommen…
…Der laufende Arbeitslohn müsse von demselben Arbeitgeber bezogen werden. Im Jahr 2011 habe die Bf. laufende Bezüge und sonstige Bezüge (Vorteil aus der Ausübung von Stock Options) von A-Deutschland-GmbH erhalten. Die LStRL Rz. 1055 führe aus, dass für die Anwendung der Bestimmungen des …
…klarer hätte es der Gesetzgeber noch ausdrücken sollen? Üblicher Bauplatz: Die Ansicht, dass die EB 24 Jahre vor der Änderung des österreichischen Besteuerungssystems im Privatvermögen den klaren Gesetzeswortlaut zu Lasten der Bürger einschränken können, werde nicht geteilt. Vielmehr führe die Auslegung zu einer Fülle rechtserheblicher…
…klarer hätte es der Gesetzgeber noch ausdrücken sollen? Üblicher Bauplatz: Die Ansicht, dass die EB 24 Jahre vor der Änderung des österreichischen Besteuerungssystems im Privatvermögen den klaren Gesetzeswortlaut zu Lasten der Bürger einschränken können, werde nicht geteilt. Vielmehr führe die Auslegung zu einer Fülle rechtserheblicher…
…auf den von der WGKK übermittelten Lohnzetteln ersichtlich – und ist somit im Jahr des Zuflusses zu versteuern. Aus dem VwGH-Erkenntnis Ro2017/15/0025 ergibt sich, dass das Rehageld nicht als Pensionsleistung einzustufen ist, sodass eine Aufteilung auf die Jahre für die der Anspruch besteht…
…die Ausnahmeregelung des § 19 Abs 1 Z. 3 EStG 1988 auf den Zufluss des Wochengeldes nahe des Jahreswechsels anzuwenden ist. Aus diesem Grunde sind (Nach-)Zahlungen von Wochengeld, in denen das wirtschaftliche Bezugsjahr und das Jahr des Zuflusses voneinander abweichen, und die im Zeitraum zwischen…
…im Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung einzubehalten. Für das abgelaufene Kalenderjahr ist ein Lohnzettel gemäß § 84 an das Finanzamt zu übermitteln. Die Vorschriften über die Gewinnermittlung bleiben unberührt. Grundsätzlich sind Nachzahlungen für vergangene Veranlagungszeiträume nicht diesen (zu denen sie wirtschaftlich gehören), sondern dem Jahr des Zuflusses…
…gelten, in dem der Anspruch bestehe. Die Nachzahlung für das ausbezahlte Rehabilitationsgeld sei in Entsprechung dieser Bestimmung den wirtschaftlich zugehörigen Zeiträumen zuzuordnen. Zudem lägen näher ausgeführte verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Versteuerung des gesamten Rehabilitationsgeldes im Jahr des Zuflusses infolge der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 7…
…im Jahr des ursprünglichen Zuflusses des Kaufpreises im Jahr 2019 oder im Jahr der tatsächlichen Rückzahlung 2026 zu berücksichtigen ist. Hierfür ist, wie oben bereits dargelegt wurde, grundsätzlich auf die materiellrechtlichen Bestimmungen abzustellen und zu ermitteln, ob diese Bestimmungen eine Rückwirkung im Fall nachträglicher Erlösminderungen…
…für die Besteuerung der Grundstücksveräußerung im Rahmen der Einkommensteuer nicht das Vertragsdatum, sondern der Zeitpunkt des Zuflusses des Kaufpreises relevant ist. Das bedeutet, dass die Besteuerung der Grundstücksveräußerung nicht in diesem Veranlagungsjahr vorzunehmen ist, wenn der Kaufpreis nicht in dem Jahr zugeflossen ist (siehe auch…
