… 33 TP 9 GebG festgesetzt. Zur Berechnung der Bemessungsgrundlage hat das Finanzamt das vereinbarte monatliche Entgelt von 3.400 € zuzüglich USt für die Dauer von 30 Monaten (18 Monate + bedingte Vertragsverlängerung um 12 Monate) herangezogen, sodass die Gebühr 2.448 € betragen hat. Dagegen…
…Pächters zwingend aus. Der Vorlageantrag enthält kein weiteres Vorbringen, das hinsichtlich Laufzeit und bedingte Laufzeitverlängerung/Optionsmöglichkeit über bereits vom BFG entschiedene Fälle hinausgeht. Es wird daher ersucht die Beschwerde als unbegründet abzuweisen." Die Bf. hat mit Vereinbarung vom 26.03.2014 betreffend den in Punkt…
…auf Vertragsverlängerung zu. Es liegt ein inhaltlich schon vorausbestimmtes Vertragsverhältnis vor, das durch Ausübung der Option eine Verlängerung der ursprünglich befristeten Vertragsdauer bewirkt. Gemäß § 26 GebG 1957 gelten für die Bewertung gebührenpflichtiger Gegenstände grundsätzlich die Vorschriften des Bewertungsgesetzes 1955 mit der Maßgabe, dass bedingte Leistungen…
…dass das im Vertrag vereinbarte Recht nicht Optionsrecht, sondern Vorbestandsrecht genannt wurde, in seiner Ausgestaltung aber einem Optionsrecht gleich sei. Für die Vertragsverlängerung sei entgegen den Ausführungen der Bf. kein neuer Vertragsabschluss, keine neue Willenseinigung der Vertragspartner nötig, sondern nur eine einseitige Erklärung des Bestandnehmers…
…Hand, jederzeit das Vertragsverhältnis aufzulösen. Es war somit von einer bestimmten Vertragsdauer von 15 Jahren auszugehen. Darüber hinaus wurde eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils fünf Jahre eingeräumt. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet eine Vertragsverlängerung durch Optionsausübung nichts anderes als die Beifügung einer Potestativbedingung…
…Versicherungsprämie für die Vertragsdauer | € 9.378,00 | Bemessungsgrundlage für die Gebühr | € 403.871,40 In der dagegen eingebrachten Berufung (nunmehr Beschwerde) wandte die Beschwerdeführerin (Bf) im Wesentlichen ein, die belangte Behörde übersehe, dass ein Vertragsverhältnis nur eine Vertragsdauer haben könne…
…ist daher die Bestimmung des § 17 Abs. 4 GebG 1957 auf Optionen anzuwenden. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet eine Vertragsverlängerung durch "Optionsausübung" nichts anderes als die Beifügung einer Potestativbedingung, bei deren Eintritt sich die Geltungsdauer des Vertrages verlängert, und dass eine solche Bedingung…
…Nr. 148, mit der Maßgabe, dass bedingte Leistungen und Lasten als unbedingte, betagte Leistungen und Lasten als sofort fällige zu behandeln sind und dass bei wiederkehrenden Leistungen die Anwendung der Bestimmungen des § 15 Abs. 1 über den Abzug der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen und…
…Ausübung des Kündigungsrechts. Vor diesem Hintergrund liegt einerseits eine (durch den Kündigungsverzicht bedingte) bestimmte Vertragslaufzeit von 25 Jahren und andererseits ein daran anschließendes Mietverhältnis auf unbestimmte Dauer vor. - Vervielfacher: Als Bemessungsgrundlage für die bestimmte Vertragslaufzeit ist der Höchstbetrag des 18-fachen Jahreswerts iSd § 33 TP…
…Mieterin zum Ende des 5. Vertragsjahres), durch die vertraglich bezeichneten Kündigungsmöglichkeiten, nicht aufgehoben werden kann. Zusätzlich wird auch die Option der Vertragsverlängerung in Pkt.III.2. nach Ablauf um weitere 10 Jahre eingeräumt. Die im Vertrag unter Punkt III.3. festgelegten (bzw. verbleibenden) Kündigungsgründe ergeben…
