…vom 14.02.2019 verhängte Geldstrafe nicht tat- und schuldangemessen ist, ist nach der aus den Verwaltungsakten sich ergebenden Sach- und Beweislage auszuschließen. Erlässt der Magistrat der Stadt Wien ein Straferkenntnis, darf er Verfahrenskosten festsetzen (§ 64 VStG). Die bereits bezahlten EUR 36,00 sind daher…
…€ 734,18 offen aushaftet, bei korrekter Buchung (der als Strafbeträge gedachten Ratenzahlungen mittels Verrechnungsweisung) ein Strafbetrag von € 3.000,00 noch offen wäre. Dazu bleibt festzuhalten, dass auch bereits bezahlte Geldstrafen im Gnadenweg nachgesehen werden können, da nach dem Wortlaut des § 187 FinStrG …
…ist der bereits bezahlte Betrag (§ 49a Abs. 9 VStG) zurückzuzahlen (vgl. Weilguni in Lewisch/Fister/Weilguni, VStG § 49a Rz 26 m. w. N.). Wenn auch die rechtzeitige Überweisung einer mit einer Anonymverfügung verhängten Geldstrafe mangels Angabe der Identifikationsnummer keine Sperrwirkung hinsichtlich des einzuleitenden ordentlichen Verwaltungsstrafverfahrens…
…ist der bereits bezahlte Betrag (§ 49a Abs. 9 VStG) zurückzuzahlen (vgl. Weilguni in Lewisch/Fister/Weilguni, VStG § 49a Rz 26 m. w. N.). Wenn auch die rechtzeitige Überweisung einer mit einer Anonymverfügung verhängten Geldstrafe mangels Angabe der (richtigen) Identifikationsnummer keine Sperrwirkung hinsichtlich des einzuleitenden ordentlichen…
…ordnungsgerecht bezahlter Strafbetrag, dessen Zahlung vom Beschuldigten im Zuge des anschließend geführten Verwaltungsstrafverfahrens nachgewiesen wird, ist auf eine im folgenden Verfahren wegen dieser Tat verhängte Geldstrafe anzurechnen. Kommt es zu keiner Bestrafung (zB Einstellung des Verfahrens oder Ausspruch einer Ermahnung), ist der bereits bezahlte Betrag…
…ist der bereits bezahlte Betrag (§ 49a Abs. 9 VStG) zurückzuzahlen (vgl. Weilguni in Lewisch/Fister/Weilguni, VStG § 49a Rz 26 m. w. N.). Wenn auch die rechtzeitige Überweisung einer mit einer Anonymverfügung verhängten Geldstrafe mangels Angabe der Identifikationsnummer keine Sperrwirkung hinsichtlich des einzuleitenden ordentlichen Verwaltungsstrafverfahrens…
…des Beschwerdeverfahrens iHv € 12,00 ist zusammen mit dem Beitrag zu den Kosten des behördlichen Verfahrens iHv € 10,00 (insgesamt somit € 22,00) an den Magistrat der Stadt Wien zu entrichten. Die bereits bezahlte Geldstrafe von € 60,00 wird angerechnet. IV…
…frist- oder ordnungsgerecht bezahlter Strafbetrag, dessen Zahlung vom Beschuldigten im Zuge des anschließend geführten Verwaltungsstrafverfahrens nachgewiesen wird, ist auf eine im fortgesetzten Verfahren verhängte Geldstrafe anzurechnen. Kommt es zu keiner Bestrafung (zB Einstellung des Verfahrens oder Ausspruch einer Ermahnung), ist der bereits bezahlte Betrag zurückzuzahlen…
…wegen der Verwaltungsübertretung eine Geldstrafe von 60 Euro, und bei Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 12 Stunden verhängt. Der Bf. erhob gegen Strafverfügung fristgerecht (E-Mail vom 01.07.2016) Einspruch und führte aus, dass die Parkstrafe von ihm bereits bezahlt worden sei. Dem Einspruch war…
…oder ordnungsgerecht bezahlter Strafbetrag, dessen Zahlung vom Beschuldigten im Zuge des anschließend geführten Verwaltungsstrafverfahrens nachgewiesen wird, ist auf eine im fortgesetzten Verfahren verhängte Geldstrafe anzurechnen. Kommt es zu keiner Bestrafung (z.B. Einstellung des Verfahrens oder Ausspruch einer Ermahnung), ist der bereits bezahlte Betrag zurückzuzahlen…
