…Kredit oder einen betrieblichen Kredit gehandelt habe. Die Zinsen seien daher verdeckte Ausschüttungen und es sei daher Kapitalertragsteuer zu Recht geltend gemacht worden. Da hinsichtlich des Aufwandes betreffend den BMW X5 bis dato nicht durch geeignete Unterlagen weder die tatsächlich betrieblich Verwendung nachgewiesen worden sei…
…keinerlei Unterlagen vorgelegt, die auf die Verwendung des Autos durch andere Personen schließen ließen. Eine schriftliche Vereinbarung der GmbH mit dem Alleingesellschafter über die - private oder betriebliche - Verwendung des BMW X5 wurde nicht vorgelegt. Im Betriebsvermögen war weiters der Audi A4 erfasst, von dem der…
…Wohnsitz mehr. Am 1.6.2015 sei der Mercedes auf die ***H.GmbH*** in ***Y*** (BRD) zugelassen worden. Verwender des Fahrzeugs sei der Beschwerdeführer. Eine betriebliche Verwendung finde nicht statt. In rechtlicher Hinsicht komme die Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG zur Anwendung. Der dauernde…
…Strittig sei, ob dieser unentgeltliche Erwerb von Wirtschaftsgütern betrieblich oder privat veranlasst ist. Der BF werde im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit von Kunden und anderen Unternehmen, anlässlich der Demontage bzw. Reparatur von Anlagen, Material angeboten, welches bei diesen keine weitere Verwendung mehr findet. Es sei…
…Strittig sei, ob dieser unentgeltliche Erwerb von Wirtschaftsgütern betrieblich oder privat veranlasst ist. Der BF werde im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit von Kunden und anderen Unternehmen, anlässlich der Demontage bzw. Reparatur von Anlagen, Material angeboten, welches bei diesen keine weitere Verwendung mehr findet. Es sei…
…Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass aus dem Fahrtenbuch nur 19 Fahrten dem Betrieb der Hausverwaltung zugeordnet werden könnten, diese km-Anzahl ergebe keine betriebliche Verwendung des beschwerdegegenständlichen PKW. Dieser hätte in Deutschland nicht zugelassen werden dürfen, da am angegebenen Ort nur der Firmensitz sei…
…das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Zur Frage der erstmaligen betrieblichen Verwendung eines Gegenstandes als Anlagevermögen, besteht eine eindeutige Judikatur des VwGH zum diesbezüglich…
… 82 Abs. 8 erster Satz KFG eine weitaus überwiegende betriebliche Verwendung des KFZ (mindestens 80% der Gesamtfahrten) nahezu ausschließlich im Ausland jedenfalls zur Voraussetzung habe. Im beschwerdegegenständlichen Fall wäre daher eine weitaus überwiegend betriebliche Nutzung des Fahrzeuges erforderlich (über 80 %), um den dauernden Standort beim…
…des KFG 1967 einem bestimmten Ort außerhalb des Bundesgebietes zugeordnet werden müsse oder nicht. Weiters sei nach der Rechtsprechung des VwGH eine weitaus überwiegende betriebliche Verwendung des Fahrzeuges (mindestens 80 % der Gesamtfahrten) nahezu ausschließlich im Ausland jedenfalls Voraussetzung. Solche Beweise hätte die Beschwerdeführerin nicht vorgelegt…
…abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. G.1. Ladewagen Zur Frage der erstmaligen betrieblichen Verwendung eines Gegenstandes als Anlagevermögen, besteht eine eindeutige Judikatur des VwGH zum diesbezüglich weitgehend vergleichbaren Ertragssteuerrecht (E…
