…1 IESG, wonach bei der Ausmessung der Höhe des Insolvenz-Ausfallgeldes betagte Forderungen einbezogen werden, da § 19 Abs. 1 dritter Satz EStG 1988 jeweils auf jenen Kalendermonat abstellt, in welchen materiell-rechtlich die Fälligkeit der Forderung fällt, hier also auf den jeweils zu entlohnenden Monat…
…das er während des Insolvenzverfahrens erlangt (Insolvenzmasse), dessen freier Verfügung entzogen." Gemäß § 14 Abs. 2 IO gelten betagte Forderungen im Insolvenzverfahren als fällig. Erwägungen Unbestritten ist der Sachverhalt, wonach die Umsatzsteuernachforderung, auf die sich der Säumniszuschlag bezieht, bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das…
…Das Finanzamt hat bis dato keine Forderungen in diesem Insolvenzverfahren angemeldet. Forderungen des Finanzamtes sind im Insolvenzverfahren anzumelden. Gemäß § 14 Abs. 2 IO werden betagte Forderungen mit Insolvenzeröffnung fällig. Entsprechend dem Urteil des Bundesfinanzgerichtes waren sämtliche Haftungen spätestens mit 15.10.2012 fällig und sind…
…Das Finanzamt hat bis dato keine Forderungen in diesem Insolvenzverfahren angemeldet. Forderungen des Finanzamtes sind im Insolvenzverfahren anzumelden. Gemäß § 14 Abs. 2 IO werden betagte Forderungen mit Insolvenzeröffnung fällig. Entsprechend dem Urteil des Bundesfinanzgerichtes waren sämtliche Haftungen spätestens mit 15.10.2012 fällig und sind…
…19 Abs. 2 IO wird die Aufrechnung dadurch nicht ausgeschlossen, dass die Forderung des Gläubigers oder des Schuldners zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch bedingt oder betagt oder dass die Forderung des Gläubigers nicht auf eine Geldleistung gerichtet war. Gemäß § 20 Abs. 1 IO…
…1 IESG, wonach bei der Ausmessung der Höhe des Insolvenz-Ausfallgeldes betagte Forderungen einbezogen werden. § 19 Abs. 1 dritter Satz EStG 1988 stellt jeweils auf jenen Kalendermonat ab, in welchen materiell-rechtlich die Fälligkeit der Forderung fällt, hier also auf den jeweils zu entlohnenden Monat…
…Buchegger, InsR I § 20 Rz 9). Da im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine bedingte/betagte Forderung vorliegen könne, stehe der Beschwerdegegnerin auch keine Ver-/Aufrechnungsbefugnis mit deren Insolvenzforderungen zu. 2.3) Selbst wenn man entgegen der hier vertretenen Rechtsansicht die „Kerntheorie“ anwenden wolle, stehe…
…1 IO kann nach der Konkurseröffnung wegen einer Forderung gegen den Schuldner an den zur Insolvenzmasse gehörigen Sachen kein richterliches Pfand- oder Befriedigungsrecht erworben werden (Exekutionssperre). Gemäß § 14 Abs. 2 IO gelten betagte Forderungen im Insolvenzverfahren als fällig. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH…
…1 IESG, wonach bei der Ausmessung der Höhe des Insolvenz-Ausfallgeldes betagte Forderungen einbezogen werden. § 19 Abs. 1 dritter Satz EStG 1988 stellt jeweils auf jenen Kalendermonat ab, in welchen materiell-rechtlich die Fälligkeit der Forderung fällt, hier also auf den jeweils zu entlohnenden Monat…
… 25 IO (bzw. davor KO) gelöst wird. Nach § 3 Abs. 1 IESG gelten betagte Forderungen als fällig. Ist der Gemeinschuldner Arbeitgeber und ist das Arbeitsverhältnis bereits angetreten, so kann es nach § 25 Abs. 1 KO bzw. IO vom Arbeitnehmer durch vorzeitigen Austritt (Konkurseröffnung als wichtiger…
