…Waren, Überlassung von Kraftfahrzeugen zur Privatnutzung und sonstige Sachbezüge) mit den um übliche Preisnachlässe verminderten üblichen Endpreisen des Abgabeortes anzusetzen sind. Zu den geldwerten Vorteilen gehören alle in Geld messbaren Güter, also bewegliche und unbewegliche Sachen, Rechte und sonstige Vorteile, sofern sich nur ihr Wert…
…Patentregister, eingetragen sind. Die Finanzverwaltung (vgl GebR Rz 466) vertritt die Auffassung, dass Sachen iSd § 16 GebG nur körperliche, bewegliche oder unbewegliche Sachen sind, während unkörperliche Sachen (Rechte, Forderungen) nur dann Sachen iSd § 16 GebG sind, wenn sie in einem inländischen öffentlichen Buch (zB Grundbuch…
…Leistung mit dem im § 15 Abs. 1 EStG normierten Begriff des geldwerten Vorteiles vergleichbar sei. Der Begriff geldwerter Vorteil umfasse alle Güter, also bewegliche und unbewegliche Sachen, Rechte und sonstige Vorteile, deren Wert sich in Geld ausdrücken lasse. - dass § 15 Abs. 3 GebG auf Hausverlosungen…
…Abs. 3 EheG gesetzlich definiert. Bei ehelichem Gebrauchsvermögen handelt es sich gem. § 81 Abs. 2 EheG um bewegliche oder unbewegliche körperliche Sachen, die während aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft dem Gebrauch beider Ehegatten gedient haben; dazu gehören auch Hausrat und Ehewohnung. Eheliche Ersparnisse sind gemäß § 81 Abs…
…Abs. 3 EheG gesetzlich definiert. Bei ehelichem Gebrauchsvermögen handelt es sich gem. § 81 Abs. 2 EheG um bewegliche oder unbewegliche körperliche Sachen, die während aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft dem Gebrauch beider Ehegatten gedient haben; dazu gehören auch Hausrat und Ehewohnung. Eheliche Ersparnisse sind gemäß § 81 Abs…
…habe. Das gegenständliche Haus stelle daher kein Superädifikat dar und habe er daher auch nicht die rechtliche Stellung eines Eigentümers. Beim Baurecht handle es sich um ein dingliches Recht bzw. um eine unbewegliche Sache. Ziel sei die Errichtung langfristig bestehender Bauwerke auf fremdem Grund. Durch…
…die Rechte als Zugehör im Allgemeinen als bewegliche Sachen betrachtet - einhellig zur Ansicht, dass das Jagdrecht (als mit dem Grundeigentum verbunden) als unbewegliche Sache einzuordnen ist (OGH 4.4.1928 SZ 10/272 = JBl 1928,419 = ZBl 1929/14). In der Folge ordnete…
…Grundstücke unterlägen grundsätzlich unbewegliche Sachen. Gemäß § 298 ABGB seien Rechte als bewegliche Sachen anzusehen, wenn sie nicht mit dem Besitz einer unbeweglichen Sache verbunden seien oder gesetzlich zu einer unbeweglichen Sache erklärt werden würden. Zu den mit dem Besitz einer unbeweglichen Sache verbundenen Rechten zählten…
…EuGH hat in Bezug auf nach französischem Recht auf den Erwerb von Baugrundstücken erhobene Eintragungsgebühren entschieden, dass solche Gebühren keine allgemeinen Steuern sind, da sie nur entgeltlich übereignete unbewegliche Sachen betreffen, deren Übertragung mit einer Reihe von Formalitäten verbunden ist, und somit nicht darauf abzielen…
…Gerichtshof hat in Bezug auf nach französischem Recht auf den Erwerb von Baugrundstücken erhobene Eintragungsgebühren entschieden, dass solche Gebühren keine allgemeinen Steuern sind, da sie nur entgeltlich übereignete unbewegliche Sachen betreffen, deren Übertragung mit einer Reihe von Formalitäten verbunden ist, und somit nicht darauf abzielen…
