…des § 30 Abs. 1 EStG 1988 ist und wenn ja, ob der Veräußerungserlös von der Besteuerung ausgenommen ist, weil es sich bei einer Zwangsversteigerung um einen behördlichen Eingriff im Sinn des § 30 Abs. 2 Z 3 EStG 1988 handelt. Private Grundstücksveräußerungen sind gemäß § 30 Abs…
…welche Rechtsentwicklungen nach Ansicht der Bf mittelbar den Tatbestand nach § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG beeinflussten. Nach den Gesetzesmaterialien zur GrEStG-Novelle 2014 "entspreche" die neu eingefügte Befreiung (Z 8: für Grundstückserwerbe infolge eines behördlichen Eingriffs) "der bestehenden Befreiung von Immobilienertragsteuer" gem. § 30 Abs…
…Bf mittelbar den Tatbestand nach § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG beeinflussten. Nach den Gesetzesmaterialien zur GrEStG-Novelle 2014 "entspreche" die neu eingefügte Befreiung (Z 8: für Grundstückserwerbe infolge eines behördlichen Eingriffs) "der bestehenden Befreiung von Immobilienertragsteuer" gem. § 30 Abs. 2 Z 3 EStG 1988…
…Abs. 1 Z 8 GrEStG sei der Erwerb eines Grundstückes infolge eines behördlichen Eingriffs oder auf Grund eines Rechtsgeschäftes zur Vermeidung eines solchen nachweisbar unmittelbar drohenden Eingriffs von der Besteuerung ausgenommen. Als behördlicher Eingriff komme nur eine Enteignung oder eine Beschränkung von Eigentumsrechten in Betracht…
…von 20% überschreitet. Weder die Übertragung der Trennfläche Nr. 2 an die Gemeinde noch der zwischen den übrigen Vertragsparteien erfolgte „Ringtausch“ hätte durch die Gemeinde durch einen behördlichen Eingriff zwangsweise durchgesetzt werden können. Weder das NÖ RaumordnungG noch die NÖ Bauordnung enthält neben der Abtretung…
…von 20% überschreitet. Weder die Übertragung der Trennfläche Nr. 2 an die Gemeinde noch der zwischen den übrigen Vertragsparteien erfolgte „Ringtausch“ hätte durch die Gemeinde durch einen behördlichen Eingriff zwangsweise durchgesetzt werden können. Weder das NÖ RaumordnungG noch die NÖ Bauordnung enthält neben der Abtretung…
… 30 Abs. 2 Z 3 EStG geltend. Das in Rede stehende Veräußerungsgeschäft hat sich nämlich ausschließlich und unmittelbar als Folge von Schritten, die zur Vermeidung eines nachweisbar unmittelbar drohenden behördlichen Eingriffs von unserem Mandanten gesetzt worden sind, ergeben. III. Zur näheren Begründung für die Inanspruchnahme…
…enteignungsähnlicher Wirkung beschränkt wird (vgl. VwGH 25.10.1995, 94/15/0009). Als "behördlicher Eingriff" kommt daher in erster Linie eine Enteignung oder die Beschränkung von Eigentumsrechten mit enteignungsähnlicher Wirkung in Betracht (vgl. VwGH 23.3.2010, 2005/13/0017). Die Enteignung muss für die…
…Die nach der Z 13 MRG vereinbarten Kündigungsgründe sind im Vertrag unter § 15 aufgezählt. Der Eintritt des Auflösungsgrundes im Falle eines Elementarereignisses oder ein behördlicher Eingriff, der der Bestandgeberin zurechenbar ist (zB nach einem Brand), ist grundsätzlich als nicht wahrscheinlich einzustufen. Alle anderen vereinbarten Kündigungsgründe…
…behördlicher Eingriff vorliegt oder ein solcher zumindest droht. Wenn der Beschwerdeführer ausführt, dass die OMV Gas GmbH gemäß § 145 Gaswirtschaftsgesetz theoretisch die Möglichkeit hätte den Beschwerdeführer zu enteignen, so ist dem entgegen zu halten, dass es dies nicht ausreichend ist um vom Drohen eines behördlichen…
