…4 i Vbg mit Abs 1 im Zeitpunkt der Gewährung der Gebühr." ad c.) Erfassungsnummer Steuernummer - Gesellschaftsteuer, BVE v. 17.07.2012 "Betrifft: auflösend bedingter Forderungsverzicht des Gesellschafters Herrn yx vom 4. April 2007 Die Berufung vom 16. März 2012 gegen den Bescheid vom 23…
…15.11.2017 ausgeführt, kommt es auf den Inhalt der Rückstehungserklärung an, ob im Einzelfall bloß eine Stundung, ein Zuwarten des Gesellschafters mit der Geltendmachung seiner Forderung oder ein aufschiebend oder auflösend bedingter Forderungsverzicht vorliegt (vgl. VwGH 21.10.2010, 2008/16/0110; VwGH 9…
… 1 Bedingter Forderungsverzicht (1) Der Gläubiger verzichtet mit sofortiger Wirkung auf einen Teilbetrag der in der Präambel bezeichneten Forderung in Höhe von Euro 218.000,00 (2009) bzw. 224.000,00 (2010) gegenüber dem Schuldner einschließlich Zinsen und Kosten. (2) Dieser Forderungsverzicht erfolgt unter der…
…war nicht möglich, da laut der in der Steuererklärung angegebenen Begründung aus dem Zuschuss keine Steuerbelastung resultiert." In der Steuererklärung war dargelegt: „Gesellschaftsrechtlich bedingter Verzicht auf eine Forderung in Höhe von € 600.000,- um den Fortbestand der Gesellschaft zu sichern." Am 27. Oktober 2008…
…nicht möglich, da laut der in der Steuererklärung angegebenen Begründung aus dem Zuschuss keine Steuerbelastung resultiert." In der Steuererklärung war dargelegt: „Gesellschaftsrechtlich bedingter Verzicht auf eine Forderung in Höhe von € 1,670.000,- um den Fortbestand der Gesellschaft zu sichern." Am 27. Juni 2008…
…ebenso privat ausleihen können. Selbst das Finanzamt konnte im Rahmen der Betriebsprüfung (2009-2011) anfänglich nicht mit Sicherheit feststellen, ob es sich um eine Schenkung oder um einen betrieblich veranlassten Forderungsverzicht handelt. Wie soll man dann diese Abklärung von einem Steuerberater verlangen, der mit der…
…X***, dem Ehemann von ***A*** ***X*** (Alleingesellschafterin und Geschäftsführerin der Beschwerdeführerin), ist. Ein nicht durch die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners bedingter, sondern aus nicht betriebsbedingten Gründen freiwillig geleisteter Verzicht auf eine Forderung stellt bei der Steuerveranlagung einen das Einkommen der Körperschaft nicht mindernden Vorgang dar (vgl…
…X***, dem Ehemann von ***A*** ***X*** (Alleingesellschafterin der Beschwerdeführerin), ist. Ein nicht durch die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners bedingter, sondern aus nicht betriebsbedingten Gründen freiwillig geleisteter Verzicht auf eine Forderung stellt bei der Steuerveranlagung einen das Einkommen der Körperschaft nicht mindernden Vorgang dar (vgl. VwGH 17…
…Gruppe war der Forderungsverzicht auflösend bedingt, zumal mit Entstehen des Steuerausgleichsanspruches anstelle des Verzichts in Höhe der angemessenen Steuerausgleichsansprüche eine Kompensation der gegenseitigen Forderungen erfolgte, was jedoch lediglich unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 BewG berücksichtigt werden könnte. § 5 BewG "Auflösend bedingter Erwerb" lautet…
…Falle eines Rangrücktrittes der Liquidationsfall ein und wird dabei ein aufschiebend bedingter Verzicht auf die Forderung schlagend, so besteht keine Gesellschaftsteuerpflicht (vgl. VwGH 21.10.2010, 2008/16/0110). Genauso wenig besteht aber auch eine Gesellschaftsteuerpflicht für Forderungsverzichte zugunsten einer bereits in Liquidation befindlichen Gesellschaft…
