…08, S 561. Eine andere Außendiensttätigkeit, deren vorrangiges Ziel nicht die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen ist (zB Kontroll- oder Inkassotätigkeit, beratende Tätigkeit), zählt nicht als Vertretertätigkeit (VwGH 18.12.13, 2009/13/0261 zu einem EDV Organisationsberater“; VwGH 30.9.15, 2012/15/0125 ; LStR 406…
…wie auch Frau Bf3, bis zum Sommer 2014 an der Schule2 unterrichtet. In einer Mittagspause sind wir unter anderem auf ihre Tätigkeit neben der Schule ins Gespräch gekommen. Welche beratenden Leistungen der Beschwerdeführerin haben sie in Anspruch genommen? G.G. Ich habe bei ihr 2…
…die Streitjahre betreffend) 51 Kunden namentlich an. Auch aus diesem Umstand schließt der Senat, dass die beratende Tätigkeit der Bf in den Streitjahren den hobbymäßigen Rahmen nicht sprengte, zumal die Bf in der Berufung auch selbst einräumte, die Entwicklung der Einnahmen sei in den Streitjahren…
…Ro 2019/13/0024). Eine andere Außendiensttätigkeit, deren vorrangiges Ziel nicht die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen ist, ist keine Vertretertätigkeit (z.B. Kontroll- oder Inkassotätigkeit, beratende Tätigkeit; vgl. VwGH 18.12.2013, 2009/13/0261, mwN). Der Arbeitnehmer muss ausschließlich Vertretertätigkeit ausüben. Dass die Vertretertätigkeit "vorrangig…
…von Geschäftsabschlüssen ist, ist keine Vertretertätigkeit (zB Kontroll- oder Inkassotätigkeit, beratende Tätigkeit) (vgl. Lenneis in Jakom, EStG6, § 16 Rz 66). Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen hat, steht nur eine "völlig untergeordnete andere Tätigkeit" der Inanspruchnahme des Vertreterpauschales nicht entgegen (vgl. die hg. Erkenntnisse vom…
…ist, ist keine Vertretertätigkeit, wie zB Kontroll- oder Inkassotätigkeit, und beratende Tätigkeiten (vgl. Lenneis in Jakom, EStG6, § 16 Rz 66). Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen hat, steht nur eine "völlig untergeordnete andere Tätigkeit" der Inanspruchnahme des Vertreterpauschales nicht entgegen (vgl. VwGH 24. Februar 2005…
…Sie sind nicht berechtigt, mit Kunden Verträge abzuschließen, sondern üben lediglich eine beratende Tätigkeit aus. Sie sind nicht an persönliche Weisungen der Bf gebunden, wir behalten uns jedoch das Recht auf Erteilung von sachlichen Rahmenweisungen vor. Sie sind berechtigt, sich bei der Erbringung der Leistung…
…Ein Arbeitnehmer muss eine ausschließliche Vertretertätigkeit ausüben (VwGH 30.9.2015, 2012/15/0125). Eine andere Außendiensttätigkeit, etwa eine beratende Tätigkeit, ist keine Vertretertätigkeit (VwGH 27.4.2017, Ra 2015/15/0030). Gemäß § 1 Abs 1 des Rezeptpflichtgesetzes (BGBl Nr 413/1972) bestimmt der Bundesminister…
…Tätigkeit gewerblich ausgeübt wird. Beratende Tätigkeiten, die bereits unter § 98 Abs. 1 Z 2 EStG erfasst sind (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) können daher keine kaufmännische oder technische Beratung im Sinne der Z 3 darstellen. Die unter § 22 Z 1 lit. b EStG zu subsumierende Tätigkeit…
…Geschäftsabschlüssen ist (zB Kontroll- oder Inkassotätigkeit, beratende Tätigkeit) zählt nicht als Vertretertätigkeit (UFS vom 23.7.2012, RV/1696-W/12 und BFG vom 4.8.2014, RV/7102363/2014). Auf Grund der im vorgelegten Dienstvertrag u. in der Arbeitgeberbestätigung beschriebenen Tätigkeit, ist nicht erkennbar…
