…von begünstigten Rechtsträgern im Sinne der §§ 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (zB Trainer, Masseure) gewährt werden, in Höhe von bis zu 60 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 540 Euro pro Kalendermonat der…
…von begünstigten Rechtsträgern im Sinne der §§ 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (zB Trainer, Masseure) gewährt werden, in Höhe von bis zu 60 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 540 Euro pro Kalendermonat der…
…2. KommStG 1993 tätig seien. Sämtliche Dienstverhältnisse dienten dem mildtätigen Hilfsbetrieb, der zudem auch befreite Fürsorgezwecke unterstütze. Zusammenfassung: Es stehe außer Streit, dass der Bf ein abgabenrechtlich begünstigter Rechtsträger iSd §§ 34 ff BAO sei. Der Bf verfolge den Zweck, körperlich, geistig oder psychisch beeinträchtigte Personen…
…prüfen. Im Sinne der Bestimmungen der §§ 34 ff. BAO stehen in Abgabenvorschriften vorgesehene Begünstigungen zu, wenn die begünstigten Zwecke (gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke) sowohl nach der Rechtsgrundlage als auch nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gefördert werden. Gemäß § 35 Abs. 1 BAO sind…
…sondern sind die Vereinszwecke im Wesentlichen auf das Wohl der Mitglieder des Vereins gerichtet. Auch aus diesem Grund ist der BF die Gemeinnützigkeit im Sinne der §§ 34 ff BAO abzusprechen. Gem. § 8 Abs 1 KStG 1988 bleiben bei der Ermittlung des Einkommens Einlagen und…
…die Voraussetzungen der §§ 34 ff BAO, insbesondere die für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erforderliche Voraussetzung der Unmittelbarkeit erfüllt und im Sinne des österreichischen Rechts als gemeinnützig zu beurteilen ist. Eine unmittelbare Förderung begünstigter Zwecke liegt nur vor, wenn der begünstigte Zweck durch den Rechtsträger selbst…
…keine im Sinne der gesetzlichen Bestimmung des § 4a Abs. 5 leg cit begünstigte Einrichtung, d.h. keine Körperschaft iSd § 1 Abs. 2 Z 1 u. 2 KStG 1988, dar. Die Bf. entspricht aufgrund ihrer rechtlichen Konstruktion aber auch nicht den Voraussetzungen die gem. § 34 BAO…
…Überschüsse zugunsten der medizinischen Versorgung der burgenländischen Bevölkerung im Sinne des § 2 zu verwenden. Im Falle der Auflösung der Gesellschaft fällt ihr gesamtes Vermögen an die „Y--GmbH“, die dieses in gemeinnütziger Weise (§§ 34 ff BAO) zum Zweck der Krankenversorgung und Gesundheitspflege der burgenländischen Bevölkerung…
…und Abs. 5 Z 1 bis 3 a) Die Körperschaft dient ausschließlich Zwecken nach Maßgabe der §§ 34 ff der BAO. b) Die Körperschaft oder deren Vorgängerorganisation (Organisationsfeld mit eigenem Rechnungskreis) dient seit mindestens drei Jahren ununterbrochen im Wesentlichen unmittelbar begünstigten Zwecken gemäß Abs. 2 Z…
…entsprechen die vorgelegten Statuten den Gemeinnützigkeitsbestimmungen der §§ 34 ff. BAO. Mit Eingabe vom 22.10.2007 erklärte der Bf. gemäß § 6 Abs. 3 UStG 1994 ab dem Kalenderjahr 2006 den Verzicht auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer. Für die Veranlagungszeiträume 2007 bis 2009 gab der Bf…
…Personen, die ausschließlich mit Forschungs- oder Lehraufgaben der genannten Art für die österreichische Wissenschaft oder Wirtschaft und damit verbundenen wissenschaftlichen Publikationen oder Dokumentationen befasst und gemeinnützig im Sinne der §§ 34 ff der Bundesabgabenordnung sind. Abs. 4: Begünstigte Einrichtungen für die Erfüllung der in Abs. 2…
…juristische Personen, die ausschließlich mit Forschungs- oder Lehraufgaben der genannten Art für die österreichische Wissenschaft oder Wirtschaft und damit verbundenen wissenschaftlichen Publikationen oder Dokumentationen befasst und gemeinnützig im Sinne der §§ 34 ff der Bundesabgabenordnung sind. (4) Begünstigte Einrichtungen für die Erfüllung der in Abs. 2…
…des gerichtlichen Vergleiches vom September 2012 eine Zuwendung im Sinne des § 27 EStG 1988 darstellt und ob infolge dessen ein KESt-Abzug vorzunehmen gewesen ist. Gem. § 167 Abs. 2 BAO hat das Bundesfinanzgericht unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen…
…wenn auch typischer nützlicher Aufwendungen des Mieters im Sinne der §§ 1097, 1037 ABGB. Der Ersatz anderer nützlicher Aufwendungen, die also nicht nach § 10 Abs 3 MRG begehrt werden können, kann aber trotzdem, allerdings unter den Voraussetzungen der §§ 1097, 1037 ff ABGB verlangt werden (8 Ob…
…Übergang der Zuständigkeit auf das BFG Am 31. Dezember 2013 war die gegenständliche Berufung beim unabhängigen Finanzsenat anhängig und ist daher die Zuständigkeit zur Entscheidung gemäß § 323 Abs. 38 BAO auf das Bundesfinanzgericht übergegangen und ist die Rechtssache als Beschwerde im Sinne des Art 130…
…2 Iit. c BAO im Wettbewerb befindet, zumal die Leistungen offenbar auch zu marktüblichen Preisen angeboten werden. Hinsichtlich des begünstigungsschädlichen Geschäftsbetriebes wird unter anderem auf die Vereinsrichtlinien lt. Rz. 261 verwiesen. Stehen die vom begünstigten Rechtsträger unterhaltenen Betriebe nachArt der bspw. in Gastronomiebetrieben veräußerten Waren…
…von begünstigten Rechtsträgern im Sinne der §§ 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (zB Trainer, Masseure) gewährt werden, in Höhe von bis zu 120 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 720 Euro pro Kalendermonat der…
…von begünstigten Rechtsträgern im Sinne der §§ 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (zB Trainer, Masseure) gewährt werden, in Höhe von bis zu 120 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 720 Euro pro Kalendermonat der…
…die von begünstigten Rechtsträgern im Sinne der §§ 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes sei, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer gewährt würden, in Höhe von 60 Euro pro Einsatztag (2009: 30 Euro), höchstens aber 540 Euro pro Kalendermonat der Tätigkeit…
…Voraussetzung für die Berücksichtigung des Freibetrags ist, dass ein Rechtsträger als iSd §§ 34 ff BAO begünstigt anzusehen ist. Unstrittig kann festgestellt werden, dass die Bf. ein gemeinnütziger Verein iSd §§ 34 ff BAO ist und als solcher der beschränkten Steuerpflicht iSd § 5 Z 6 KStG unterliegt…