…kann nur derjenige ausüben, dem die Sache auch zugerechnet werden kann. Das ist im gegenständlichen Fall der Verfügungsberechtigte, oder die Person, die zur Sachherrschaft befugt ist. Dingliche Rechte k6nnen sich nicht nur auf unbewegliche Sachen, sondern auch für bewegliche Sache beziehen (Granner, Dingliche Wirkung öffentlicher…
… 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 lit. a GebG sei nach allgemeinem Verständnis jedenfalls jede handelbare körperliche Sache, beweglich oder unbeweglich. Es komme daher nicht darauf an, ob der Gewinst in Form einer Liegenschaft als „geldwerte Leistung“ qualifiziert werden könne um die Gebührenpflicht zu…
…zu der der Steuer unterliegenden Gegenleistung, die für den Erwerb des Grundstückes und für das Zugehör zu demselben bezahlt werden. Angaben und Vereinbarungen der Vertragsparteien über die Bewertung jeweils der unbeweglichen und beweglichen Sachen sind für die Abgabenbehörde nicht bindend; die Aufteilung des Gesamtentgeltes ist…
…für den Erwerb des Grundstückes und für das Zugehör zu demselben bezahlt werden. Angaben und Vereinbarungen der Vertragsparteien über die Bewertung jeweils der unbeweglichen und beweglichen Sachen sind für die Abgabenbehörde nicht bindend; die Aufteilung des Gesamtentgeltes ist nicht allein dem Gutdünken des Steuerpflichtigen überlassen…
…4 - 6 zu § 5). Wird für den Ankauf verschiedener Wirtschaftsgüter, insbesondere von unbeweglichen Sachen einerseits und von beweglichen Sachen andererseits ein einheitlicher Gesamtkaufpreis vereinbart, so gehören die Teile des Kaufpreises zu der der Steuer unterliegenden Gegenleistung, die für den Erwerb des Grundstückes und für das…
…1) Der Beschwerde vom 30.05.2011 gegen den Bescheid Sicherstellungsauftrag vom 02.05.2011 wird teilweise stattgeben und die Sicherstellung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Beschwerdeführers wie folgt angeordnet: | Umsatzsteuer | 2009 | € 266.852,40 Im Übrigen wird die…
…VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit dem als Sicherstellungsauftrag bezeichneten Bescheid des Zollamtes Z. vom 12. Jänner 2017, Zahl: Zahl, wurde "die Sicherstellung für das bewegliche und unbewegliche Vermögen von Herrn A:, Geburtsdatum: Datum, wohnhaft in Adresse, Deutschland, nämlich 1 (ein) Fahrzeug der Marke VW Crafter…
…Bescheid vom 26. Februar 2014 ordnete das Finanzamt mit Sicherstellungsauftrag zur Sicherung der mit Haftungsbescheid gegenüber dem Bf. geltend gemachten Abgabenschuldigkeiten im Betrag von € 66.771,89 die Sicherstellung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Bf. an. Mit Bescheid vom 26. Februar 2014…
…Februar 2014 ordnete das Finanzamt mit Sicherstellungsauftrag zur Sicherung der mit Haftungsbescheid gegenüber dem Bf. geltend gemachten Abgabenschuldigkeiten im Betrag von € 66.771,89 die Sicherstellung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Bf. an. Am 26.2.2014 erließ das Finanzamt Neunkirchen Wr…
…Gleichzeitig wird festgestellt, dass das im Ausland befindliche bewegliche und unbewegliche Nachlassvermögen - aufgrund der Doppelstaatsbürgerschaft der Verstorbenen - nicht mehr in die Zuständigkeit der österreichischen Abhandlungsjurisdiktion fällt und lediglich das in Österreich befindliche unbewegliche Nachlassvermögen in der gegenständlichen Verlassenschaftssache zu berücksichtigen ist, zumal das sonstige ausländische…