…Nach der Judikatur des Bundesfinanzgerichtes und des Verwaltungsgerichtshofes ist ein nach der Beschwerdeerledigung unerledigter Aussetzungsantrag als unbegründet abzuweisen. Das Aussetzungsverfahren verlangt ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer unerledigten Beschwerde, weshalb eine Bewilligung der Aussetzung ab dem Zeitpunkt der Beschwerdeerledigung nicht mehr in Betracht kommt…
…Nach der Judikatur des Bundesfinanzgerichtes und des Verwaltungsgerichtshofes ist ein nach der Beschwerdeerledigung unerledigter Aussetzungsantrag als unbegründet abzuweisen. Das Aussetzungsverfahren verlangt ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer unerledigten Beschwerde, weshalb eine Bewilligung der Aussetzung ab dem Zeitpunkt der Beschwerdeerledigung nicht mehr in Betracht kommt…
…Nach der Judikatur des Bundesfinanzgerichtes und des Verwaltungsgerichtshofes ist ein nach der Beschwerdeerledigung unerledigter Aussetzungsantrag als unbegründet abzuweisen. Das Aussetzungsverfahren verlangt ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer unerledigten Beschwerde, weshalb eine Bewilligung der Aussetzung ab dem Zeitpunkt der Beschwerdeerledigung nicht mehr in Betracht kommt…
…Nach der Judikatur des Bundesfinanzgerichtes und des Verwaltungsgerichtshofes ist ein nach der Beschwerdeerledigung unerledigter Aussetzungsantrag als unbegründet abzuweisen. Das Aussetzungsverfahren verlangt ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer unerledigten Beschwerde, weshalb eine Bewilligung der Aussetzung ab dem Zeitpunkt der Beschwerdeerledigung nicht mehr in Betracht kommt…
…Nach der Judikatur des Bundesfinanzgerichtes und des Verwaltungsgerichtshofes ist ein nach der Beschwerdeerledigung unerledigter Aussetzungsantrag als unbegründet abzuweisen. Das Aussetzungsverfahren verlangt ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer unerledigten Beschwerde, weshalb eine Bewilligung der Aussetzung ab dem Zeitpunkt der Beschwerdeerledigung nicht mehr in Betracht kommt…
…Nach der Judikatur des Bundesfinanzgerichtes und des Verwaltungsgerichtshofes ist ein nach der Beschwerdeerledigung unerledigter Aussetzungsantrag als unbegründet abzuweisen. Das Aussetzungsverfahren verlangt ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer unerledigten Beschwerde, weshalb eine Bewilligung der Aussetzung ab dem Zeitpunkt der Beschwerdeerledigung nicht mehr in Betracht kommt…
…angefochten wird, in denen er von einem Anbringen abweicht (bzw wenn der Bescheid amtswegig ergangen ist). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sowie des Bundesfinanzgerichtes ist Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer noch nicht erledigten Beschwerde gegen die Abgabenschuld. Ab dem…
…2002/17/0212). Der Antrag auf Aussetzung der Einhebung der Zwangsstrafe wurde daher zu Recht abgewiesen. Im Übrigen ist nach der Rechtsprechung des VwGH sowie des UFS ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer noch nicht erledigten Beschwerde gegen die Abgabenschuld Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren…
…H 5-6, 36). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sowie des Bundesfinanzgerichtes ist Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer noch nicht erledigten Beschwerde gegen die Abgabenschuld. Ab dem Zeitpunkt der Beschwerdeerledigung kommt eine Bewilligung des Aussetzungsantrages nicht mehr in Betracht…
…einer bewilligten Aussetzung zu verfügen gewesen wäre und eine Bewilligung der Aussetzung ab dem Zeitpunkt der Erledigung der Rechtsmittel im Festsetzungsverfahren nicht mehr in Betracht kommt. Das Aussetzungsverfahren verlangt ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer unerledigten Beschwerde. Auf ein solches Rechtsschutzinteresse kann die Bf…
…einer bewilligten Aussetzung zu verfügen gewesen wäre und eine Bewilligung der Aussetzung ab dem Zeitpunkt der Erledigung der Rechtsmittel im Festsetzungsverfahren nicht mehr in Betracht kommt. Das Aussetzungsverfahren verlangt ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer unerledigten Beschwerde. Auf ein solches Rechtsschutzinteresse kann der Bf…
…Nach der Judikatur des Bundesfinanzgerichtes und des Verwaltungsgerichtshofes ist ein nach der Beschwerdeerledigung unerledigter Aussetzungsantrag als unbegründet abzuweisen. Das Aussetzungsverfahren verlangt ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer unerledigten Beschwerde, weshalb eine Bewilligung der Aussetzung ab dem Zeitpunkt der Beschwerdeerledigung nicht mehr in Betracht kommt…
…Nach der Judikatur des Bundesfinanzgerichtes und des Verwaltungsgerichtshofes ist ein nach der Beschwerdeerledigung unerledigter Aussetzungsantrag als unbegründet abzuweisen. Das Aussetzungsverfahren verlangt ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer unerledigten Beschwerde, weshalb eine Bewilligung der Aussetzung ab dem Zeitpunkt der Beschwerdeerledigung nicht mehr in Betracht kommt…
…allen Folgen einer potenziell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung belastet werden. Nach überwiegender Rechtsprechung des VwGH sowie des UFS sei Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer noch nicht erledigten Beschwerde gegen die Abgabenschuld. Ab dem Zeitpunkt der Beschwerdeerledigung komme eine Bewilligung des…
…Rz 12 zu § 212a). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sowie des Bundesfinanzgerichtes ist Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer noch nicht erledigten Beschwerde gegen die Abgabenschuld. Ab dem Zeitpunkt der Beschwerdeerledigung kommt eine Bewilligung des Aussetzungsantrages nicht mehr in Betracht…
…Rz 12 zu § 212a). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sowie des Bundesfinanzgerichtes ist Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer noch nicht erledigten Beschwerde gegen die Abgabenschuld. Ab dem Zeitpunkt der Beschwerdeerledigung kommt eine Bewilligung des Aussetzungsantrages nicht mehr in Betracht…
… 212a Tz 12). Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren ist ein bestehendes Rechtschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer noch nicht erledigten Berufung gegen die Abgabenschuld. Aus den aufgezeigten Gründen war daher der Beschwerde des Bf. gegen die Abweisung seines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung der Erfolg zu versagen…
…sehr wohl aber mehrere Zinstatbestände, die dem Verwaltungsgerichtshof - solange der nationale Gesetzgeber keine entsprechende Regelung getroffen hat - in Verfahren beantragter Zinsen von Umsatzsteuer-Ansprüchen eine Rechtsanalogie zur Auflösung des derzeit bestehenden Normenkonflikts zwischen nationalem Recht und (nicht unmittelbar anwendbarem) Unionsrecht erlauben. In entsprechender Anwendung des…
…wenn sie nicht zulässig ist. Voraussetzung jedes Rechtsmittels ist das Vorliegen einer Beschwer, d.h. eines Rechtsschutzbedürfnisses des Rechtsmittelwerbers. Fehlt die Beschwer, so ist das Rechtsmittel unzulässig (BFG 25.6.2014, RV/3200103/20149). Im gegenständlichen Fall wurde eine Beschwerde gegen einen nicht existenten Bescheid…
… Ich kann mir nicht Erklären wie es sein kann dass trotz bestehenden Parkscheins eine Strafe verhängt wurde. Ich habe mich an diesem Tag auch nur von 10 Minuten vom KFZ wegbewegt wie nachfolgende Screenshot dokumentiert. Mit ist klar dass mit der Nutzung der Handyparken-App…