…die verhängte Geldstrafe angerechnet. Der zu zahlende Gesamtbetrag beträgt daher EUR 22,00. ... Begründung: Das Fahrzeug wurde beanstandet, weil es ohne gültigen Parkschein abgestellt war. Nach Erhalt der Anonymverfügung teilten Sie der Behörde per E-Mail mit, dass Sie die Strafe bereits bezahlt hätten und…
…oder ordnungsgerecht bezahlter Strafbetrag, dessen Zahlung vom Beschuldigten im Zuge des anschließend geführten Verwaltungsstrafverfahrens nachgewiesen wird, ist auf eine im fortgesetzten Verfahren verhängte Geldstrafe anzurechnen. Kommt es zu keiner Bestrafung (z.B. Einstellung des Verfahrens oder Ausspruch einer Ermahnung), ist der bereits bezahlte Betrag zurückzuzahlen…
…ist der bereits bezahlte Betrag (§ 49a Abs. 9 VStG) zurückzuzahlen (vgl. Weilguni in Lewisch/Fister/Weilguni, VStG § 49a Rz 26 m. w. N.). Wenn auch die rechtzeitige Überweisung einer mit einer Anonymverfügung verhängten Geldstrafe mangels Angabe der Identifikationsnummer keine Sperrwirkung hinsichtlich des einzuleitenden ordentlichen Verwaltungsstrafverfahrens…
… 25 Abs. 2 BFGG als Vollstreckungsbehörde bestimmt. Der zur Zahlung verbleibende Betrag von 48 Euro (Geldstrafe ) samt 10 Euro (Beitrag zu den Kosten des behördlichen Verfahrens), zusammen 58 Euro, abzüglich dem bereits bezahlten Betrag von Euro 48,00, der anzurechnen ist, somit also Euro 10…
…bereits am 29.06.2016 überwiesen habe. Mit 04.10.2016 erließ der Magistrat der Stadt Wien ein Straferkenntnis, mit welchem über den Bf. eine Geldstrafe iHv EUR 60,00 bzw. eine Ersatzfreiheitsstrafe von 12 Stunden festgesetzt wurde. Für den seitens des Bf. bereits bezahlten…
…ist der bereits bezahlte Betrag (§ 49a Abs. 9 VStG) zurückzuzahlen (vgl. Weilguni in Lewisch/Fister/Weilguni, VStG § 49a Rz 26 m. w. N.). Wenn auch die rechtzeitige Überweisung einer mit einer Anonymverfügung verhängten Geldstrafe mangels Angabe der Identifikationsnummer keine Sperrwirkung hinsichtlich des einzuleitenden ordentlichen Verwaltungsstrafverfahrens…
…frist- oder ordnungsgerecht bezahlter Strafbetrag, dessen Zahlung vom Beschuldigten im Zuge des anschließend geführten Verwaltungsstrafverfahrens nachgewiesen wird, ist auf eine im fortgesetzten Verfahren verhängte Geldstrafe anzurechnen. Kommt es zu keiner Bestrafung (zB Einstellung des Verfahrens oder Ausspruch einer Ermahnung), ist der bereits bezahlte Betrag zurückzuzahlen…
…falschen Rechtsinstrumentes das nunmehr anhängig gewesene Finanzstrafverfahren verbindlich auch für die Finanzstrafbehörde beendet. Hätte die laut dem Vorbringen des Beschwerdeführers am 19. November 2004 bezahlte Geldstrafe von € 22.000,00 tatsächlich einen Teil des von der Staatsanwaltschaft Wien geprüften finanzstrafrechtlichen Lebenssachverhaltes betroffen, so käme …
… 25 Abs. 2 BFGG als Vollstreckungsbehörde bestimmt. Der zur Zahlung verbleibende Betrag von 67,00 Euro (Geldstrafe) samt 10,00 Euro (Beitrag zu den Kosten des behördlichen Verfahrens), abzüglich der bereits bezahlten 36,00 Euro, zusammen somit 41,00 Euro, ist an den Magistrat der…
…67/196701202840/2019, über den Bf. eine Geldstrafe in der Höhe von 60 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Stunden. In der Strafverfügung wurde der bereits vom Bf. geleistete Betrag von 36 Euro auf den zu zahlenden Betrag angerechnet, der zu…