…beratende Tätigkeit, Inkassotätigkeit), ist keine Vertretertätigkeit (vgl. VwGH 18.12.2013, 2009/13/0261, mit weiteren Nachweisen). Im Zuge des Vorhalteverfahrens wurden vom Bf jeweils ein Arbeitsvertrag für seine Tätigkeit vom 1.1. bis 31.3 2016 und ein Dienstvertrag für seine Tätigkeit vom 1…
…hier die Tätigkeit eines Energieberaters statt eines Energievertreters an. Ein Energieberater gäbe in erster Linie die Beratung und Hilfestellung zu nachhaltig geringeren Energiekosten durch bestmögliche Energieeinsparung und effiziente Nutzung erneuerbarer Energieträger. Da die vorrangige Aufgabe eines Energieberaters nicht der Geschäftsabschluss, sondern eine beratende Tätigkeit vor…
…ist (zB Kontroll- oder Inkassotätigkeit, beratende Tätigkeit), zählt nicht als Vertretertätigkeit (Jakom/Ebner, EStG, 2023, § 16 Rz 66 mwN). Wie sich aus den Feststellungen ergibt, besteht die Tätigkeit des Beschwerdeführers zu einem erheblichen Teil aus der Schulung von Patienten, Ärzten und Pflegepersonal in der Anwendung…
…von Geschäftsabschlüssen ist, ist keine Vertretertätigkeit (z.B. Kontroll- oder Inkassotätigkeit, beratende Tätigkeit; VwGH 18.12.2013, 2009/13/0261, mwN). Auch die für konkrete Aufträge erforderliche Tätigkeit im Innendienst gehört zur Vertretertätigkeit. Hiezu zählen etwa Abrechnungen mit Kunden, Nachweis des Arbeitseinsatzes, Einholung von Weisungen…
…Geschäftsabschlüssen ist, ist keine Vertretertätigkeit (zB Kontroll- oder Inkassotätigkeit, beratende Tätigkeit; vgl VwGH 18.12.2013, 2009/13/0261, mwN). Auch die für konkrete Aufträge erforderliche Tätigkeit im Innendienst gehört gem § 1 Z 9 dritter Satz VO BGBl II 382/2001 zur Vertretertätigkeit. Hierzu zählen…
…Ro 2019/13/0024, mwN). Eine andere Außendiensttätigkeit, deren vorrangiges Ziel nicht die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen ist, ist keine Vertretertätigkeit (zB Kontroll- oder Inkassotätigkeit, beratende Tätigkeit; vgl VwGH 18.12.2013, 2009/13/0261, mwN). Vertreter im Sinne der Verordnung ist auch, wer Geschäftsabschlüsse lediglich…
…die für konkrete Aufträge erforderliche Tätigkeit im Innendienst. Von der Gesamtarbeitszeit muss dabei mehr als die Hälfte im Außendienst verbracht werden. Eine andere Außendiensttätigkeit, deren vorrangiges Ziel nicht die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen ist, ist hingegen keine Vertretertätigkeit (zB Kontroll- oder Inkassotätigkeit, beratende Tätigkeit - vgl Wanke…
…beratende Tätigkeit). Laut Stellenbeschreibung Ihrer Firma üben Sie überwiegend als "regionaler Post Partnermanager" eine Kontroll- und Betreuungstätigkeit aus und das vorrangige Ziel besteht nicht aus der Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen. Die Vertreterpauschale steht daher nicht zu." In den Einkommensteuerbescheiden für 2012 vom 21.01.2015 und…
…einen Konkursantrag gestellt; mit Beschluss des BG G vom 9.1.2014 eröffnete dieses das Schuldenregulierungsverfahren). Der Kern der beratenden Tätigkeit in Form von Gesprächen/Erläuterungen habe in den Streitjahren bei den einzelnen inländischen Firmen an deren Betriebsstandorten durch den Beschwerdeführer persönlich stattgefunden. Sein Stiefsohn…
…Geschäftsabschlüssen ist, ist keine Vertretertätigkeit (zB Kontroll- oder Inkassotätigkeit, beratende Tätigkeit; vgl VwGH 18.12.2013, 2009/13/0261, mwN). Auch die für konkrete Aufträge erforderliche Tätigkeit im Innendienst gehört gem § 1 Z 9 dritter Satz VO BGBl II 382/2001 zur Vertretertätigkeit. Hierzu zählen…