…des § 3 Abs 2 GrEStG rekurriert auf „ein Grundstück", ohne diesen Terminus näher zu definieren. Judikatur und Literatur verstehen unter „Grundstück" eine einzige wirtschaftliche Einheit, wie sie durch bewertungsrechtliche Gegebenheiten zum Ausdruck kommt (vgl. Arnold/Bodis in Arnold/Arnold, GrESt § 3 TZ 181 ff). Nach…
…des § 3 Abs 2 GrEStG rekurriert auf „ein Grundstück“, ohne diesen Terminus näher zu definieren. Judikatur und Literatur verstehen unter „Grundstück“ eine einzige wirtschaftliche Einheit, wie sie durch bewertungsrechtliche Gegebenheiten zum Ausdruck kommt (vgl. Arnold/Bodis in Arnold/Arnold, GrESt § 3 TZ 181 ff). Nach…
…des § 3 Abs 2 GrEStG rekurriert auf „ein Grundstück“, ohne diesen Terminus näher zu definieren. Judikatur und Literatur verstehen unter „Grundstück“ eine einzige wirtschaftliche Einheit, wie sie durch bewertungsrechtliche Gegebenheiten zum Ausdruck kommt (vgl. Arnold/Bodis in Arnold/Arnold, GrESt § 3 TZ 181 ff). Nach…
…entsprechend der räumlichen Nutzung, nach der Nutzfläche. Die Bestimmung wie groß die Nutzfläche eines Gebäudes ist, richtet sich nach steuerrechtlichen = bewertungsrechtlichen Maßstäben und nicht nach mietrechtlichen Kriterien. Gemäß § 53 Bewertungsgesetz ist für die Ermittlung des Gebäudewertes grundsätzlich der umbaute Raum maßgeblich. Als spezielle Norm…
Gemäß § 299 Abs. 1 BAO könne die Abgabenbehörde einen Bescheid aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich nicht als richtig erweist. Bereits in der Begründung des Bescheides vom 9. April 2014 wurde angeführt, dass die Aufhebung erfolgt sei, weil die sich aus dem Sachbescheid ergebende…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***RA***, ***RA-Adr***, über die Beschwerde vom 3. August 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 24. Juli…
Die Amtsvertretung legte dar, dass zwar nicht zu beweisen sei, dass der Beschwerdeführer in der Wohnung im W selbst gewohnt habe, allerdings sei das Mietverhältnis wegen mangelnder Fremdüblichkeit anzuzweifeln. Es liege kein schriftlicher Mietvertrag vor, die Miete sei extrem niedrig bzw. nur ein Hälftebetrag und…
…1 BAO idF BGBl. Nr. 151/1980 lautet: "Wenn die Voraussetzungen für eine Wert-, Art- oder Zurechnungsfortschreibung nach bewertungsrechtlichen Vorschriften vorliegen, so ist in den Fällen einer beantragten Fortschreibung auf den sich aus der Anwendung des Abs. 2 ergebenden Zeitpunkt, in den Fällen einer amtswegigen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***RA***, Rechtsanwalt, ***RA-Adr***, über die Beschwerde vom 22. Juli 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 16…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des 1) Herrn Bf1, X. und der 2) Frau Bf2, X., gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel vom 31. März 2016, EW-AZ x-x-x betreffend Einheitswert des land- u…
Die Feststellungen im Befund des Sachverständigengutachtens stehen im Einklang mit der Aktenlage und wurde diesen von den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nicht entgegengetreten. Vielmehr könne auch dem von der Amtspartei vorgelegten Gutachten des allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen ***Sachverständiger2*** zufolge von einem stark generalsanierungsbedürftigen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A, Adr , vertreten durch Steuerberater, über die Beschwerde vom 28.07.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 25.06.2015, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht…
…es muss der Betrag ermittelt werden, den der Leistungsempfänger aufwenden müsste, um sich die Leistungen am Verbraucherort zu beschaffen. Beim "üblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes" handelt es sich um einen objektiven Maßstab. Maßgeblich ist der Betrag, den der Erwerber zur Erlangung desselben oder eines gleichwertigen Wirtschaftsgutes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***RA***, ***RA-Adr***, über die Beschwerde vom 15. Juli 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 6. Juli…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Ri in der Beschwerdesache Bf, Adr., gegen den Bescheid des FA 1 vom 21. November 2008 betreffend Feststellung zum 1. Jänner 2008 (Wertfortschreibung) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende V und die weiteren Senatsmitglieder R, L1 sowie L2 im Beisein der Schriftführerin Karin Nowotny in der Beschwerdesache der Verlassenschaft nach S, X vertreten…
…aber vorgeworfen werde, der Ehefrau ihres Gesellschafters einen ungerechtfertigten Vorteil verschafft zu haben, sei jedenfalls anhand der Maßstäbe der Angehörigenjudikatur zu überprüfen. Unstrittig ist, dass *4* die Ehefrau von *2* (= Kommanditist im streitgegenständlichen Zeitraum) und zugleich Liegenschaftseigentümerin sowie Baurechtsbestellerin der Liegenschaft ***Adresse 1***, ist.…
…di. der gemeine Wert des unbebauten Grundstückes. Nach den bezughabenden grunderwerbsteuerlichen und bewertungsrechtlichen Bestimmungen sei für Zwecke der Grunderwerbsteuervorschreibung davon auszugehen, dass sich der gemeine Wert des Baurechtes eindeutig nach dem gemeinen Wert des - hier - unbebauten Grundstückes bemißt und diesem entspricht. Der Argumentation der Bf…
…di. der gemeine Wert des unbebauten Grundstückes. Nach den bezughabenden grunderwerbsteuerlichen und bewertungsrechtlichen Bestimmungen sei für Zwecke der Grunderwerbsteuervorschreibung davon auszugehen, dass sich der gemeine Wert des Baurechtes eindeutig nach dem gemeinen Wert des - hier - unbebauten Grundstückes bemißt und diesem entspricht. Der Argumentation der Bf…
…di. der gemeine Wert des unbebauten Grundstückes. Nach den bezughabenden grunderwerbsteuerlichen und bewertungsrechtlichen Bestimmungen sei für Zwecke der Grunderwerbsteuervorschreibung davon auszugehen, dass sich der gemeine Wert des Baurechtes eindeutig nach dem gemeinen Wert des - hier - unbebauten Grundstückes bemißt und diesem entspricht. Der Argumentation der Bf…