…1 IESG, wonach bei der Ausmessung der Höhe des Insolvenz-Ausfallgeldes betagte Forderungen einbezogen werden. § 19 Abs. 1 dritter Satz EStG 1988 stellt jeweils auf jenen Kalendermonat ab, in welchen materiell-rechtlich die Fälligkeit der Forderung fällt, hier also auf den jeweils zu entlohnenden Monat…
…1 IESG, wonach bei der Ausmessung der Höhe des Insolvenz-Ausfallgeldes betagte Forderungen einbezogen werden. § 19 Abs. 1 dritter Satz EStG 1988 stellt jeweils auf jenen Kalendermonat ab, in welchen materiell-rechtlich die Fälligkeit der Forderung fällt, hier also auf den jeweils zu entlohnenden Monat…
…nach § 25 Konkursordnung (KO) gelöst wird. Nach § 3 Abs. 1 IESG gelten betagte Forderungen als fällig. Ist der Gemeinschuldner Arbeitgeber und ist das Arbeitsverhältnis bereits angetreten, so kann es nach § 25 Abs. 1 KO vom Arbeitnehmer durch vorzeitigen Austritt, wobei die Konkurseröffnung als wichtiger Grund…
…109). Weiters gelten gemäß § 14 Abs. 2 IO betagte Forderungen als fällig. Die Einhebung der gegenständlichen Abgabenschuld ist daher nur im Rahmen der Bestimmung des § 128 IO quotenmäßig im Wege der Verteilung der Masse durch den Masseverwalter möglich. Ein Zahlungsaufschub gemäß § 212a BAO stellt einen…
…109). Weiters gelten gemäß § 14 Abs. 2 IO betagte Forderungen als fällig. Die Einhebung der gegenständlichen Abgabenschuld ist daher nur im Rahmen der Bestimmung des § 128 IO quotenmäßig im Wege der Verteilung der Masse durch den Masseverwalter möglich. Ein Zahlungsaufschub gemäß § 212a BAO stellt einen…
…109). Weiters gelten gemäß § 14 Abs. 2 IO betagte Forderungen als fällig. Die Einhebung der gegenständlichen Abgabenschuld ist daher nur im Rahmen der Bestimmung des § 128 IO quotenmäßig im Wege der Verteilung der Masse durch den Masseverwalter möglich. Ein Zahlungsaufschub gemäß § 212a BAO stellt einen…
…Da gemäß § 14 Abs. 2 IO betagte Forderungen im Insolvenzverfahren als fällig gelten, unterscheidet sich daher die kridamäßige Verteilung im Insolvenzverfahren von der Gleichbehandlung der fälligen Verbindlichkeiten vor dem Konkurs. Darüber hinaus kann auch der Abzug von Masseforderungen vor Errechnung der Quote nicht unberücksichtigt bleiben…
… 25 IO (bzw. davor KO) gelöst wird. Nach § 3 Abs. 1 IESG gelten betagte Forderungen als fällig. Ist der Gemeinschuldner Arbeitgeber und ist das Arbeitsverhältnis bereits angetreten, so kann es nach § 25 Abs. 1 KO bzw. IO vom Arbeitnehmer durch vorzeitigen Austritt (Konkurseröffnung als wichtiger…
…Eine solche Einlösung stehe durchaus mit den Schuldscheinen in Einklang. Schon Tripes komme zum Ergebnis, dass auch eine betagte, nicht fällige Forderung durch Zahlung des gesamten aushaftenden Darlehensrestes gemäß § 1422 ABGB eingelöst werden könne. Der Berechnung des Barwertes seien exakt jene Zahlungen zugrunde gelegt worden…
…bleiben Forderungen, die uneinbringlich sind, außer Ansatz. Nach § 26 GebG gelten für die Bewertung der gebührenpflichtigen Gegenstände, insoweit nicht in den Tarifbestimmungen abweichende Bestimmungen getroffen sind, die Vorschriften des Bewertungsgesetzes 1955, BGBl. Nr. 148, mit der Maßgabe, dass bedingte Leistungen und Lasten als unbedingte, betagte…