…gemäß § 200 Abs. 1 BAO eine Rechtsgeschäftsgebühr von 37.320,67 € fest. Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage ging das Finanzamt von einer bestimmten Vertragsdauer von 10 Jahren und einer Option auf Vertragsverlängerung von 10 weiteren Jahren aus, weshalb es nach § 33 TP 5 Abs…
…Juli 2016 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Das Finanzamt begründete die Entscheidung wie folgt: "Vertragsverlängerungen durch Optionsausübung bedeuten nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nichts anderes als die Beifügung einer Potestativbedingung, bei deren Eintritt sich die Geltungsdauer des Vertrages verlängert und ist eine solche Bedingung…
…dass im Falle einer Vertragsverlängerung zuerst der Mietzins neu verhandelt werden und dann ein neuer Vertrag abgeschlossen werden müsse. Sohin sei mit diesem Vertrag keine aufschiebend bedingte Option eingeräumt worden. Die Frage der Vorsitzenden “Welcher der vereinbarten Kündigungsgründe der Vermieterin gibt dieser-Ihrer Ansicht nach…
…dahin begründet, dass es sich bei einer Vertragsverlängerung durch Optionsausübung um nichts anderes als eine gebührenrechtlich nicht maßgebende Potestativbedingung handle. Gleiches gelte für Optionen, durch deren Ausübung ein neues Vertragsverhältnis wirksam werde. Es handle sich um einen Fall eines durch Ausübung aufschiebend bedingten Vertrages, der…
…ab Mietbeginn abgeschlossen und in Vertragspunkt 5.2. wird der Bf. eine Vertragsverlängerungsoption von einmal 5 Jahren eingeräumt. Vertragspunkt 16.1 lautet wie folgt: Ungeachtet der eingegangenen Vertragsdauer ist der Vermieter berechtigt, diesen Vertrag jederzeit aus wichtigen Grund mit sofortiger Wirkung gemäß § 1118 ABGB aufzulösen…
…ist) oder eben von einer bestimmten in eine unbestimmte Vertragsdauer übergeht. Einer neuerlichen Willenseinigung beider Vertragsparteien über die Vertragsverlängerung bedarf es auch im Fall eines Übergangs von der bestimmten in die unbestimmte Vertragsdauer nicht; vielmehr liegt auch in diesem Fall eben bloß die Verlängerung der…
…insoweit nicht in den Tarifbestimmungen abweichende Bestimmungen getroffen sind, die Vorschriften des Bewertungsgesetzes mit der Maßgabe, dass bedingte Leistungen und Lasten als unbedingte, betagte Leistungen und Lasten als sofort fällige zu behandeln sind und dass bei wiederkehrenden Leistungen die Anwendung der Bestimmungen des § 15 Abs…
…Option eine nicht beachtliche bedingte Leistung iSd § 26 GebG dar. (UFS 29.4.2009, RV/2785-W/02; RV/2786-W/02). Der gegenständliche Mietvertrag wurde grundsätzlich und ausdrücklich auf eine Dauer von 25 Jahren vereinbart - mit einer Option zur Vertragsverlängerung auf 5 Jahre und…
…Kündigungsmöglichkeiten ihrem Gewicht und ihrer Wahrscheinlichkeit nach nicht umfassender Natur sind. Warum dies aber der Fall sein sollte, führt die belangte Behörde mit keinem Wort aus; sie bleibt jegliche Begründung dafür schuldig." Die Behörde gehe davon aus, dass die Kündigungsmöglichkeiten von nicht hinreichender Bedeutung wären…
… VwGH 16.10.2014, 2011/16/0169 mwN). Die belangte Behörde übersehe, dass im vorliegenden Fall alle Kündigungsmöglichkeiten offenstehen würden; die gesetzliche Beschränkung hinsichtlich der Anwendbarkeit mancher Kündigungsgründe führe nämlich zu keinem (vertraglichen) Kündigungsverzicht und sei für die Qualifizierung als Bestandvertrag mit unbestimmter Dauer nicht…