…würde dem in § 166 BAO normierten Grundsatz der Unbeschränktheit und Gleichwertigkeit der Beweismittel widersprechen. 3.) Ebenso wenig hat das Finanzamt dargelegt, aus welchen Gründen eine weitaus überwiegende betriebliche Verwendung im Beschwerdefall nicht als erwiesen angenommen werden kann. Im Hinblick auf den in § 166 BAO normierten…
…werden würden. Aufgrund des eindeutigen Gesetzeswortlautes (Gegenbeweis) ist eine Glaubhaftmachung der weitaus überwiegenden Verwendung in einem anderen Staat nicht ausreichend. Die Beschwerdeführerin führt kein Fahrtenbuch. Der Nachweis einer weitaus überwiegenden betrieblichen Nutzung des gegenständlichen Fahrzeuges im Ausland wurde durch die Beschwerdeführerin bis dato nicht erbracht. …
…Laut Ansicht der Bp ist dies nicht möglich, da eine Einlage nur dann möglich ist, wenn konkrete Umstände darauf schließen lassen, dass zunächst an keine betriebliche Verwendung des Wirtschaftsgutes gedacht war. Der Einreichplan, aus dem eindeutig ersichtlich ist, dass es sich um ein Bürogebäude handelt…
…das Kfz zu Unrecht im Betriebsvermögen befinde. Es werde davon ausgegangen, dass keine weitaus überwiegende betriebliche Verwendung in Deutschland vorliege und eine solche nicht nachgewiesen werden könne. Dieser Nachweis habe damals wie auch heute nicht erbracht werden können. Es hätten nicht einmal Steuerbescheide samt Jahresabschluss…
…S. 32). Gleiches gilt für die (überwiegende) betriebliche Verwendung des Fahrzeuges mit der Fahrgestellnummer durch FH für die TZ. „Sache“ des Beschwerdeverfahrens ist im gegenständlichen Fall der Inhalt des Spruches erster Instanz, sohin die ablehnende Entscheidung über den Vergütungsantrag der Beschwerdeführer vom 24. August 2014…
…ob allenfalls eine betriebliche Verwendung der erworbenen Leistung sichergestellt sei (VwGH 232.2005, 2001/14/0002). Dies sei im konkreten Fall gewährleistet, da festgestellt werden könne, ob die Leistung erbracht und dafür marktübliche Preise verrechnet worden seien und ob eine betriebliche Verwertung der erworbenen Leistungen…
…befreit, wenn die vorwiegende Verwendung (mehr als 80 %) für den begünstigten Zweck (hier: Fahrschulkraftfahrzeug) nachgewiesen wird. Wie bereits in der Stellungnahme vom 8.5.2026 ausgeführt, ist die formale Codeeintragung "27" im Zulassungsschein als Nachweis für eine ausschließliche betriebliche Nutzung des Porsche ***26*** nicht ausreichend…
…Durch das zurückliegende Gewerbeberechtigung wurde die Fahrschule mittlerweile ruhend gemeldet. Der Gesetzgeber fordert im §§ 3 Abs. 3 Z 3 NoVAG 1991 eine diesbezügliche mehr als 80 %-ige betriebliche Verwendung im (mittlerweile ruhend gestellten) Fahrschulbetrieb (Zurücklegung der Gewerbeberechtigung), um die Begünstigung des §§ 12 NoVAG 1991 iVm.…
…53). Die von der Rechtsprechung weitaus überwiegende betriebliche Verwendung des KFZ (mindestens 80 Prozent der Gesamtfahrten in Deutschland) würde für beide Fahrzeuge verneint und die Beschwerde betreffend die oa. Bescheide jeweils abgewiesen. Im fristgerechten Vorlageantrag gegen die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe für die oben angeführten Beschwerdevorentscheidungen…
…Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass aus dem Fahrtenbuch nur 19 Fahrten dem Betrieb der Hausverwaltung zugeordnet werden könnten, diese km-Anzahl ergebe keine betriebliche Verwendung des beschwerdegegenständlichen PKW. Dieser hätte in Deutschland nicht zugelassen werden dürfen, da am angegebenen Ort nur der Firmensitz sei…