…Falle eines Rangrücktrittes der Liquidationsfall ein und wird dabei ein aufschiebend bedingter Verzicht auf die Forderung schlagend, so besteht keine Gesellschaftsteuerpflicht (vgl. VwGH 21.10.2010, 2008/16/0110). Genauso wenig besteht aber auch eine Gesellschaftsteuerpflicht für Forderungsverzichte zugunsten einer bereits in Liquidation befindlichen Gesellschaft…
…von € 91.484,96 gewinnerhöhend in Ansatz und begehrte zunächst, den Forderungsverzicht der Bank als steuerlich begünstigten Sanierungsgewinn zu behandeln. (3) Das Finanzamt führte im Jahr 2007 eine das Streitjahr umfassende abgabenbehördliche Prüfung durch. Im Prüfungsbericht vom 15.1.2008 führte die Prüferin unter…
…rechtsgeschäftlich verzichtet hat und dafür eine laut seinem Vertreter nicht werhaltige Beteiligung erhalten hatte, ein Indiz dafür dar, dass der mittels Vergleich vereinbarte Forderungsverzicht des Bf. gegenüber der G GmbH kein betrieblich bedingter, sondern ein gesellschaftsrechtlich veranlasster Vorgang war. Darauf weist auch die Tatsache hin…
…also Fremdkapital erreicht werden sollte. Darüber hinaus kann bei dem vorliegenden Sachverhalt durchaus von der wirtschaftlichen Notwendigkeit der Eigenkapitalzufuhr ausgegangen werden. Der auflösend bedingte Forderungsverzicht ist daher gesellschaftsrechtlich veranlasst und ist ungeachtet der Bezeichnung als Darlehen als Einlage zu qualifizieren. Der Zuschuss erhöht die Anschaffungskosten…
…Kaufvertrag dadurch aufschiebend bedingt gewesen sei, dass aus dem Kaufpreis die Lastenfreistellung erwirkt werden könne, sei der Verlassenschaftskurator in weiterer Folge bemüht gewesen, Zusagen zur Forderungsreduktion der Pfandgläubiger zu erwirken. Nach schwierigen Verhandlungen habe der Verlassenschaftskurator Zusagen zu Abschlagszahlungen, unter teilweisen Forderungsverzichten der Pfandgläubiger erwirken…
…B" mit dem Buchungstext "Forderungsverzicht" erlösneutral auf das Eigenkapitalkonto umgebucht. Der Betriebsprüfer und ihm folgend das Finanzamt gelangten im Prüfungsbericht bzw im angefochtenen Bescheid und in der zwischenzeitlich erlassenen Berufungsvorentscheidung mit ausführlicher Begründung sinngemäß zu folgendem Schluss: Mit der Erfüllung der in der Vereinbarung vom…
…gesetzt, um die Zahlung einzutreiben (Seite 3). Die Nichteintreibung der Forderung stelle einen Forderungsverzicht dar. Zum 31.12.2010 seien der ***X1-GmbH*** "abschließend effektiv weitere Mittel" entzogen worden und sei daher dieses Datum als Zeitpunkt des Zuflusses (der verdeckten Ausschüttung) zu sehen (Seite 4)…
…allein noch nicht den Schluss, die verbuchten Forderungen gegen den Gesellschafter seien im Hinblick auf dessen unzureichende Bonität ohne Wert (vgl dazu nochmals das zitierte Erkenntnis vom 17.12.2014). Erforderlich sei der Nachweis eines wirksamen Forderungsverzichts. Der Umstand allein, dass von Seiten der GmbH…
…fest, dass seitens des Geschäftsführers der Bf. ein (zumindest bedingter) Vorsatz gefasst wurde, der auf Hinterziehung von Darlehensgebühr gerichtet war. Es kommt daher hier die verlängerte Verjährungsfrist für "hinterzogene" Abgaen nicht zur Anwendung und waren die in den Jahren 2008 und 2009 verwirklichten Rechtsvorgänge iSd …
…dem dort zugrundeliegenden Fall die Forderungsverzichte jedenfalls zu einer Werterhöhung geführt hätten, da die Entschuldung vorgenommen worden sei, um eine Abtretung der Anteile überhaupt erst zu ermöglichen. Uneinbringliche Forderungen, die durch Besserungsvereinbarungen ausgebucht würden, die im Falle einer Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse auflösend bedingt seien…