…behördlicher Eingriff vorliegt oder ein solcher zumindest droht. Wenn der Beschwerdeführer ausführt, dass die OMV Gas GmbH gemäß § 145 Gaswirtschaftsgesetz theoretisch die Möglichkeit hätte den Beschwerdeführer zu enteignen, so ist dem entgegen zu halten, dass es dies nicht ausreichend ist um vom Drohen eines behördlichen…
…Bf mittelbar den Tatbestand nach § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG beeinflussten. Nach den Gesetzesmaterialien zur GrEStG-Novelle 2014 "entspreche" die neu eingefügte Befreiung (Z 8: für Grundstückserwerbe infolge eines behördlichen Eingriffs) "der bestehenden Befreiung von Immobilienertragsteuer" gem. § 30 Abs. 2 Z 3 EStG 1988…
…Spruch, womit letztlich der insgesamt auf nur 2012 gerichtete Behördenwille klar bestätigt wird. Naturgemäß hat irgendein behördlicher Eingriffsbedarf zu einem nie existenten Einkommensteuerbescheid 2009 vom 1.10.2013 nie bestanden, wohl aber zum zweifelsfrei prüfungsverfangenen Einkommensteuer(erst)bescheid 2012 vom 1.10.2013. 5. in…
…1 bis Z 4 die Ausnahmen von der Besteuerung taxativ angeführt. Diese betreffen die Veräußerung eines Hauptwohnsitzes, die Veräußerung selbst hergestellter Gebäude, Veräußerungen aufgrund (drohender) behördlicher Eingriffe sowie bestimmte Tauschvorgänge von Grundstücken (vgl. Pkt. 4 "Rechtslage"). Nur wenn die Veräußerung unter einen dieser Befreiungstatbestände fällt…
…unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, Prüfungsmaßstab ist die Rechtswidrigkeit; Zweck eines Maßnahmenbeschwerdeverfahrens ist die nachträgliche Feststellung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit einer derartigen behördlichen Maßnahme an Hand der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Setzung der Amtshandlungen. Gemäß § 152 Abs. 1 FinStrG ist eine Beschwerde gegen…
…1. Parteienvorbringen und Sachverhalt 1.1. Maßnahmenbeschwerde Mit Eingabe vom 11.1.2016, eingelangt am 12.1.2016 per Telefax beim Bundesfinanzgericht, ergriff die Beschwerdeführerin (Bf.) gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt das Rechtsmittel der Maßnahmenbeschwerde. Die Bf. beantragte gemäß § 24 Abs. 1…
…bis 6 gehören. 2. Wenn Wirtschaftsgüter infolge eines behördlichen Eingriffs oder zur Vermeidung eines solchen nachweisbar unmittelbar drohenden Eingriffs veräußert werden. (4) Als Einkünfte sind der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Im Falle der Veräußerung eines angeschafften…
…oder diese den Organen der Abgabebehörden oder der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse unmittelbar vor Ort in elektronischer Form zugänglich zu machen. Sofern für die Beschäftigung der entsandten Arbeitnehmer/innen im Sitzstaat des/der Arbeitgebers/Arbeitgeberin eine behördliche Genehmigung erforderlich ist, ist auch die Genehmigung bereitzuhalten…
…keine Darlegung in welche Grundrechte eingegriffen wurde, es muss aber jedenfalls die abstrakte Möglichkeit einer Beeinträchtigung in konkreten Rechten dargestellt werden. Der Verwaltungsgerichtshof hat dazu bereits ausgeführt, dass vor Fällung einer Sachentscheidung zu prüfen ist, „ob durch die Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt im…
…gemäß § 283 BAO vom 12.06.2017 betreffend die Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- oder Zwangsgewalt durch Organe der Finanzpolizei der belangten Behörde Finanzamt zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…