…Wohnsitzstaat im Zeitpunkt des Zuflusses einer nachträglichen Zahlung aus einem Dienstverhältnis nicht daran, diese Einkünfte zur Progression heranzuziehen. Die zitierte UFS-Entscheidung sei nicht vergleichbar, weil der Abgabepflichtige dort im Zuflusszeitpunkt nicht in Österreich ansässig war. Auch die EAS träfen nicht zu, sie bezögen sich…
…Satz. Die Vorschriften über die Gewinnermittlung bleiben unberührt. Entgegen der Ansicht des BMF (vgl LStR 2002 Rz 631a ff) sind nur Nachzahlungen von Pensionen abweichend vom Zuflussjahr im Jahr des Anspruchs steuerwirksam. Im Ausgabenfall wird eine Abweichung vom Abflussprinzip nur für wiederkehrende Einnahmen normiert, betreffend…
…eröffnet wurden, und ist somit die im gegenständlichen Fall maßgebliche Fassung. Mit dem BudgetbegleitG 2001 wurde im dritten Satz des § 19 Abs. 1 EStG 1988 eine Ausnahme vom Zuflussprinzip für eine bestimmte Art von Nachzahlungen, nämlich für Pensionen (und Bezügen aus der Unfallversorgung), über die…
…VwSlg 11787 A/1985). Entgegen der Ansicht/den Richtlinien des BMF (vgl zur damaligen Rechtslage: LStR 2002 (14. Fassung, Rz 631a ff) sind nur Nachzahlungen von Pensionen abweichend vom Zuflussjahr im Jahr des Anspruchs steuerwirksam. Im Ausgabenfall (Rückzahlung) wird eine Abweichung vom Abflussprinzip nur für…
…Fälligkeit des Entgeltes, noch den Zufluss. Laut Umlaufbeschluss vom September 2015 wurde der Jahresabschluss 2014 genehmigt und auf die Kürzung des Geschäftsführerbezuges im Jahr 2014 verzichtet. Laut Vorlageantrag vom 6.7.2017 "mussten technisch die Verluste erst festgestellt werden, bevor der genaue Kürzungsbetrag im Nachhinein…
…die im Zeitpunkt der Auszahlung der Gewinnbeteiligung in einem aufrechten Dienstverhältnis zur Bf. gestanden haben, die keine individuelle Prämie erhalten haben. Steuerfrei sind pro Mitarbeiter maximal € 3.000 im Kalenderjahr, wobei die Beschäftigungsdauer im Jahr des Zuflusses für die maximale Begünstigung unbeachtlich ist (vgl…
…Zufluss-Abfluss-Prinzip für Nachzahlungen statuiert, über die bescheidmäßig abgesprochen wird oder die aus öffentlichen Mitteln erfolgen. Bisher wurden jahresbezogene Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln bei Steuerpflichtigen, die ihre Einkünfte mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Überschussermittlung ermitteln, entsprechend dem Zufluss-Abfluss-Prinzip im Jahr des Zuflusses…
…wurde erst im Jahr 2011 auf das Konto des Bw überwiesen, weil er die Kosten für den NLP-Practitioner in zwei auf die Jahre 2010 und 2011 verteilten Teilbeträgen geleistet hat. Der Bw hat den Förderbetrag zur Gänze entsprechend dem Zuflussprinzip im Jahr 2011 als…
…Hinsichtlich des Zeitpunktes der Erfassung des Zuflusses werde ersucht, die tatsächliche Faktenlage der Nichtauszahlung entsprechend zu würdigen. Die Beschwerde gegen den Anspruchszinsenbescheid begründete der Bf sinngemäß mit der Argumentation, dass dieser Bescheid mangels Zuflusses an Geschäftsführervergütungen im Jahre 2007 nicht ergehen hätte dürfen. In einer…
…diesem Zeitpunkt noch nicht fälligen Kapitalerträge im Sinne des § 93 Abs. 3, für die anlässlich des Wegzugs keine Meldung gemäß § 95 Abs. 4 Z 3 erfolgt und die Kapitalertragsteuer gemäß § 240 Abs. 3 der Bundesabgabenordnung erstattet worden ist, im Jahr des Zuflusses der Kapitalerträge. Die…