…ausgeführt, dass es sich bei den geltend gemachten Kosten für Bekleidung nicht um typische Berufskleidung bzw. Arbeitsschutzkleidung gehandelt habe und die Ausgaben für „bürgerliche Kleidung“ auch wenn diese ausschließlich in Ausübung der beruflichen Tätigkeit getragen werde, zu den nichtabzugsfähigen Ausgaben der Lebensführung zu rechnen sei…
…sondern um schwarze Hosenanzüge ohne darauf eingewebtes oder eingesticktes Unternehmensemblem - und somit um bürgerliche Kleidung - handle. Im Vorlageantrag wiederholte die Beschwerdeführerin (in Folge: Bf.) die Argumente der Beschwerde und beantragte eine mündliche Verhandlung vor dem Senat. In der mündlichen Verhandlung wurden einige Fragen zum Sachverhalt…
…dürfen Aufwendungen und Ausgaben für die Lebensführung nicht abgezogen werden, selbst wenn sie zur Förderung des Berufs des Steuerpflichtigen erfolgen. 3. Aufwendungen für bürgerliche Kleidung gehören regelmäßig zu den Kosten der Lebensführung. Dies gilt auch dann, wenn die Kleidung tatsächlich nur während der Arbeitszeit getragen…
…gerichteten Beschwerde vom 20. April 2021 gab die Beschwerdeführerin an, dass es sich - wie aus den Rechnungen ersichtlich sei - um bürgerliche Kleidung handle, die über die Grundausstattung hinausgehe und daher eine berufliche Veranlassung anzunehmen sei. In der abweisenden Beschwerdevorentscheidung vom 31. Mai 2021 wies das…
…die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellen Aufwendungen für Kleidung, soweit es sich nicht um typische Berufskleidung, sondern um sogenannte bürgerliche Kleidung (Zivilanzüge, Straßenanzüge, weiße Hemden etc.) handelt, die vom Steuerpflichtigen überdies privat genutzt…
…1 Z 2 lit. a EStG 1988 nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig, auch wenn die Kleidung tatsächlich nur in der Arbeitszeit getragen wird, wenn es sich dabei um bürgerliche Kleidung und nicht um typische Berufskleidung handelt (vgl. z.B. die hg. Erkenntnisse vom 8…
…erwuchs in Rechtskraft. 2.) Am 24. August 2014 wurde von BC (einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht) ein Antrag auf Vergütung der Normverbrauchsabgabe eingebracht. Dieser Antrag betraf das Kraftfahrzeug der Marke R mit der Fahrgestellnummer 1111 und dem Verwendungszeitraum 22.09.2012 bis 15.12.2013…
…dass die Umbuchung des Guthabens eines Abgabepflichtigen, der nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähig ist, gemäß § 215 Abs. 3 BAO voraussetze, dass dieser Gesellschafter nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts im eigenen Namen über dieses anteilige Guthaben verfügen könne. Es ist daher als Vorfrage zu klären…
…dass die Umbuchung des Guthabens eines Abgabepflichtigen, der nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähig ist, gemäß § 215 Abs. 3 BAO voraussetze, dass dieser Gesellschafter nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts im eigenen Namen über dieses anteilige Guthaben verfügen könne. Es ist daher als Vorfrage zu klären…
…dass die Umbuchung des Guthabens eines Abgabepflichtigen, der nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähig ist, gemäß § 215 Abs. 3 BAO voraussetze, dass dieser Gesellschafter nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts im eigenen Namen über dieses anteilige Guthaben verfügen könne. Es ist daher als Vorfrage zu klären…
…Zeitpunkt des Ergehens der Erledigungen des Finanzamtes am 3.2.2015 und 5.2.2015 bestand die gegenständliche Hausgemeinschaft somit nicht mehr. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts wie der beschwerdegegenständlichen HG besteht - anders als bei Personengesellschaften des Handelsrechts - nach ihrer Auflösung die Parteifähigkeit nicht weiter…
…33, wie folgt begründet: "Nach der Judikatur des VwGH (VwGH 15.12.2003, 2003/17/0309) sind im öffentlichen Recht mangels spezieller Vorschriften über die rechtlichen Voraussetzungen einer Aufrechnung die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts heranzuziehen. Für die Aufrechnung war bislang ein Bescheid nicht erforderlich. Dies…
…einerseits in Ort1 andererseits in Ort2. AB ist sowohl in Ort1 als auch in Ort2 mit Hauptwohnsitz gemeldet. In Ort3 betreibt er (seit dem Jahr 2013) mit TZ CB eine TR in der Rechtsform einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (vgl. Vorhaltsbeantwortung vom 18. November 2019…
…4***, ***7*** und ***2***, der Ehefrau des ***7***, bestehenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts an und rechnete ihr Umsätze, Einkünfte und Dienstnehmer zu. Basierend auf den Prüfungsfeststellungen erließ das Finanzamt, adressiert an die vorhin genannten drei Gesellschafter als ehemalige Gesellschafter der ***6*** GesBR (im folgenden GesBR), datiert…
Die geschätzten Fremdleistungen setzten sich aus den Fremdleistungen laut Einnahmen- und Ausgabenrechnung und geschätzten nicht erklärte Fremdleistungen zusammen. Die Fremdleistungen laut EAR machen 60% vom Umsatz aus. Dieser Umsatz wurde um nachgewiesene Einnahmeverkürzungen und eine Zuschätzung im selben Ausmaß erhöht. 60% dieser Erhöhung wurde den…
…Eine derartige Vorgangsweise sei nur möglich, wenn sich die Gesellschafter einig seien. In diesem Zusammenhang stelle sich folglich auch die Frage des Vorliegens eines Missbrauches von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts iSd § 22 BAO. Jedenfalls könne die in Punkt 4 des Gesellschaftsvertrages ausgewiesene Klausel…
…des Guthabens eines Abgabepflichtigen, der nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähig ist, gemäß § 215 Abs. 3 BAO voraussetze, dass dieser Gesellschafter nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts im eigenen Namen über dieses anteilige Guthaben verfügen könne. Es ist daher als Vorfrage zu klären, ob der Gesellschafter…
…dass die Umbuchung des Guthabens eines Abgabepflichtigen, der nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähig ist, gemäß § 215 Abs. 3 BAO voraussetze, dass dieser Gesellschafter nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts im eigenen Namen über dieses anteilige Guthaben verfügen könne. Es ist daher als Vorfrage zu klären…
…Finanzamtes dieselben Fotos auch für die Vorjahre vorgelegt. Sowohl die Hosen und Röcke, als auch die T-Shirts, als auch die Strumpfhosen und Socken stellen nach Ansicht des Gerichtes bürgerliche Kleidung dar. Soweit die Bf ausführt, die Kleidungsstücke seien für ein privates Tragen nicht geeignet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R. in der Beschwerdesache A., A-Straße 1, 1XXX Wien, gegen die Bescheide des Finanzamts Wien 8/16/17 vom 23. September 2014, betreffend Einkommensteuer und Umsatzsteuer jeweils für das Jahr 2013, Steuernummer 000…